Klimaabkommen von Lima darf Beschäftigte nicht übergehen

Kurzfassung: Klimaabkommen von Lima darf Beschäftigte nicht übergehenAnlässlich der heute zu Ende gehenden 20. Klimakonferenz in Lima sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Freitag in Berlin:"Der DGB st ...
[Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - 12.12.2014] Klimaabkommen von Lima darf Beschäftigte nicht übergehen

Anlässlich der heute zu Ende gehenden 20. Klimakonferenz in Lima sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Freitag in Berlin:
"Der DGB steht zum Klimaziel, die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen. Die Interessen der Arbeitnehmer sind im Vertragswerk von Lima aber bisher völlig unberücksichtigt geblieben. Das darf nicht akzeptiert werden. Gemeinsam mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund fordert der DGB daher die deutsche Verhandlungsführerin, Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, auf, die Vorschläge zu gerechtem Wandel und guter Arbeit zu unterstützen.
Bei einem solchen Wandel geht es weltweit auch um Arbeitsplätze und den Lebensunterhalt von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Familien. Daher muss in den vorliegenden Entwurf für einen neuen Weltklimavertrag unbedingt der Aspekt eines gerechten Übergangs aufgenommen werden. Auf den vorherigen Klimagipfeln hatten sich die Regierungen stets zu der Wichtigkeit dieses gerechten Übergangs im Sinne der Beschäftigten bekannt. Daher ist es umso unverständlicher, dass dieser Aspekt nun völlig ignoriert wird.
Die nächste Klimakonferenz 2015 in Paris wird nur dann erfolgreich sein, wenn neben der Reduktion der Treibhausgase auch Rahmenbedingungen für einen gerechten Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft geschaffen werden."

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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) steht für eine solidarische Gesellschaft. Er ist die Stimme der Gewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden. Er koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten. Als Dachverband schließt er keine Tarifverträge ab. Er arbeitet auf internationaler Ebene im Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und im Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG) mit und vertritt die deutsche Gewerkschaftsbewegung bei internationalen Institutionen wie der EU und der UNO. Seit seiner Gründung 1949 ist er dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft verpflichtet. Er ist - wie seine Mitgliedsgewerkschaften - pluralistisch und unabhängig, aber keineswegs politisch neutral. Er bezieht Position im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB handeln mit den Arbeitgebern Tarifverträge, u.a. zu Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaub aus. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren sie den Streik und zahlen den Mitgliedern Streikunterstützung. Sie helfen bei der Gründung von Betriebsräten, unterstützen die Beschäftigten bei betrieblichen Konflikten und vertreten sie bei Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber. Gewerkschaftsmitglieder genießen kostenlosen Rechtsschutz.
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