BMUB veröffentlicht deutsche Fassung des polnischen Atomprogramms

Kurzfassung: BMUB veröffentlicht deutsche Fassung des polnischen AtomprogrammsDas Bundesumweltministerium macht ab heute die deutsche Fassung des polnischen Atomprogramms für die Öffentlichkeit zugänglich. Die ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - 18.12.2014] BMUB veröffentlicht deutsche Fassung des polnischen Atomprogramms

Das Bundesumweltministerium macht ab heute die deutsche Fassung des polnischen Atomprogramms für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Unterlagen, die dem Ministerium von polnischer Seite übersandt worden waren, sind auf der Internetseite des BMUB abrufbar. Daraus geht hervor, dass Polen zunächst einen AKW-Block errichten will. Über den Standort ist noch nicht entschieden.
Die polnische Regierung hatte im Januar 2014 beschlossen, in die eigenständige Nutzung der Atomenergie einzusteigen. Mit dem angenommenen Atomenergieprogramm werden der Umfang und die Struktur der Maßnahmen festgelegt, die für den Einstieg erforderlich sind und die einen sicheren und leistungsfähigen Betrieb der Atomkraftwerke gewährleisten sollen.
Zudem enthält das Programm Überlegungen für die Stilllegung der Atomkraftwerke nach dem Ende des Betriebes sowie für die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente und radioaktiven Abfälle.
Der Entwurf des Atomenergieprogramms war zuvor einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen worden, an der sich die deutsche Öffentlichkeit und verschiedene deutsche Behörden beteiligt haben. In der Zeit vom 5. Oktober 2011 bis zum 4. Januar 2012 konnten Stellungnahmen bzw. Eingaben zum Atomenergieprogramm direkt bei der zuständigen polnischen Behörde eingereicht werden. Neben dem Atomenergieprogramm hat Polen auch eine zusammenfassende Erklärung, in der u.a. eingegangene Stellungnahmen berücksichtigt wurden, in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Die Unterlagen zum polnischen Atomenergieprogramm sind auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums (www.bmub.bund.de/P1969) eingestellt. In der Zeit vom 5. Januar 2015 bis 19. Januar 2015 können die Unterlagen zudem in den Bibliotheken des Bundesumweltministeriums in Berlin und Bonn eingesehen werden.

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Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
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