11.12.2014 11:59 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Förderung von Frauen in Führungspositionen: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Frauenquote
Kurzfassung: Förderung von Frauen in Führungspositionen: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur FrauenquoteDas Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 11.12.2014] Förderung von Frauen in Führungspositionen: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Frauenquote
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen.
Der von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf hat das Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen. Nach jahrelangen Debatten, gescheiterten Versuchen der Selbstverpflichtungen und zahlreichen Appellen steht fest: Die Geschlechterquote (Frauenquote) kommt, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart.
Die Einführung einer gesetzlichen Quote ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu tatsächlicher Chancengleichheit von Frauen und Männern und wird zu einem Wandel in der Wirtschafts- und Arbeitswelt beitragen.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig:
"Dass wir heute im Kabinett den Gesetzentwurf verabschiedet haben, ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung. Seit 20 Jahren garantiert das Grundgesetz in Art. 3 die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen. Sie ist aber nicht Lebensrealität. Jetzt machen wir ernst - und sorgen mit der Quote für mehr Chancengleichheit für Frauen und Männer.
Es war immer so, dass Frauen sich Gleichberechtigung hart erkämpfen mussten. Und das gilt auch noch heute. Dieses Gesetz wird einen Kulturwandel in der Arbeitswelt einleiten. Nur wenn es an der Spitze eines Unternehmens Gleichberechtigung gibt, wird das auch für den Rest der Mannschaft gelten. Sobald mehr Frauen in Führungspositionen Verantwortung übernehmen, werden gleiche Chancen in den Unternehmen insgesamt selbstverständlicher.
Ich bin überzeugt: Mit diesem Gesetz kommt ein Prozess in Gang, der Führungs- und Unternehmenskultur in unserem Land verändern wird."
Bundesjustizminister Heiko Maas:
"Heute ist ein guter Tag, nicht nur für die Frauen, sondern auch für die deutsche
Wirtschaft: Die Frauenquote kommt - so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Die letzten Zuckungen eines jahrelangen Kulturkampfes um die Quote sind ausgestanden.
Die Quote wird für mehr Chancengleichheit sorgen. Den Vorwand, es gäbe nicht genug qualifizierte Frauen, lassen wir nicht gelten. Denn: Noch nie waren so viele Frauen so gut ausgebildet wie heute. Deshalb bin ich sicher, dass am Ende kein einziger Sitz in den Aufsichtsräten frei bleiben wird.
Davon werden auch Deutschlands Unternehmen profitieren. Frauen sind mindestens ebenso gute Chefinnen wie Männer. Die Quote wird Strukturen aufbrechen und die Unternehmenskultur verbessern. Mehr Frauen in Führungspositionen werden andere Frauen nachziehen. Ich hoffe, dass die Quote nur als eine Starthilfe erforderlich ist und die Unternehmen sie schon bald nicht mehr brauchen."
Der Gesetzentwurf sieht für den Bereich der Privatwirtschaft im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
* Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der
paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt künftig eine
Geschlechterquote von 30 Prozent. Die Quotenregelung greift damit bei
Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit in der
Regel mehr als 2000 Arbeitnehmern sowie bei Europäischen
Aktiengesellschaften (SE), bei denen sich das Aufsichts- oder
Verwaltungsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und
Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Insgesamt betroffen sind derzeit
108 Unternehmen.
* Sie müssen die Quote ab 2016 sukzessive für die dann neu zu besetzenden
Aufsichtsratsposten beachten. Bei Nichterfüllung ist die quotenwidrige Wahl
nichtig. Die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze
bleiben rechtlich unbesetzt ("leerer Stuhl").
* Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden
verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten,
Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen. Über die Zielgrößen
und deren Erreichung müssen sie öffentlich berichten. Der Kreis der
betroffenen Unternehmen erfasst neben Aktiengesellschaften und
Kommanditgesellschaften auf Aktien auch GmbHs, eingetragene
Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit in der
Regel mehr als 500 Arbeitnehmern. In der Summe unterliegen etwa 3500
Unternehmen der Zielgrößenverpflichtung.
* Eine Mindestzielgröße ist nicht vorgesehen. Die Unternehmen können sie
selbst setzen und sich an ihren Strukturen ausrichten. Dabei sind folgende
Vorgaben zu beachten: Liegt der Frauenanteil in einer Führungsebene unter
30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen nicht hinter dem tatsächlichen Status
Quo zurückbleiben.
* Die in 2015 erstmals festzulegende Frist zur Erreichung der Zielgrößen darf
nicht länger als zwei Jahre sein. Die folgenden Fristen dürfen nicht länger
als fünf Jahre sein.
Für den öffentlichen Dienst enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:
* Damit der Bund mit gutem Beispiel vorangeht, wird das
Bundesgremienbesetzungsgesetz mit dem Ziel der paritätischen Vertretung von
Frauen und Männern in Gremien novelliert, deren Mitglieder der Bund
bestimmen kann. Für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund
mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von
mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze. Ab dem
Jahr 2018 ist es Ziel, diesen Anteil auf 50 Prozent zu erhöhen. Für
wesentliche Gremien, in die der Bund Mitglieder entsendet, gilt das gleiche
Ziel.
* Zur Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen im öffentlichen Dienst
des Bundes sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und
Berufstätigkeit wird zudem das Bundesgleichstellungsgesetz umfassend
novelliert. Die Bundesverwaltung wird künftig insbesondere verpflichtet,
sich für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauen-
beziehungsweise Männeranteils zu setzen. Zielvorgaben und Maßnahmen sind im
Gleichstellungsplan der jeweiligen Dienststelle darzustellen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 03018/ 555 - 0
Telefax: 03018/ 555 - 1145
Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
URL: http://www.bmfsfj.de/
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst beschlossen.
Der von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf hat das Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen. Nach jahrelangen Debatten, gescheiterten Versuchen der Selbstverpflichtungen und zahlreichen Appellen steht fest: Die Geschlechterquote (Frauenquote) kommt, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart.
Die Einführung einer gesetzlichen Quote ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu tatsächlicher Chancengleichheit von Frauen und Männern und wird zu einem Wandel in der Wirtschafts- und Arbeitswelt beitragen.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig:
"Dass wir heute im Kabinett den Gesetzentwurf verabschiedet haben, ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung. Seit 20 Jahren garantiert das Grundgesetz in Art. 3 die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen. Sie ist aber nicht Lebensrealität. Jetzt machen wir ernst - und sorgen mit der Quote für mehr Chancengleichheit für Frauen und Männer.
Es war immer so, dass Frauen sich Gleichberechtigung hart erkämpfen mussten. Und das gilt auch noch heute. Dieses Gesetz wird einen Kulturwandel in der Arbeitswelt einleiten. Nur wenn es an der Spitze eines Unternehmens Gleichberechtigung gibt, wird das auch für den Rest der Mannschaft gelten. Sobald mehr Frauen in Führungspositionen Verantwortung übernehmen, werden gleiche Chancen in den Unternehmen insgesamt selbstverständlicher.
Ich bin überzeugt: Mit diesem Gesetz kommt ein Prozess in Gang, der Führungs- und Unternehmenskultur in unserem Land verändern wird."
Bundesjustizminister Heiko Maas:
"Heute ist ein guter Tag, nicht nur für die Frauen, sondern auch für die deutsche
Wirtschaft: Die Frauenquote kommt - so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Die letzten Zuckungen eines jahrelangen Kulturkampfes um die Quote sind ausgestanden.
Die Quote wird für mehr Chancengleichheit sorgen. Den Vorwand, es gäbe nicht genug qualifizierte Frauen, lassen wir nicht gelten. Denn: Noch nie waren so viele Frauen so gut ausgebildet wie heute. Deshalb bin ich sicher, dass am Ende kein einziger Sitz in den Aufsichtsräten frei bleiben wird.
Davon werden auch Deutschlands Unternehmen profitieren. Frauen sind mindestens ebenso gute Chefinnen wie Männer. Die Quote wird Strukturen aufbrechen und die Unternehmenskultur verbessern. Mehr Frauen in Führungspositionen werden andere Frauen nachziehen. Ich hoffe, dass die Quote nur als eine Starthilfe erforderlich ist und die Unternehmen sie schon bald nicht mehr brauchen."
Der Gesetzentwurf sieht für den Bereich der Privatwirtschaft im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
* Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der
paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt künftig eine
Geschlechterquote von 30 Prozent. Die Quotenregelung greift damit bei
Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit in der
Regel mehr als 2000 Arbeitnehmern sowie bei Europäischen
Aktiengesellschaften (SE), bei denen sich das Aufsichts- oder
Verwaltungsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und
Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Insgesamt betroffen sind derzeit
108 Unternehmen.
* Sie müssen die Quote ab 2016 sukzessive für die dann neu zu besetzenden
Aufsichtsratsposten beachten. Bei Nichterfüllung ist die quotenwidrige Wahl
nichtig. Die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze
bleiben rechtlich unbesetzt ("leerer Stuhl").
* Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden
verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten,
Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen. Über die Zielgrößen
und deren Erreichung müssen sie öffentlich berichten. Der Kreis der
betroffenen Unternehmen erfasst neben Aktiengesellschaften und
Kommanditgesellschaften auf Aktien auch GmbHs, eingetragene
Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit in der
Regel mehr als 500 Arbeitnehmern. In der Summe unterliegen etwa 3500
Unternehmen der Zielgrößenverpflichtung.
* Eine Mindestzielgröße ist nicht vorgesehen. Die Unternehmen können sie
selbst setzen und sich an ihren Strukturen ausrichten. Dabei sind folgende
Vorgaben zu beachten: Liegt der Frauenanteil in einer Führungsebene unter
30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen nicht hinter dem tatsächlichen Status
Quo zurückbleiben.
* Die in 2015 erstmals festzulegende Frist zur Erreichung der Zielgrößen darf
nicht länger als zwei Jahre sein. Die folgenden Fristen dürfen nicht länger
als fünf Jahre sein.
Für den öffentlichen Dienst enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:
* Damit der Bund mit gutem Beispiel vorangeht, wird das
Bundesgremienbesetzungsgesetz mit dem Ziel der paritätischen Vertretung von
Frauen und Männern in Gremien novelliert, deren Mitglieder der Bund
bestimmen kann. Für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund
mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von
mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze. Ab dem
Jahr 2018 ist es Ziel, diesen Anteil auf 50 Prozent zu erhöhen. Für
wesentliche Gremien, in die der Bund Mitglieder entsendet, gilt das gleiche
Ziel.
* Zur Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen im öffentlichen Dienst
des Bundes sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und
Berufstätigkeit wird zudem das Bundesgleichstellungsgesetz umfassend
novelliert. Die Bundesverwaltung wird künftig insbesondere verpflichtet,
sich für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauen-
beziehungsweise Männeranteils zu setzen. Zielvorgaben und Maßnahmen sind im
Gleichstellungsplan der jeweiligen Dienststelle darzustellen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Telefax: 03018/ 555 - 1145
Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
URL: http://www.bmfsfj.de/
Weitere Informationen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ),
, 10178 Berlin, Deutschland
Tel.: 03018/ 555 - 0; http://www.bmfsfj.de/
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