Welt-Aids-Tag: Antidiskriminierungsstelle des Bundes wirbt für besseren gesetzlichen Schutz HIV-infizierter Menschen

Kurzfassung: Welt-Aids-Tag: Antidiskriminierungsstelle des Bundes wirbt für besseren gesetzlichen Schutz HIV-infizierter MenschenOft werden berufstätige HIV-Infizierte stigmatisiert und wegen ihrer Krankheit ben ...
[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 28.11.2014] Welt-Aids-Tag: Antidiskriminierungsstelle des Bundes wirbt für besseren gesetzlichen Schutz HIV-infizierter Menschen

Oft werden berufstätige HIV-Infizierte stigmatisiert und wegen ihrer Krankheit benachteiligt - und dies, obwohl ein Infektionsrisiko anderer Mitarbeiter im Arbeitsleben fast ausgeschlossen ist. Auch im Alltag, bei Behördengängen oder bei Versicherungsgeschäften stoßen Betroffene auf Ausgrenzung. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, fordert anlässlich des Welt-Aids-Tags am 1. Dezember ein aktives Engagement gegen Diskriminierung chronisch erkrankter Menschen. "Auch der gesetzliche Schutz der Betroffenen muss verbessert werden", sagte Lüders.
Zwar können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Dezember 2013 symptomlose HIV-Infektionen als Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gesehen werden. Erstmals wandte das BAG den Behindertenbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention auf das AGG an, der von einem teilhabe- und nicht defizitorientierten Verständnis von Behinderung ausgeht.
Dieses richtungsweisende Urteil müsse sich aber auch konkret im Gesetz widerspiegeln, sagte Lüders und plädierte dafür, chronische Krankheiten in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufzunehmen. "Damit schaffen wir mehr Rechtssicherheit für Betroffene. Ein wirksamer Schutz vor Benachteiligungen trägt außerdem dazu bei, Vorurteile und Stigmata abzubauen", sagte Lüders. Explizit sind chronische Krankheiten in anderen europäischen Ländern in den Gesetzen erwähnt: England zählt in seinem Antidiskriminierungsgesetz beispielsweise ausdrücklich HIV, Multiple Sklerose und Krebs auf. Die Gesetze in Belgien, Finnland, Frankreich, Lettland, Slowenien, Tschechien und Ungarn schützen vor Diskriminierungen wegen des Gesundheitszustands. In den Niederlanden und Rumänien werden chronische Krankheiten sogar als eigenes Diskriminierungsmerkmal genannt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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Antidiskriminierungsstelle des Bundes Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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