01.12.2014 10:01 Uhr in Gesellschaft & Familie von Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Gemeinsamer Appell: Türkische Gemeinde in Deutschland und Antidiskriminierungsstelle des Bundes werben für anonymisierte Bewerbungsverfahren
Kurzfassung: Gemeinsamer Appell: Türkische Gemeinde in Deutschland und Antidiskriminierungsstelle des Bundes werben für anonymisierte BewerbungsverfahrenDie Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) und die Anti ...
[Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 01.12.2014] Gemeinsamer Appell: Türkische Gemeinde in Deutschland und Antidiskriminierungsstelle des Bundes werben für anonymisierte Bewerbungsverfahren
Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben vor dem Integrationsgipfel 2014 in einer gemeinsamen Erklärung öffentliche wie private Arbeitgeber aufgefordert, sich gegen die Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt zu engagieren. Die TGD kündigte zugleich an, künftig anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Besetzung von Stellen zu nutzen.
"Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind ein ganz wichtiges Instrument für Chancengleichheit im Bewerbungsprozess. Kein Arbeitgeber kann es sich leisten, in Zeiten des Fachkräftemangels Bewerbende auszuschließen", sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Montag in Berlin. "Durch das anonymisierte Bewerbungsverfahren könnte gewährleistet werden, dass die Bewerberinnen und Bewerber zumindest zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden und ihre Kompetenzen darstellen können", sagte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Safter Çinar.
Junge Erwachsene mit Migrationshintergrund haben auch bei gleicher Qualifikation geringere Beschäftigungschancen als Personen ohne Migrationshintergrund, heißt es in der Erklärung. Das wurde erst kürzlich durch eine Studie des Sachverständigenrats für Migration und Integration belegt. Doch damit lassen öffentliche wie private Arbeitgeber ein großes Beschäftigtenpotential ungenutzt - und das trotz des Fachkräftemangels, kritisieren Antidiskriminierungsstelle und TGD.
Zugleich wirken sich Benachteiligungserfahrungen auch auf den Einzelnen aus, könne zu Resignation führen und die Arbeitsmotivation senken.
Wie unter anderem ein Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle gezeigt hat, können anonymisierte Bewerbungsverfahren dazu beitragen, Chancengleichheit herzustellen. Denn Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren sind nachweislich im ersten Stadium einer Bewerbung am größten.
Die Antidiskriminierungsstelle und die Türkische Gemeinde rufen deshalb Arbeitgeber auf, dieses Verfahren zu testen. Die TGD geht mit gutem Beispiel voran und wendet ab sofort bei der Neubesetzung von Stellen in ihrer Bundesgeschäftsstelle das anonymisierte Bewerbungsverfahren an.
Die Erklärung ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Sie finden den Text im Wortlaut auch unter www.antidiskriminierungsstelle.de.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sebastian Bickerich
Pressesprecher
Glinkastr. 24
10117 Berlin
Tel. 03018-555-1805
Mobil 0175 - 939 8448
sebastian.bickerich@ads.bund.de
www.antidiskriminierungsstelle.de
Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben vor dem Integrationsgipfel 2014 in einer gemeinsamen Erklärung öffentliche wie private Arbeitgeber aufgefordert, sich gegen die Benachteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt zu engagieren. Die TGD kündigte zugleich an, künftig anonymisierte Bewerbungsverfahren für die Besetzung von Stellen zu nutzen.
"Anonymisierte Bewerbungsverfahren sind ein ganz wichtiges Instrument für Chancengleichheit im Bewerbungsprozess. Kein Arbeitgeber kann es sich leisten, in Zeiten des Fachkräftemangels Bewerbende auszuschließen", sagte Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, am Montag in Berlin. "Durch das anonymisierte Bewerbungsverfahren könnte gewährleistet werden, dass die Bewerberinnen und Bewerber zumindest zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden und ihre Kompetenzen darstellen können", sagte der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Safter Çinar.
Junge Erwachsene mit Migrationshintergrund haben auch bei gleicher Qualifikation geringere Beschäftigungschancen als Personen ohne Migrationshintergrund, heißt es in der Erklärung. Das wurde erst kürzlich durch eine Studie des Sachverständigenrats für Migration und Integration belegt. Doch damit lassen öffentliche wie private Arbeitgeber ein großes Beschäftigtenpotential ungenutzt - und das trotz des Fachkräftemangels, kritisieren Antidiskriminierungsstelle und TGD.
Zugleich wirken sich Benachteiligungserfahrungen auch auf den Einzelnen aus, könne zu Resignation führen und die Arbeitsmotivation senken.
Wie unter anderem ein Pilotprojekt der Antidiskriminierungsstelle gezeigt hat, können anonymisierte Bewerbungsverfahren dazu beitragen, Chancengleichheit herzustellen. Denn Benachteiligungen im Bewerbungsverfahren sind nachweislich im ersten Stadium einer Bewerbung am größten.
Die Antidiskriminierungsstelle und die Türkische Gemeinde rufen deshalb Arbeitgeber auf, dieses Verfahren zu testen. Die TGD geht mit gutem Beispiel voran und wendet ab sofort bei der Neubesetzung von Stellen in ihrer Bundesgeschäftsstelle das anonymisierte Bewerbungsverfahren an.
Die Erklärung ist dieser Pressemitteilung beigefügt. Sie finden den Text im Wortlaut auch unter www.antidiskriminierungsstelle.de.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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