28.11.2014 14:46 Uhr in Gesundheit & Wellness von Deutscher Ethikrat
Ethikrat plant Empfehlung zur Suizidbeihilfe
Kurzfassung: Ethikrat plant Empfehlung zur SuizidbeihilfeIm Mittelpunkt der Beiträge der Ratsmitglieder und der anschließenden Diskussion standen die ethische und rechtliche Verortung der Begriffe Würde, Autono ...
[Deutscher Ethikrat - 28.11.2014] Ethikrat plant Empfehlung zur Suizidbeihilfe
Im Mittelpunkt der Beiträge der Ratsmitglieder und der anschließenden Diskussion standen die ethische und rechtliche Verortung der Begriffe Würde, Autonomie und Selbstbestimmung, die Sicht der Palliativmedizin und Suizidprävention, das Selbst- und Fremdverständnis des ärztlichen Auftrags, die besondere Rolle von Sterbehilfeorganisationen sowie mögliche gesetzliche Regelungsmodelle und ihre Implikationen.
Im zusammenfassenden Beitrag untersuchte die Ratsvorsitzende Christiane Woopen die grundsätzlich möglichen gesetzlichen Regelungsansätze auf Stärken und Schwächen. Diese Analyse ergab, dass es keine durchweg optimale gesetzgeberische Lösung gibt, sondern nur eine möglichst gute, wenn Lebensorientierung, Selbstbestimmung, Solidarität und die Integrität des ärztlichen Berufs angemessen berücksichtigt werden sollen. In diesem Abwägungsprozess muss der Gesetzgeber den unterschiedlichen Überzeugungen in der Gesellschaft Rechnung tragen.
Konsens bestand unter den Ratsmitgliedern in der Einschätzung, dass die geltende Rechtslage im Grunde ausreichend ist. In den Angeboten organisierter Suizidbeihilfe, insbesondere den gewerbsmäßigen, wurden erhebliche Probleme und Gefährdungen im Hinblick auf eine gründliche Berücksichtigung unklarer Situationen von Selbstbestimmung gesehen. Für den Fall einer gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe wurde die Problematik diskutiert, konstruktive und praktikable Lösungen zu finden, die die intime Situation des Sterbens in der Privatsphäre belassen und das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis vor belastenden Eingriffen durch den Gesetzgeber schützen.
Einigkeit herrschte auch darin, dass die ärztliche Suizidbeihilfe als Gewissensentscheidung im Einzelfall möglich sein sollte, ohne dass sie ein reguläres Angebot der Ärzteschaft oder die Aufgabe eines Arztes wäre. Als problematisch schätzt der Ethikrat das derzeit uneinheitlich geregelte ärztliche Standesrecht ein. Es gelte sowohl die Verantwortung der Ärzte als auch ihre Gewissensfreiheit zu berücksichtigen.
Der Ethikrat hat beschlossen, eine Ad-hoc-Empfehlung zur Suizidbeihilfe zu erarbeiten, die er in seiner Dezember-Sitzung verabschieden wird.
Die Beiträge der Sitzung können unter http://www.ethikrat.org/sitzungen/2014/beihilfe-zur-selbsttoetung nachgehört und nachgelesen werden.
Deutscher Ethikrat
Jägerstrasse 22/23
10117 Berlin
Telefon: +49 +30 203 70-246
Telefax: +49 +30 203 70-252
URL: http://www.ethikrat.org
Im Mittelpunkt der Beiträge der Ratsmitglieder und der anschließenden Diskussion standen die ethische und rechtliche Verortung der Begriffe Würde, Autonomie und Selbstbestimmung, die Sicht der Palliativmedizin und Suizidprävention, das Selbst- und Fremdverständnis des ärztlichen Auftrags, die besondere Rolle von Sterbehilfeorganisationen sowie mögliche gesetzliche Regelungsmodelle und ihre Implikationen.
Im zusammenfassenden Beitrag untersuchte die Ratsvorsitzende Christiane Woopen die grundsätzlich möglichen gesetzlichen Regelungsansätze auf Stärken und Schwächen. Diese Analyse ergab, dass es keine durchweg optimale gesetzgeberische Lösung gibt, sondern nur eine möglichst gute, wenn Lebensorientierung, Selbstbestimmung, Solidarität und die Integrität des ärztlichen Berufs angemessen berücksichtigt werden sollen. In diesem Abwägungsprozess muss der Gesetzgeber den unterschiedlichen Überzeugungen in der Gesellschaft Rechnung tragen.
Konsens bestand unter den Ratsmitgliedern in der Einschätzung, dass die geltende Rechtslage im Grunde ausreichend ist. In den Angeboten organisierter Suizidbeihilfe, insbesondere den gewerbsmäßigen, wurden erhebliche Probleme und Gefährdungen im Hinblick auf eine gründliche Berücksichtigung unklarer Situationen von Selbstbestimmung gesehen. Für den Fall einer gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe wurde die Problematik diskutiert, konstruktive und praktikable Lösungen zu finden, die die intime Situation des Sterbens in der Privatsphäre belassen und das sensible Arzt-Patienten-Verhältnis vor belastenden Eingriffen durch den Gesetzgeber schützen.
Einigkeit herrschte auch darin, dass die ärztliche Suizidbeihilfe als Gewissensentscheidung im Einzelfall möglich sein sollte, ohne dass sie ein reguläres Angebot der Ärzteschaft oder die Aufgabe eines Arztes wäre. Als problematisch schätzt der Ethikrat das derzeit uneinheitlich geregelte ärztliche Standesrecht ein. Es gelte sowohl die Verantwortung der Ärzte als auch ihre Gewissensfreiheit zu berücksichtigen.
Der Ethikrat hat beschlossen, eine Ad-hoc-Empfehlung zur Suizidbeihilfe zu erarbeiten, die er in seiner Dezember-Sitzung verabschieden wird.
Die Beiträge der Sitzung können unter http://www.ethikrat.org/sitzungen/2014/beihilfe-zur-selbsttoetung nachgehört und nachgelesen werden.
Deutscher Ethikrat
Jägerstrasse 22/23
10117 Berlin
Telefon: +49 +30 203 70-246
Telefax: +49 +30 203 70-252
URL: http://www.ethikrat.org
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
28.11.2014 Ethikrat plant Empfehlung zur Suizidbeihilfe
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Deutscher Ethikrat
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Deutscher Ethikrat
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/deutscher-ethikrat-pressefach.html
Die Pressemeldung "Ethikrat plant Empfehlung zur Suizidbeihilfe" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Ethikrat plant Empfehlung zur Suizidbeihilfe" ist Deutscher Ethikrat, vertreten durch .