Assefonds - Hendricks macht Millionen Euro für die Region Asse locker Noch 2014 eine Million, ab 2015 drei Millionen jährlich

Kurzfassung: Assefonds - Hendricks macht Millionen Euro für die Region Asse locker Noch 2014 eine Million, ab 2015 drei Millionen jährlichFür Belastungen, die im Zusammenhang mit der Schachtanlage Asse II stehe ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - 03.12.2014] Assefonds - Hendricks macht Millionen Euro für die Region Asse locker Noch 2014 eine Million, ab 2015 drei Millionen jährlich

Für Belastungen, die im Zusammenhang mit der Schachtanlage Asse II stehen, erhält die Region vom Bundesumweltministerium in den nächsten Jahren einen finanziellen Ausgleich in Millionenhöhe. Die erste Tranche von einer Million Euro gab Bundesumweltministerin Barbara Hendricks heute zur Auszahlung an die vom Landkreis Wolfenbüttel gegründete "Zukunftsfonds Asse gGmbH" frei. Damit haben Bund und Landkreis den Weg für eine finanzielle Förderung der Region frei gemacht. Die Stiftungsgesellschaft kann ab sofort ihren Betrieb aufnehmen.
Im Atomgesetz ist das Ziel festgelegt, dass die mittel- und schwachradioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden sollen. In der Anlage lagern rund 126.000 Fässer. Um damit einhergehende Belastungen auszugleichen, erhält die Region in diesem Jahr eine Million Euro. Mit diesen finanziellen Mitteln sollen in den benachbarten Gemeinden der Schachtanlage Projekte gefördert werden, die im Allgemeininteresse liegen. Konkrete Projekte sind noch nicht festgelegt worden.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Stilllegung der Schachtanlage Asse II wird eine gewaltige Herausforderung für die nächsten Jahre sein. Mit dem Assefonds will der Bund den betroffenen Menschen in der Region Rechnung tragen. Es ist ein erfreuliches Ergebnis, dass es uns gelungen ist, die zunächst im Haushalt vorgesehenen Mittel von 500.000 Euro für dieses Jahr auf eine Million Euro aufzustocken." Von 2015 an sind pro Jahr jeweils drei Millionen Euro als Ausgleichszahlungen vorgesehen.
Zur Verwaltung und Verteilung der Mittel soll eine Landesstiftung öffentlichen Rechts eingerichtet werden. Für die Gründung dieser Stiftung muss das Land Niedersachsen noch ein entsprechendes Gesetz erlassen, was noch einer gewissen Zeit bedarf. Damit die bereitgestellten Mittel des Bundes möglichst frühzeitig dem Zweck entsprechend verwendet werden können, wurde zunächst eine GmbH des Landkreises gegründet.

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