Datenschutz: Grundlegendes Umdenken gefordert

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 29.04.2011
Pressemitteilung vom: 29.04.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum Datendiebstahl bei Sony erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach: Wieder einmal hat ein Unternehmen gezeigt, dass es nicht in der Lage ist, fuer die Sicherheit seiner Kundendaten zu sorgen. Die ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 29.04.2011] Datenschutz: Grundlegendes Umdenken gefordert


Zum Datendiebstahl bei Sony erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:

Wieder einmal hat ein Unternehmen gezeigt, dass es nicht in der Lage ist, fuer die Sicherheit seiner Kundendaten zu sorgen. Die Verzoegerungstaktik, mit der Sony einen derartig grossen Datendiebstahl tagelang vor der Oeffentlichkeit und vor den Nutzern des PSD-Netzwerks und den Betroffenen zurueckgehalten hat, ist nicht zu tolerieren. Es kann nicht sein, dass dieser Skandal erst nach Tagen die Oeffentlichkeit erreicht - so dass auch noch genuegend Zeit fuer die Hacker bleibt, um die erlangten Daten illegal zu nutzen und weiteren Schaden anzurichten.

Dieser Skandal zeigt erneut, dass beim Thema Datenschutz und Datensicherheit ein grundlegendes Umdenken gefordert ist. Das Thema Datensparsamkeit muss eine groessere Bedeutung gewinnen, weil zunehmend deutlich wird, das grosse Mengen zentral gespeicherter Daten nicht wirklich zu sichern sind. Produkte muessen so konzipiert sein, dass fuer ihre Nutzung keine grossen Mengen zentral gespeicherter persoenlicher Daten notwendig sind.

Dazu braucht es fuer die IT-Wirtschaft klare Regelungen, die u.a. auch auf die Erforderlichkeit der zu speichernden Daten sowie deren Sicherung klarstellt und eine Schadensersatzpflicht enthaelt. Dazu muessen die Betroffenenrechte fuer solche Faelle gestaerkt und das Schadenersatzrecht angepasst werden.

Ein wirklicher Trost fuer die Nutzer ist es wirklich nicht, dass der dreistellige Sicherheitscode zu den Kreditkartennummern nicht abgerufen werden konnte. Bereits mit Kreditkartennummern, Online-IDs und den Passwoertern zu den PSD-Nutzer-Konten sowie der Adresse und dem Geburtsdatum laesst sich erheblicher Missbrauch betreiben, was zu immensen Schaeden bei den Betroffenen fuehren kann.


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