08.12.2014 16:53 Uhr in Kultur & Kunst von Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Erinnerungsplakette wird in Oldenburg überbracht
Kurzfassung: Erinnerungsplakette wird in Oldenburg überbrachtBronze für das Herzogliche MausoleumFassaden und Dach des Herzoglichen Mausoleums in Oldenburg aus dem 18. Jahrhundert mussten dringend saniert werden ...
[Deutsche Stiftung Denkmalschutz - 08.12.2014] Erinnerungsplakette wird in Oldenburg überbracht
Bronze für das Herzogliche Mausoleum
Fassaden und Dach des Herzoglichen Mausoleums in Oldenburg aus dem 18. Jahrhundert mussten dringend saniert werden. 200.000 Euro stellte dafür die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) 2012 aus den Erträgnissen der Lotterie GlücksSpirale zur Verfügung, deren Destinatär die bundesweit operierende Stiftung seit 1991 ist. Nun überbringen Dr. Rosemarie Wilcken vom Stiftungsrat der DSD und Dörte Lossin, Ortskuratorin Oldenburg der DSD, am Donnerstag, den 11. Dezember 2014 um 12.00 Uhr zur Erinnerung an die beispielhafte Restaurierung eine Bronzetafel mit dem Hinweis "Gefördert durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit Hilfe der GlücksSpirale" an Caroline Herzogin von Oldenburg. So wird auch nach den Baumaßnahmen an vorbildlichen Projekten das Engagement der privaten Förderer der Stiftung und der GlücksSpirale sichtbar bleiben und zu weiterer Unterstützung motivieren.
Erstmals 1108 urkundlich erwähnt, erbauten die Grafen von Oldenburg im selben Jahrhundert eine Wasserburg in günstiger topographischer Lage. 1345 bekam die so entstandene, mittlerweile Oldenburg genannte Siedlung von Graf Konrad I. von Oldenburg Bremisches Stadtrecht. Nach 1773 fiel die Stadt nacheinander mehreren Herrscherhäusern zu. Unter Herzog Peter Friedrich Ludwig wurde Oldenburg Residenzstadt und im klassizistischen Stil umgebaut.
Anlässlich des Todes seiner Ehefrau errichtete der Herzog zwischen 1786 und 1790 das Herzogliche Mausoleum auf dem neuen Gertrudenkirchhof. Den Zentralraum auf nahezu quadratischem Grundriss deckt ein flaches Satteldach. Es ruht auf einem Sockelgeschoss, dessen Ecken mit Scheinquadern eingefasst sind. Den oberen Wandabschluss bildet ein umlaufender Triglyphenfries unterhalb des Kranzgesims. Die innere Belichtung übernimmt ein mittiges Oberlicht. Ursprünglich befand sich genau darunter die kreisrunde Öffnung für den Abgang zur Gruft, doch 1895 wurde die Öffnung nach Verlegung der Treppe geschlossen. Der Innenraum wird heute nach oben durch eine Spiegeldecke vollendet. Im Zentrum der Nordwand befindet sich die Ädikula für die verstorbene Fürstin. In den beiden seitlichen Nischen fanden Prinz Georg und Erbprinzessin Adelheid ihre Ruhestätte.
Das Herzogliche Mausoleum ist eines von über 310 Projekten, die die private Denkmalschutzstiftung dank Spenden und Mittel der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Niedersachsen fördern konnte.
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Ursula Schirmer
Pressesprecherin
Tel.: 0228 9091-402
Fax: 0228 9091-409
schirmer(at) denkmalschutz.de
Bronze für das Herzogliche Mausoleum
Fassaden und Dach des Herzoglichen Mausoleums in Oldenburg aus dem 18. Jahrhundert mussten dringend saniert werden. 200.000 Euro stellte dafür die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) 2012 aus den Erträgnissen der Lotterie GlücksSpirale zur Verfügung, deren Destinatär die bundesweit operierende Stiftung seit 1991 ist. Nun überbringen Dr. Rosemarie Wilcken vom Stiftungsrat der DSD und Dörte Lossin, Ortskuratorin Oldenburg der DSD, am Donnerstag, den 11. Dezember 2014 um 12.00 Uhr zur Erinnerung an die beispielhafte Restaurierung eine Bronzetafel mit dem Hinweis "Gefördert durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz mit Hilfe der GlücksSpirale" an Caroline Herzogin von Oldenburg. So wird auch nach den Baumaßnahmen an vorbildlichen Projekten das Engagement der privaten Förderer der Stiftung und der GlücksSpirale sichtbar bleiben und zu weiterer Unterstützung motivieren.
Erstmals 1108 urkundlich erwähnt, erbauten die Grafen von Oldenburg im selben Jahrhundert eine Wasserburg in günstiger topographischer Lage. 1345 bekam die so entstandene, mittlerweile Oldenburg genannte Siedlung von Graf Konrad I. von Oldenburg Bremisches Stadtrecht. Nach 1773 fiel die Stadt nacheinander mehreren Herrscherhäusern zu. Unter Herzog Peter Friedrich Ludwig wurde Oldenburg Residenzstadt und im klassizistischen Stil umgebaut.
Anlässlich des Todes seiner Ehefrau errichtete der Herzog zwischen 1786 und 1790 das Herzogliche Mausoleum auf dem neuen Gertrudenkirchhof. Den Zentralraum auf nahezu quadratischem Grundriss deckt ein flaches Satteldach. Es ruht auf einem Sockelgeschoss, dessen Ecken mit Scheinquadern eingefasst sind. Den oberen Wandabschluss bildet ein umlaufender Triglyphenfries unterhalb des Kranzgesims. Die innere Belichtung übernimmt ein mittiges Oberlicht. Ursprünglich befand sich genau darunter die kreisrunde Öffnung für den Abgang zur Gruft, doch 1895 wurde die Öffnung nach Verlegung der Treppe geschlossen. Der Innenraum wird heute nach oben durch eine Spiegeldecke vollendet. Im Zentrum der Nordwand befindet sich die Ädikula für die verstorbene Fürstin. In den beiden seitlichen Nischen fanden Prinz Georg und Erbprinzessin Adelheid ihre Ruhestätte.
Das Herzogliche Mausoleum ist eines von über 310 Projekten, die die private Denkmalschutzstiftung dank Spenden und Mittel der GlücksSpirale, der Rentenlotterie von Lotto, allein in Niedersachsen fördern konnte.
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