04.12.2014 13:40 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV nennt Veröffentlichung des Tugce-Videos respektlos
Kurzfassung: DJV nennt Veröffentlichung des Tugce-Videos respektlosDer Deutsche Journalisten-Verband hat die Veröffentlichung des Überwachungsvideos vom Tod der Studentin Tugce Albayrak als respektlos verurteil ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 04.12.2014] DJV nennt Veröffentlichung des Tugce-Videos respektlos
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Veröffentlichung des Überwachungsvideos vom Tod der Studentin Tugce Albayrak als respektlos verurteilt.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sieht in der Ausstrahlung des Films einen "klaren Verstoß gegen den Pressekodex". Es sei mit der Würde des Opfers und seiner Angehörigen nicht vereinbar, dass die Bilder der Überwachungskamera in mindestens einem Medienportal ausgestrahlt würden. Das Video zeigt den Streit zwischen Jugendlichen auf dem Parkplatz der McDonalds-Filiale in Offenbach, das Eingreifen von Tugce Albayrak und ihren Sturz auf den Boden des Parkplatzes. "Wie ein Mensch stirbt, darf nicht eins zu eins von Medien wiedergegeben werden", sagte der DJV-Vorsitzende. "So wie die Enthauptungsvideos der Terrororganisation IS nicht in deutsche Medienportale oder Fernsehsendungen gehörten, hat auch das Tugce-Video dort nichts zu suchen."
Der Pressekodex regelt in Ziffer 11.3: "Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Veröffentlichung des Überwachungsvideos vom Tod der Studentin Tugce Albayrak als respektlos verurteilt.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sieht in der Ausstrahlung des Films einen "klaren Verstoß gegen den Pressekodex". Es sei mit der Würde des Opfers und seiner Angehörigen nicht vereinbar, dass die Bilder der Überwachungskamera in mindestens einem Medienportal ausgestrahlt würden. Das Video zeigt den Streit zwischen Jugendlichen auf dem Parkplatz der McDonalds-Filiale in Offenbach, das Eingreifen von Tugce Albayrak und ihren Sturz auf den Boden des Parkplatzes. "Wie ein Mensch stirbt, darf nicht eins zu eins von Medien wiedergegeben werden", sagte der DJV-Vorsitzende. "So wie die Enthauptungsvideos der Terrororganisation IS nicht in deutsche Medienportale oder Fernsehsendungen gehörten, hat auch das Tugce-Video dort nichts zu suchen."
Der Pressekodex regelt in Ziffer 11.3: "Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden."
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