02.12.2014 17:07 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH

Freispruch eines Karlsruher Atomforschers vom Vorwurf der Vorteilsannahme rechtskräftig

Kurzfassung: Freispruch eines Karlsruher Atomforschers vom Vorwurf der Vorteilsannahme rechtskräftigDas Landgericht Karlsruhe hat in dem von der Staatsanwaltschaft angefochtenen Urteil den Angeklagten V. vom Vorw ...
[Bundesgerichtshof BGH - 02.12.2014] Freispruch eines Karlsruher Atomforschers vom Vorwurf der Vorteilsannahme rechtskräftig

Das Landgericht Karlsruhe hat in dem von der Staatsanwaltschaft angefochtenen Urteil den Angeklagten V. vom Vorwurf der Vorteilsannahme und den Angeklagten K. vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts wendete das schwedische Unternehmen S. AB dem Angeklagte V., einem international anerkannten Experten auf dem Gebiet des Atomreaktorrückbaus und der Behandlung radioaktiver Abfälle, der in leitender Position bei der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH beschäftigt war, auf der Grundlage eines im September 2006 abgeschlossenen Beratervertrages im Januar des Jahres 2007 insgesamt 10.000 Euro zu. Der Angeklagte K. war zu diesem Zeitpunkt Geschäftsführer einer deutschen Tochterfirma des schwedischen Unternehmens und in dieser Funktion am Zustandekommen des Beratervertrages beteiligt. Im Rahmen der durchgeführten Beweisaufnahme hat sich das Landgericht Karlsruhe nicht die Überzeugung davon verschaffen können, dass der Zahlung des schwedischen Unternehmens an den Angeklagten V. auf einer Unrechtsvereinbarung beruhte, die den strafrechtlichen Vorwurf der Vorteilsannahme bzw. -gewährung trägt.
Der 1. Strafsenat hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13. Dezember 2013 verworfen.
Einen durchgreifenden Rechtsfehler in dem freisprechenden Urteil des Landgerichts hat der Senat nicht festgestellt. Der von der Revision beanstandeten Beweiswürdigung lag ein an dem zugrundeliegenden Strafvorwurf rechtsfehlerfrei ausgerichteter Maßstab zugrunde. Eingedenk des im Revisionsverfahren eingeschränkten Prüfungsmaßstabs hat der Bundesgerichtshof geprüft, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters Rechtsfehler aufweist. Der Senat ist dabei in Übereinstimmung mit dem Antrag des Generalbundesanwalts zu dem Ergebnis gelangt, dass ein zur Aufhebung des Urteils führender Rechtsfehler hier nicht vorliegt.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Urteil vom 2. Dezember 2014 - 1 StR 265/14
Landgericht Karlsruhe - Urteil vom 13. Dezember 2013 - 2 KLs 510 Js 8404/07

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bundesgerichtshof BGH
Herrenstraße 45 a
76125 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: (0721) 159-0
Telefax: (0721) 159-2512
Mail: pressestelle@bgh.bund.de
URL: http://www.bundesgerichtshof.de/
Weitere Informationen
Bundesgerichtshof BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Bundesgerichtshof BGH,
, 76125 Karlsruhe, Deutschland
Tel.: (0721) 159-0; http://www.bundesgerichtshof.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesgerichtshof BGH

76125 Karlsruhe
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
(0721) 159-0
Fax:
(0721) 159-2512
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/117909

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesgerichtshof-bgh-pressefach.html
Die Pressemeldung "Freispruch eines Karlsruher Atomforschers vom Vorwurf der Vorteilsannahme rechtskräftig" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Freispruch eines Karlsruher Atomforschers vom Vorwurf der Vorteilsannahme rechtskräftig" ist Bundesgerichtshof BGH, vertreten durch .