01.12.2014 16:26 Uhr in Gesellschaft & Familie von Amnesty International
Gegen 'Racial Profiling' bei Polizeikontrollen
Kurzfassung: Gegen "Racial Profiling" bei PolizeikontrollenAmnesty fordert Abschaffung von 22 Absatz 1a Bundespolizeigesetz Um diskriminierende Personenkontrollen der Polizei zu verhindern, fordert Amnesty Intern ...
[Amnesty International - 01.12.2014] Gegen "Racial Profiling" bei Polizeikontrollen
Amnesty fordert Abschaffung von 22 Absatz 1a Bundespolizeigesetz
Um diskriminierende Personenkontrollen der Polizei zu verhindern, fordert Amnesty International die Abschaffung des 22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz sowie vergleichbarer Gesetze auf Länderebene, die Kontrollen ohne konkreten Verdacht erlauben. Solche Kontrollen sind diskriminierend, wenn sie nur an Kriterien wie der "Hautfarbe" oder anderen physischen Merkmalen anknüpfen. "Die Polizei muss Menschen aktiv vor Rassismus schützen - diskriminierende Personenkontrollen bewirken das Gegenteil: Sie behandeln Menschen grundlos wie Täter, grenzen sie öffentlich aus und fördern zudem Vorurteile in der Gesellschaft", sagt Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland.
Der Absatz des Bundespolizeigesetzes erlaubt es der Bundespolizei ohne konkreten Anlass und Verdacht "zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise" Menschen zu kontrollieren. "Diese Norm ist geradezu auf Kontrollen angelegt, die gegen das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen. Sie führt dazu, dass die Bundespolizei gezielt Menschen anspricht, die sie für Ausländer hält. Dadurch provoziert die Vorschrift geradezu, Personen nach rassistischen Kriterien zu kontrollieren. Es ist aber menschenrechtlich und grundgesetzlich verboten, Menschen nach Kriterien wie der "Hautfarbe" für Kontrollen auszuwählen, wenn es keinen konkreten Verdacht gibt", so Scharlau.
Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat erst kürzlich geurteilt, dass derartige Kontrollen nach dem Bundespolizeigesetz nicht in innerdeutschen Zügen angewendet werden dürfen, weil auf diesen Strecken gar keine unerlaubte Einreise möglich ist. "Das ist eine positive Entwicklung. Besser wäre jedoch, diese Rechtsgrundlage ganz zu streichen", sagt Scharlau.
"Wir fordern die Bundesregierung auf, die jüngsten Urteile zum Anlass zu nehmen, die Regelung des 22 Abs. 1a abzuschaffen und sich grundsätzlich mit dem Problem diskriminierender Personenkontrollen auseinanderzusetzen. Bislang fehlt hier jede Handlungsbereitschaft, obwohl internationale Gremien wie der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung die Bundesregierung schon mehrfach zu einem aktiven Vorgehen gegen ‚Racial Profiling aufgefordert haben." Amnesty International fordert seit langem unabhängige Untersuchungsmechanismen und eine unabhängige Beschwerdestelle für polizeiliches Fehlverhalten: "Dass mutmaßliche rassistische Kontrollen der Polizei bei der Polizei selbst zur Anzeige gebracht werden müssen, hält viele Betroffene davon ab, dagegen vorzugehen", so Scharlau.
Für weitere Informationen und bei Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle. Ein Positionspapier zum Thema finden Sie hier.
Kontakt:
AMNESTY INTERNATIONAL
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Zinnowitzer Straße 8
10115 Berlin
T: +49 30 420248-306
F: +49 30 420248-330
mailto:presse@amnesty.de
Amnesty fordert Abschaffung von 22 Absatz 1a Bundespolizeigesetz
Um diskriminierende Personenkontrollen der Polizei zu verhindern, fordert Amnesty International die Abschaffung des 22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz sowie vergleichbarer Gesetze auf Länderebene, die Kontrollen ohne konkreten Verdacht erlauben. Solche Kontrollen sind diskriminierend, wenn sie nur an Kriterien wie der "Hautfarbe" oder anderen physischen Merkmalen anknüpfen. "Die Polizei muss Menschen aktiv vor Rassismus schützen - diskriminierende Personenkontrollen bewirken das Gegenteil: Sie behandeln Menschen grundlos wie Täter, grenzen sie öffentlich aus und fördern zudem Vorurteile in der Gesellschaft", sagt Maria Scharlau, Expertin für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland.
Der Absatz des Bundespolizeigesetzes erlaubt es der Bundespolizei ohne konkreten Anlass und Verdacht "zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise" Menschen zu kontrollieren. "Diese Norm ist geradezu auf Kontrollen angelegt, die gegen das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot verstoßen. Sie führt dazu, dass die Bundespolizei gezielt Menschen anspricht, die sie für Ausländer hält. Dadurch provoziert die Vorschrift geradezu, Personen nach rassistischen Kriterien zu kontrollieren. Es ist aber menschenrechtlich und grundgesetzlich verboten, Menschen nach Kriterien wie der "Hautfarbe" für Kontrollen auszuwählen, wenn es keinen konkreten Verdacht gibt", so Scharlau.
Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat erst kürzlich geurteilt, dass derartige Kontrollen nach dem Bundespolizeigesetz nicht in innerdeutschen Zügen angewendet werden dürfen, weil auf diesen Strecken gar keine unerlaubte Einreise möglich ist. "Das ist eine positive Entwicklung. Besser wäre jedoch, diese Rechtsgrundlage ganz zu streichen", sagt Scharlau.
"Wir fordern die Bundesregierung auf, die jüngsten Urteile zum Anlass zu nehmen, die Regelung des 22 Abs. 1a abzuschaffen und sich grundsätzlich mit dem Problem diskriminierender Personenkontrollen auseinanderzusetzen. Bislang fehlt hier jede Handlungsbereitschaft, obwohl internationale Gremien wie der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung die Bundesregierung schon mehrfach zu einem aktiven Vorgehen gegen ‚Racial Profiling aufgefordert haben." Amnesty International fordert seit langem unabhängige Untersuchungsmechanismen und eine unabhängige Beschwerdestelle für polizeiliches Fehlverhalten: "Dass mutmaßliche rassistische Kontrollen der Polizei bei der Polizei selbst zur Anzeige gebracht werden müssen, hält viele Betroffene davon ab, dagegen vorzugehen", so Scharlau.
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