04.12.2014 17:08 Uhr in Gesellschaft & Familie von Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Elke Ferner: Das neue Pflegezeitgesetz erleichtert es, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren
Kurzfassung: Elke Ferner: Das neue Pflegezeitgesetz erleichtert es, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbarenZur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durc ...
[Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - 04.12.2014] Elke Ferner: Das neue Pflegezeitgesetz erleichtert es, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren
Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch den Deutschen Bundestag erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:
Die SPD-Frauen begrüßen dieses Gesetz. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat gute Arbeit geleistet - das Gesetz erleichtert es, Familie, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die SPD löst damit ein weiteres Wahlversprechen ein: Wir schaffen mehr Zeit für Familien und mehr Zeit für Partnerschaftlichkeit. Dies kommt vor allem Frauen zugute. Denn es sind meist die Frauen, die sich vor die Frage gestellt sehen: Beruf oder Pflege eines/einer nahen Angehörigen.
Von 1. Januar 2015 an haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstmals Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, um bei einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu zehn Tage pro Betroffenen, die Pflege des Angehörigen zu organisieren. Zum ersten Mal gibt es einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, in der die Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden/ Woche verringert werden kann, und dem anschließendem Recht, zur alten Arbeitszeit zurückzukehren. Die Familienpflegezeit gilt auch für die Begleitung in der letzten Lebensphase oder zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder in einer Einrichtung. Es kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden, um einen Teil des Verdienstausfalls zu kompensieren. Zu den nahen Angehörigen zählen künftig auch Stiefeltern, Schwäger/innen und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften.
Der Verabschiedung des Elterngeld Plus folgt nun ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer modernen Zeitpolitik. Mit dem Gesetz schafft die SPD mehr Flexibilität für Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit mit der Pflege eines nahen Angehörigen in Einklang bringen müssen. Damit setzt die Bundesregierung auch eine langjährige Forderung der SPD-Frauen um.
Nicht nur sind es vorwiegend Frauen, die sich um die Pflege von Angehörigen kümmern. Frauen sind auch überproportional in der Pflege beschäftigt. Hier sehen die SPD-Frauen noch dringenden Handlungsbedarf und fordern eine Aufwertung der Pflegeberufe.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Deutschland
Telefon: 030-25991-500
Telefax: 030 28090-507
Mail: pressestelle@spd.de
URL: http://www.spd.de
Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch den Deutschen Bundestag erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:
Die SPD-Frauen begrüßen dieses Gesetz. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat gute Arbeit geleistet - das Gesetz erleichtert es, Familie, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die SPD löst damit ein weiteres Wahlversprechen ein: Wir schaffen mehr Zeit für Familien und mehr Zeit für Partnerschaftlichkeit. Dies kommt vor allem Frauen zugute. Denn es sind meist die Frauen, die sich vor die Frage gestellt sehen: Beruf oder Pflege eines/einer nahen Angehörigen.
Von 1. Januar 2015 an haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstmals Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, um bei einer akut auftretenden Pflegesituation bis zu zehn Tage pro Betroffenen, die Pflege des Angehörigen zu organisieren. Zum ersten Mal gibt es einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, in der die Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden/ Woche verringert werden kann, und dem anschließendem Recht, zur alten Arbeitszeit zurückzukehren. Die Familienpflegezeit gilt auch für die Begleitung in der letzten Lebensphase oder zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder in einer Einrichtung. Es kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden, um einen Teil des Verdienstausfalls zu kompensieren. Zu den nahen Angehörigen zählen künftig auch Stiefeltern, Schwäger/innen und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften.
Der Verabschiedung des Elterngeld Plus folgt nun ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer modernen Zeitpolitik. Mit dem Gesetz schafft die SPD mehr Flexibilität für Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit mit der Pflege eines nahen Angehörigen in Einklang bringen müssen. Damit setzt die Bundesregierung auch eine langjährige Forderung der SPD-Frauen um.
Nicht nur sind es vorwiegend Frauen, die sich um die Pflege von Angehörigen kümmern. Frauen sind auch überproportional in der Pflege beschäftigt. Hier sehen die SPD-Frauen noch dringenden Handlungsbedarf und fordern eine Aufwertung der Pflegeberufe.
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