18.12.2014 11:25 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Altona Mining Ltd.
ALTONA MINING LIMITED: Erhalt des Steuerbescheids
Kurzfassung: ALTONA MINING LIMITED: Erhalt des SteuerbescheidsIm Anschluss an den Verkauf seiner Projekte in Finnland hat Altona Mining Limited (Altona oder das Unternehmen) seine Absicht mitgeteilt, den Aktionär ...
[Altona Mining Ltd. - 18.12.2014] ALTONA MINING LIMITED: Erhalt des Steuerbescheids
Im Anschluss an den Verkauf seiner Projekte in Finnland hat Altona Mining Limited (Altona oder das Unternehmen) seine Absicht mitgeteilt, den Aktionären eine Barrendite in Höhe von 15 Cent pro Aktie auszubezahlen.
Die Firmenführung hat von der australischen Finanzbehörde (Australian Tax Office/ATO) einen offiziellen Bescheid erhalten und dazu folgende Vorgangsweise festgelegt:
Es wird eine Einlagenrückzahlung von 12 Cent (im Sinne einer Kapitalherabsetzung zu werten) (Einlagenrückzahlung) ausgezahlt.
Wenn die Aktionäre der Auszahlung einer Einlagenrückzahlung zustimmen, wird das Board festlegen und bekannt geben, dass zusätzlich 3 Cent pro Aktie in Form einer unbesteuerten Sonderdividende (Dividende) an die Aktionäre ausbezahlt werden.
Es wird für 28. Januar 2015 eine Generalversammlung der Aktionäre einberufen, um über die Auszahlung der Einlagenrückzahlung abzustimmen.
Einzelheiten zur Einlagenrückzahlung, zur Dividende und zum Steuerbescheid werden im Erklärungsschreiben erörtert, das der offiziellen Einladung zur Versammlung beiliegt.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
18. Dezember 2014-Aussendung der Einladung zur Versammlung an die Aktionäre
28. Januar 2015-Generalversammlung zur Abstimmung über die Einlagenrückzahlung
4. Februar 2015-Stichtag für die Festsetzung der Berechtigung zum Erhalt der Einlagerückzahlung und Dividende
12. Februar 2015-Auszahlung der Gelder an die Aktionäre
Im offiziellen Bescheid des ATO wird bestätigt, dass der vorgeschlagene und an die Aktionäre auszuzahlende Betrag von 12 Cent zu Steuerzwecken als Kapitalrückzahlung behandelt wird.
Australische Bürger und Steuerzahler müssen für eine Kapitalrückzahlung keine Einkommenssteuer entrichten; vielmehr wird diese im Rahmen der Kapitalertragssteuer zur Reduktion der Anschaffungskosten herangezogen und mindert diese um den Rückzahlungsbetrag. Die Dividende wird als Einnahme gewertet.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Alistair Cowden
Managing Director
Altona Mining Limited
Tel: +61 8 9485 2929
altona@altonamining.com
James Harris
Professional Public Relations
Perth
Tel: +61 8 9388 0944
james.harris@ppr.com.au
Jochen Staiger
Swiss Resource Capital AG
Tel: +41 71 354 8501
js@resource-capital.ch
ASX: AOH,
FWB: A2O
Über Altona
Altona Mining Limited ist ein an der ASX notiertes Unternehmen, das vor kurzem seine Mine Outokumpu in Finnland verkaufte und sich nun auf ein großes Kupfererschließungsprojekt in Australien konzentriert.
Das Kupferprojekt Cloncurry in der Nähe von Mt. Isa in Queensland ist eines der größten unerschlossenen Kupferprojekte in Australien. Der Plan sieht zunächst die Erschließung des Kupfer-Gold-Tagebaubetriebs Little Eva - http://bit.ly/1mz1cBS - mit einer Förderleistung von 7 Millionen Tonnen pro Jahr und eines Konzentrators vor. Little Eva ist mit einer geplanten Produktion1 von 38.800 Tonnen Kupfer und 17.200 Unzen Gold für mindestens 11 Jahre vollständig genehmigt. Im Mai 2012 wurde eine definitive Machbarkeitsstudie angefertigt und im März 2014 wurde eine Kostenüberprüfung veröffentlicht. Die Ressourcen umfassen insgesamt etwa 1,5 Millionen Tonnen Kupfer und 0,41 Millionen Unzen Gold. Altona befindet sich hinsichtlich der Finanzierung dieses großen Erschließungsunterfangens in Gesprächen mit potenziellen Partnern.
Altona Mining ist an der Australian Securities Exchange und der Börse Frankfurt notiert.
1Bezugnahme auf ASX Pressemitteilung Cost Review Delivers Major Upgrade to Little Eva vom 13. März 2014, worin Informationen in Bezug auf dieses Produktionsziel gemacht werden sowie Finanzinformationen aus diesem Produktionsziel abgeleitet werden. Die Pressemitteilung kann unter www.altonamining.com oder www.asx.com.au eingesehen werden. Das Unternehmen bestätigt, dass die wesentlichen Annahmen in Bezug auf das Produktionsziel und die prognostizierten Finanzdaten, die sich aus dem in dieser Pressemeldung angeführten Produktionsziel ableiten, nach wie vor gültig sind und sich nicht wesentlich geändert haben.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!
Im Anschluss an den Verkauf seiner Projekte in Finnland hat Altona Mining Limited (Altona oder das Unternehmen) seine Absicht mitgeteilt, den Aktionären eine Barrendite in Höhe von 15 Cent pro Aktie auszubezahlen.
Die Firmenführung hat von der australischen Finanzbehörde (Australian Tax Office/ATO) einen offiziellen Bescheid erhalten und dazu folgende Vorgangsweise festgelegt:
Es wird eine Einlagenrückzahlung von 12 Cent (im Sinne einer Kapitalherabsetzung zu werten) (Einlagenrückzahlung) ausgezahlt.
Wenn die Aktionäre der Auszahlung einer Einlagenrückzahlung zustimmen, wird das Board festlegen und bekannt geben, dass zusätzlich 3 Cent pro Aktie in Form einer unbesteuerten Sonderdividende (Dividende) an die Aktionäre ausbezahlt werden.
Es wird für 28. Januar 2015 eine Generalversammlung der Aktionäre einberufen, um über die Auszahlung der Einlagenrückzahlung abzustimmen.
Einzelheiten zur Einlagenrückzahlung, zur Dividende und zum Steuerbescheid werden im Erklärungsschreiben erörtert, das der offiziellen Einladung zur Versammlung beiliegt.
Folgender Zeitplan ist vorgesehen:
18. Dezember 2014-Aussendung der Einladung zur Versammlung an die Aktionäre
28. Januar 2015-Generalversammlung zur Abstimmung über die Einlagenrückzahlung
4. Februar 2015-Stichtag für die Festsetzung der Berechtigung zum Erhalt der Einlagerückzahlung und Dividende
12. Februar 2015-Auszahlung der Gelder an die Aktionäre
Im offiziellen Bescheid des ATO wird bestätigt, dass der vorgeschlagene und an die Aktionäre auszuzahlende Betrag von 12 Cent zu Steuerzwecken als Kapitalrückzahlung behandelt wird.
Australische Bürger und Steuerzahler müssen für eine Kapitalrückzahlung keine Einkommenssteuer entrichten; vielmehr wird diese im Rahmen der Kapitalertragssteuer zur Reduktion der Anschaffungskosten herangezogen und mindert diese um den Rückzahlungsbetrag. Die Dividende wird als Einnahme gewertet.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Alistair Cowden
Managing Director
Altona Mining Limited
Tel: +61 8 9485 2929
altona@altonamining.com
James Harris
Professional Public Relations
Perth
Tel: +61 8 9388 0944
james.harris@ppr.com.au
Jochen Staiger
Swiss Resource Capital AG
Tel: +41 71 354 8501
js@resource-capital.ch
ASX: AOH,
FWB: A2O
Über Altona
Altona Mining Limited ist ein an der ASX notiertes Unternehmen, das vor kurzem seine Mine Outokumpu in Finnland verkaufte und sich nun auf ein großes Kupfererschließungsprojekt in Australien konzentriert.
Das Kupferprojekt Cloncurry in der Nähe von Mt. Isa in Queensland ist eines der größten unerschlossenen Kupferprojekte in Australien. Der Plan sieht zunächst die Erschließung des Kupfer-Gold-Tagebaubetriebs Little Eva - http://bit.ly/1mz1cBS - mit einer Förderleistung von 7 Millionen Tonnen pro Jahr und eines Konzentrators vor. Little Eva ist mit einer geplanten Produktion1 von 38.800 Tonnen Kupfer und 17.200 Unzen Gold für mindestens 11 Jahre vollständig genehmigt. Im Mai 2012 wurde eine definitive Machbarkeitsstudie angefertigt und im März 2014 wurde eine Kostenüberprüfung veröffentlicht. Die Ressourcen umfassen insgesamt etwa 1,5 Millionen Tonnen Kupfer und 0,41 Millionen Unzen Gold. Altona befindet sich hinsichtlich der Finanzierung dieses großen Erschließungsunterfangens in Gesprächen mit potenziellen Partnern.
Altona Mining ist an der Australian Securities Exchange und der Börse Frankfurt notiert.
1Bezugnahme auf ASX Pressemitteilung Cost Review Delivers Major Upgrade to Little Eva vom 13. März 2014, worin Informationen in Bezug auf dieses Produktionsziel gemacht werden sowie Finanzinformationen aus diesem Produktionsziel abgeleitet werden. Die Pressemitteilung kann unter www.altonamining.com oder www.asx.com.au eingesehen werden. Das Unternehmen bestätigt, dass die wesentlichen Annahmen in Bezug auf das Produktionsziel und die prognostizierten Finanzdaten, die sich aus dem in dieser Pressemeldung angeführten Produktionsziel ableiten, nach wie vor gültig sind und sich nicht wesentlich geändert haben.
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