Entwurf für neues NRW-Jagdgesetz im Landtag: Katzenabschuss verboten - Hundeabschuss erlaubt

Kurzfassung: Entwurf für neues NRW-Jagdgesetz im Landtag: Katzenabschuss verboten - Hundeabschuss erlaubtHeute steht die erste Lesung des Jagdgesetzentwurfs im nordrhein-westfälischen Landtag auf der Tagesordnun ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 05.12.2014] Entwurf für neues NRW-Jagdgesetz im Landtag: Katzenabschuss verboten - Hundeabschuss erlaubt

Heute steht die erste Lesung des Jagdgesetzentwurfs im nordrhein-westfälischen Landtag auf der Tagesordnung. Mit dem vorgesehenen Verbot der Baujagd, des Einsatzes von Totschlagfallen sowie der Kürzung der Liste jagdbarer Tierarten setzen SPD und Grüne zumindest teilweise ihre Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. Auch die Tötung von jährlich rund Zehntausend Katzen soll künftig der Vergangenheit angehören. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen kritisieren jedoch scharf, dass der Abschuss von Hunden wie auch die tierschutzwidrige Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren weiterhin gestattet bleiben soll.
"Nordrhein-Westfalen geht mit diesen längst überfälligen Änderungen der Jagdgesetzgebung einen großen Schritt in die richtige Richtung - das erkennen wir an. Das Festhalten am Abschuss von Hunden ist jedoch indiskutabel! Hier muss dringend nachgebessert werden", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Nach Angaben Schröders seien allein in NRW in den vergangenen sieben Jahren weit über 600 Hunde durch Jäger getötet worden. Auch bei weiteren Punkten wie der Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren oder der Bejagung von Rabenkrähen und Elstern wurde es versäumt, den eigentlichen Weg hin zu einer am Tierschutz orientierten Gesetzgebung konsequent zu verfolgen, so Schröder weiter. Dr. Ralf Unna, Vize-Präsident des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen, sieht den Entwurf daher ebenfalls zwiespältig: "Das geplante Katzenabschussverbot wäre ein großer Erfolg für den Tierschutz. Doch auch Hunde dürfen keinesfalls weiter als Zielscheibe für Jäger dienen." Unna verweist auf eine aktuelle repräsentative Umfrage, wonach der größte Teil der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen sich gegen den Haustierabschuss ausspricht.
Geplante Änderungen im Überblick
Der vorliegende Entwurf sieht neben dem geplanten Katzenabschussverbot auch das Aus von Totschlagfallen vor. Zudem soll keine Baujagd auf Füchse und Dachse mehr erfolgen. Die Liste der jagdbaren Tierarten wird gekürzt: So dürfen in Zukunft beispielsweise Schwäne, Waldschnepfen, Möwen und Blässhühner nicht mehr gejagt werden. Viele weitere Tierarten, für deren Tötung ein vernünftiger Grund fehlt, bleiben jedoch im Jagdrecht, darunter Hermelin, Graugans, Waschbär und Marderhund sowie Rabenkrähe oder Elster. Neben tierschutzwidrigen Jagdmethoden wie der Beizjagd soll auch die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren weiterhin gestattet sein. Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit für juristische Personen zur Befriedung ihrer Grundflächen wurde gestrichen.

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Der Deutsche Tierschutzbund ist daher keineswegs so finanzstark, wie mancher aufgrund der großen Mitgliederzahl vermutet.Für unseren Jahreshaushalt für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, die Mitarbeit in Gremien und für den Informations- und Beratungsservice benötigen wir daher dringend die Unterstützung von fördernden Mitgliedern und von tierliebenden Menschen, die den Deutschen Tierschutzbund in ihrem Testament bedenken. Jede Spende hilft uns bei unserem Einsatz für die Tiere.Angesichts der Milliarden, die die Industriezweige für Kampagnen und Werbung ausgeben, die Tiere für ihre Interessen - also für das Geschäft - ge- und missbrauchen, wünschen wir uns in Zukunft mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben.Unsere fördernden Mitglieder helfen uns den Tieren zu helfen. Um gegen die Übermacht der Tiernutzer ein Gegengewicht zu schaffen, ist nicht nur Geld erforderlich. 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Damit ist der Deutsche Tierschutzbund Europas größte Tier- und Naturschutzdachorganisation.Als Dachorganisation erhält der Deutsche Tierschutzbund von den ihm angeschlossenen Vereinen einen Mitgliedsbeitrag. Dieser beträgt für Tierschutzvereine und korporative Mitglieder für je angefangene 100 Mitglieder 55 Euro. Der Betrag ist so gering, weil die meisten Tierschutzvereine für ihre eigene Tierschutzarbeit und vor allem für vorübergehende Unterbringung und Versorgung in Not geratener Tiere, im vereinseigenen Tierheim oder privat, selbst dringend Geld brauchen. Der Deutsche Tierschutzbund ist daher keineswegs so finanzstark, wie mancher aufgrund der großen Mitgliederzahl vermutet.Für unseren Jahreshaushalt für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, die Mitarbeit in Gremien und für den Informations- und Beratungsservice benötigen wir daher dringend die Unterstützung von fördernden Mitgliedern und von tierliebenden Menschen, die den Deutschen Tierschutzbund in ihrem Testament bedenken. 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