27 Kulturformen ins deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen

Kurzfassung: 27 Kulturformen ins deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommenGenossenschaftsidee wird der UNESCO als erste internationale Nominierung vorgeschlagenDeutschland nimmt 27 Traditionen ...
[Deutsche UNESCO-Kommission e.V. - 12.12.2014] 27 Kulturformen ins deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen

Genossenschaftsidee wird der UNESCO als erste internationale Nominierung vorgeschlagen
Deutschland nimmt 27 Traditionen und Wissensformen in sein neues bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf und setzt damit das entsprechende UNESCO-Übereinkommen um. Zu den lebendigen Traditionen, die die Kriterien erfüllen, zählen zum Beispiel das Chorsingen, die Morsetelegrafie, die Flößerei und die Orgelbautradition. Außerdem nominierten die Experten aus den 27 Kulturformen die Genossenschaftsidee für die internationale "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit". Die Kultusministerkonferenz unter Leitung der Präsidentin, Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann, und die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, haben am 11. Dezember 2014 die Empfehlungen eines unabhängigen Expertenkomitees bestätigt.
"Das bundesweite Verzeichnis ist ein Spiegelbild der kulturellen Vielfalt in Deutschland. Und es macht gleichzeitig deutlich, mit welchem großartigen Engagement die Zivilgesellschaft traditionelle kulturelle Bräuche und Techniken bis heute pflegt, modern interpretiert und an nachfolgende Generationen weitergibt", sagte KMK-Präsidentin Sylvia Löhrmann.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters betonte: "Das immaterielle kulturelle Erbe steht für unsere lebendige Alltagskultur. Sie ist Ausdruck der kulturellen Vielfalt in Deutschland und soll dazu beitragen, dass gelebte Traditionen, die das Selbstverständnis der Kulturnation Deutschland prägen, erhalten, fortgeführt und weiterentwickelt werden. Auch für zukünftige Generationen wird durch eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis das öffentliche Bewusstsein für diese Traditionen gestärkt."
Deutschland wird seine erste Nominierung bei der UNESCO im März 2015 einreichen. Die Aufnahme der Genossenschaftsidee würde der internationalen Vielfalt des immateriellen Kulturerbes eine neue Facette hinzufügen. Bislang ist eine solche Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation auf den UNESCO-Listen nicht vertreten. Die Genossenschaftsidee wurde gemeinsam von Gruppen aus Rheinland-Pfalz und Sachsen vorgeschlagen und mit Empfehlungen beider Länder weitergeleitet. Insgesamt waren 83 Traditionen und Wissensformen nach einer Auswertung durch die Bundesländer in der engeren Wahl. Zu den ersten Aufnahmen in Deutschland gehören auch regionale Bräuche wie die Lindenkirchweih in Limmersdorf (Franken), das friesische Biikebrennen und der rheinische Karneval.
Das Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) bewertete die 83 Vorschläge anhand fachlicher Kriterien. Neben den 27 aufgenommenen Kulturformen befinden sich 22 weitere Vorschläge noch im Verfahren. Davon sind 13 wegen fehlender Informationen zurückgestellt worden, 9 Anträge liegen für ein Register "Guter Praxisbeispiele" vor, mit denen sich das Expertenkomitee 2015 befassen wird. 34 Vorschläge wurden nicht zur Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis empfohlen.
Alle 27 Gruppen, die ab sofort mit ihrer Tradition oder Wissensform im bundesweiten Verzeichnis vertreten sind, können fortan für ihre nicht-kommerzielle Arbeit ein Logo nutzen. Es steht für das Motto der Konvention in Deutschland: "Wissen. Können. Weitergeben." Die nächste Bewerbungsrunde für das bundesweite Verzeichnis startet im Frühjahr 2015.
Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Mehr als 350 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt stehen derzeit auf den drei UNESCO-Listen, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst. Bis heute sind 161 Staaten der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe beigetreten.
Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland zunächst ein nationales Verzeichnis erstellt. Zum immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Wichtig ist, dass die Tradition oder der Brauch bereits über Generationen betrieben werden und in ihrer Ausübung auch in Zukunft gesichert sind.
27 Aufnahmen in das bundesweite Verzeichnis:
- Chormusik in deutschen Amateurchören (länderübergreifend, verantwortlich Nordrhein-Westfalen)
- Sächsische Knabenchöre (Sachsen)
- Singen der Lieder der deutschen Arbeiterbewegung (länderübergreifend, verantwortlich Nordrhein-Westfalen)
- Moderner Tanz - Stilformen und Vermittlungsformen der Rhythmus- und Ausdruckstanzbewegung (länderübergreifend, verantwortlich Baden-Württemberg)
- Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft (länderübergreifend, verantwortlich Nordrhein-Westfalen)
- Niederdeutsches Theater (länderübergreifend, verantwortlich Niedersachsen)
- Passionsspiele Oberammergau (Bayern)
- Peter-und-Paul-Fest Bretten (Baden-Württemberg)
- Malchower Volksfest (Mecklenburg-Vorpommern)
- Schwäbisch-Alemannische Fastnacht (Baden-Württemberg)
- Rheinischer Karneval mit all seinen lokalen Varianten (Nordrhein-Westfalen)
- Falknerei (länderübergreifend, verantwortlich Nordrhein-Westfalen)
- Gesellschaftliche Bräuche und Feste der Lausitzer Sorben im Jahreslauf (länderübergreifend, verantwortlich Sachsen)
- Biikebrennen (Schleswig-Holstein)
- Lindenkirchweih Limmersdorf (Bayern)
- Auseinandersetzung mit dem Rattenfänger von Hameln (Niedersachsen)
- Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle (Sachsen-Anhalt)
- Genossenschaftsidee (länderübergreifend, verantwortlich Rheinland-Pfalz)
- Deutsche Brotkultur (länderübergreifend, verantwortlich Berlin)
- Finkenmanöver im Harz (Sachsen-Anhalt)
- Flößerei (länderübergreifend, verantwortlich Bremen)
- Morsetelegrafie (länderübergreifend, verantwortlich Rheinland-Pfalz)
- Orgelbau und Orgelmusik (länderübergreifend, verantwortlich Baden-Württemberg)
- Köhlerhandwerk und Teerschwelerei (länderübergreifend, verantwortlich Sachsen)
- Vogtländischer Musikinstrumentenbau in Markneukirchen und Umgebung (Sachsen)
- Reetdachdecker-Handwerk (Mecklenburg-Vorpommern)
- Handwerksgesellenwanderschaft Walz (länderübergreifend, verantwortlich Baden-Württemberg)
Mehr Informationen:
Logo des Bundesweiten Verzeichnisses immateriellen Kulturerbes
Kurzbeschreibung der 27 Einträge in das Bundesweite Verzeichnis
Interview mit dem Vorsitzenden des Expertenkomitees, Prof. Dr. Christoph Wulf: "Wissen und Können erhalten und an die nächsten Generationen weitergeben"
Bewerbungsverfahren

Kontakt:
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Ansprechpartner: Benjamin Hanke
Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe
Fachbereich Kultur, Memory of the World
Telefon: +49-30-2065819 11
eMail: hanke(at)unesco.de
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Deutsche UNESCO-KommissionDie UNESCO - Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur - sieht als einziges UN-Organ die Einrichtung von Nationalkommissionen vor. Sie beraten ihre Mitgliedstaaten und leisten im Rahmen des UNESCO-Mandats einen aktiven Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit. Die Nationalkommissionen sind in den 195 Mitgliedstaaten die zentrale Schnittstelle zwischen Staat, Zivilgesellschaft und der UNESCO.Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) ist Deutschlands Mittlerorganisation für multilaterale Politik in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Als Teil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik trägt die DUK zur Verständigung zwischen den Kulturen und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und seinen Partnern bei. Ihre Aufgabe ist es, die Bundesregierung, den Bundestag und die übrigen zuständigen Stellen in allen Fragen zu beraten, die sich aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der UNESCO ergeben.Dazu stützt die DUK sich auf ein Netzwerk von Expertinnen und Experten sowie Institutionen und Verbänden, die daran mitarbeiten, die Ziele der UNESCO zu erreichen. Die DUK bringt Expertise aus Deutschland in die Sonderorganisation der Vereinten Nationen ein und stärkt damit die deutsche Stimme in der UNESCO. Zugleich vermittelt sie die Ziele und Projekte der UNESCO in der deutschen Politik, Fachwelt und Öffentlichkeit und trägt zu einer weltoffenen Wissensgesellschaft in Deutschland bei.Die DUK setzt sich für die in der UNESCO-Verfassung niedergelegten Werte ein: Sie arbeitet in der Überzeugung, dass "Friede – wenn er nicht scheitern soll – in der geistigen und moralischen Solidarität der Menschheit verankert werden muss." Die internationale Zusammenarbeit in allen Bereichen des geistigen Lebens über kulturelle und politische Grenzen hinweg ist Grundlage für eine human gestaltete Globalisierung.
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