Gesetzentwurf für Pkw - Maut lässt wichtige Fragen offen

Kurzfassung: Gesetzentwurf für Pkw - Maut lässt wichtige Fragen offenADAC: Zweckbindung für Straße fehltDie beiden Gesetzentwürfe, die Verkehrs- und Finanzministerium dem Bundeskabinett am Mittwoch vorlegen w ...
[Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) - 16.12.2014] Gesetzentwurf für Pkw - Maut lässt wichtige Fragen offen

ADAC: Zweckbindung für Straße fehlt
Die beiden Gesetzentwürfe, die Verkehrs- und Finanzministerium dem Bundeskabinett am Mittwoch vorlegen werden, enthalten zwar die Zusage, dass kein inländischer Autofahrer durch eine Pkw-Maut finanziell belastet wird. Der Club erwartet jedoch, dass diese Zusage nicht nur für die Einführungsphase, sondern auch für die Zukunft gilt. ADAC Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker: "Mit der Infrastrukturabgabe schafft die Bundesregierung ein neues Instrument zur Generierung weiterer Einnahmen von den Autofahrern. Leider kann dies auch sehr schnell und einfach zu finanziellen Mehrbelastungen der deutschen Autofahrer führen."
Unbeantwortet bleibt weiter die Frage, worauf sich die konkrete Erwartung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) stützt, allein von ausländischen Pkw-Fahrern könnten Brutto-Einnahmen in Höhe von 700 Millionen Euro in die Kassen des Staates gespült werden. Die Berechnung der Zahlen sollte vom Verkehrsministerium offengelegt und transparent erläutert werden. Demgegenüber stehen Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie des Verkehrswissenschaftlers Ralf Ratzenberger zu möglichen Einnahmen einer Ausländermaut. Sie kommt - obwohl höhere Mautsätze angesetzt wurden - zu deutlich niedrigeren Einnahmeerwartungen.
In dem vom BMVI vorgestellten Gesetzentwurf zur Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland findet sich bislang kein Hinweis auf eine eindeutige Zweckbindung möglicher Einnahmen. Dies ist jedoch eine der zentralen Vorgaben des Koalitions-vertrags: Die Einnahmen der Infrastrukturabgabe sollen in erster Linie für den Erhalt und den Ausbau des Straßennetzes verwendet werden. Auch die hierfür notwendigen institutionellen Änderungen in der Verkehrshaushaltsfinanzierung sind laut ADAC derzeit nicht erkennbar. Seine fachlichen Bedenken zur fehlenden Zweckbindung sowie zu weiteren Punkten des Gesetzentwurfs hat der ADAC in seiner Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem BMVI zum Ausdruck gebracht.
ADAC Vizepräsident für Verkehr Ulrich Klaus Becker: "Wir benötigen einen geschlossenen Finanzierungskreislauf, der sicherstellt, dass Gelder, die von der Straße kommen, in ausreichendem Maß auch wieder zur Straße zurückfließen. Der ADAC hat mit seinem Modell Auto finanziert Straße der Politik Wege und Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine eindeutige Zweckbindung und eine zuverlässige Finanzierung der Straßeninfrastruktur funktionieren können."
Bestätigt sieht sich der ADAC in seiner Einschätzung, dass das Maut-Konzept dem Diskriminierungsverbot der EU widerspricht. Die neue EU-Verkehrskommissarin Bulc hatte nach Medienberichten jüngst in einem Schreiben an das BMVI auf fehlende Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem EU-Recht hingewiesen.

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