Strafgesetze gelten auch für Freinachtstreiche

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 29.04.2011
Pressemitteilung vom: 29.04.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann: "Strafgesetze gelten auch für Freinachtstreiche" Innenminister Joachim Herrmann: "Wir haben nichts gegen nette Streiche, die keinem schaden." Er warnt jedoch davor, in der so genannten Freinacht vom 30. April auf ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 29.04.2011] Strafgesetze gelten auch für Freinachtstreiche


Innenminister Joachim Herrmann:

"Strafgesetze gelten auch für Freinachtstreiche" Innenminister Joachim Herrmann: "Wir haben nichts gegen nette Streiche, die keinem schaden." Er warnt jedoch davor, in der so genannten Freinacht vom 30. April auf den 1. Mai über die Stränge zu schlagen und damit Straftaten zu begehen. Herrmann: "Diese Nacht ist kein Freibrief für Straftaten. Ich appelliere auch an die Eltern, ihren Kindern deutlich zu machen, wo die Grenzen liegen. Derjenige, der fremdes Eigentum beschädigt, macht sich strafbar und ist schadensersatzpflichtig. Gerade das Sprengen von Briefkästen, das Anzünden von Mülltonnen oder das Abheben von Kanaldeckeln kann üble Folgen haben und sogar Menschenleben gefährden. Das hat mit Brauchtum oder Tradition nichts zu tun. Die bayerische Polizei wird in dieser Nacht verstärkt kontrollieren und auf solchen Unfug achten."


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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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