Machtkampf in Syrien darf nicht zu Lasten der christlichen Minderheiten ausgetragen werden

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 29.04.2011
Pressemitteilung vom: 29.04.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Einsatz für die weltweite Religionsfreiheit in den Mittelpunkt der deutschen und europäischen Außenpolitik rücken In Syrien dauern die Unruhen an. Nach Angaben von Menschenrechtlern wurden seit Beginn der Proteste Mitte März bereits mehr als ...

[CDU/CSU-Fraktion - 29.04.2011] Machtkampf in Syrien darf nicht zu Lasten der christlichen Minderheiten ausgetragen werden


Einsatz für die weltweite Religionsfreiheit in den Mittelpunkt der deutschen und europäischen Außenpolitik rücken

In Syrien dauern die Unruhen an. Nach Angaben von Menschenrechtlern wurden seit Beginn der Proteste Mitte März bereits mehr als 450 Menschen getötet. Zur Lage der Christen im Land erklären der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder, und die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Flachsbarth:

"Wir dürfen unsere leidenden Glaubensschwestern und -brüder in aller Welt nicht allein lassen. Das gilt auch angesichts der besorgniserregenden Entwicklungen in Syrien. Der Machtkampf zwischen der alawitischen Herrscherklasse und der sunnitischen Bevölkerungsmehrheit in Syrien darf nicht zu Lasten der Christen und anderer Minderheiten ausgetragen werden. In dem Land sind rund 15 Prozent der Bevölkerung christlichen Glaubens. Für die religiösen Minderheiten in Syrien ebenso wie in den anderen Staaten der Region müssen dringend Schutz und Perspektiven gesichert werden.

Wir unterstreichen daher die Notwendigkeit, den Einsatz für die weltweite Religionsfreiheit in den Mittelpunkt der deutschen, aber auch der europäischen Außenpolitik zu rücken. Die Staatengemeinschaft ist aufgefordert, das Recht auf freie und ungestörte Religionsausübung als ein unveräußerliches Menschenrecht zu akzeptieren und konsequent umzusetzen. Dies ist ein seit 1948 in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankertes Grundrecht.

Die Verbrechen an Christen, aber auch anderen religiösen Minderheiten müssen als schwere Menschenrechtsverletzungen weltweit geächtet werden. Bloße Appelle an die betroffenen Staaten, die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit zu schützen, reichen nicht aus."

Hintergrund:

Das Christentum ist weltweit von allen Glaubensgemeinschaften am härtesten bedrängt. Über 100 Millionen Christen leben in ständiger Angst vor körperlicher und psychischer Gewalt. Sie leiden unter Ausgrenzung, Unterdrückung, willkürlicher Verhaftung, systematischer Verfolgung und Mord


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