Menschenrechtsbeauftragter Löning: Todesurteile in Bahrain dürfen nicht vollstreckt werden!

  • Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 29.04.2011
Pressemitteilung vom: 29.04.2011 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin

Kurzfassung: Zu den vier Todesurteilen, die gestern durch ein bahrainisches Militärgericht verhängt wurden, erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning, heute (29.04.): "Ich rufe die bahrainische Führung auf, die ...

[Auswärtiges Amt - 29.04.2011] Menschenrechtsbeauftragter Löning: Todesurteile in Bahrain dürfen nicht vollstreckt werden!


Zu den vier Todesurteilen, die gestern durch ein bahrainisches Militärgericht verhängt wurden, erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning, heute (29.04.):

"Ich rufe die bahrainische Führung auf, die Todesurteile gegen vier Demonstranten nicht zu vollstrecken und die Urteile zu überprüfen.

Die Gewalt in Bahrain muss ein Ende haben. Das bahrainische Königshaus und die bahrainische Regierung sind aufgefordert, einen politischen Prozess in die Wege zu leiten, der Aussöhnung sowie politische und wirtschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen zum Ziel hat.

Dazu müssen die politischen Gefangenen freigelassen und die gewaltsamen Ereignisse der letzten Wochen untersucht werden. Das Recht der Bürger Bahrains, sich friedlich zu versammeln und ihre Meinung zu äußern, muss geschützt werden. Alle Bahrainis haben das Recht, frei und in Würde zu leben.

Die drakonischen Strafen stehen einem Prozess der Wiederannäherung und Versöhnung im Wege."

Die Proteste der schiitischen Bevölkerungsmehrheit in Bahrain sind im Februar aufgeflammt und seitdem nicht zum Erliegen gekommen. Mehrere Menschen sind der Gewalt insbesondere von Seiten der Sicherheitskräfte zum Opfer gefallen. Die Demonstranten fordern mehr politische und wirtschaftliche Teilhabe.


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