19.12.2014 11:16 Uhr in Gesellschaft & Familie von TU 9 - Consortium of German Institutes of Technology
TU9-Präsident zur heute vom Bundesrat verabschiedeten Änderung des Artikels 91b Grundgesetz
Kurzfassung: TU9-Präsident zur heute vom Bundesrat verabschiedeten Änderung des Artikels 91b GrundgesetzNachdem der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Artikels 91b Grundgesetz am 13.11.2014 angenommen hatte, ...
[TU 9 - Consortium of German Institutes of Technology - 19.12.2014] TU9-Präsident zur heute vom Bundesrat verabschiedeten Änderung des Artikels 91b Grundgesetz
Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Artikels 91b Grundgesetz am 13.11.2014 angenommen hatte, erfolgte heute die Zustimmung des Bundesrates.
Dazu sagt der TU9-Präsident Prof. Dr. Hans Jürgen Prömel (Präsident der TU Darmstadt):
"Die TU9-Universitäten haben die Lockerung des Kooperationsverbots lange gefordert, nun ist sie erreicht. Das ist eine gute Nachricht für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Die Entscheidung fiel parteienübergreifend und verdient Anerkennung.
Mit der Grundgesetzänderung kann die Finanzierung der Hochschulen zukünftig auf eine breitere Basis gestellt werden. Wir bilden zur Zeit die größten Kohorten an Studierenden aus, die wir jemals hatten. Unsere Forschung steht in einem internationalen Wettbewerb wie noch nie. Es besteht nun die Möglichkeit, die stark gewachsenen Anforderungen an Universitäten erstmals dauerhaft aus Bundesmitteln zu unterstützen.
Universitäten bündeln Forschung, Lehre und Wissenstransfer auf einzigartige Weise. Von der internationalen Konkurrenzfähigkeit gerade der MINT-Fächer an unseren Universitäten hängt es daher ab, wie sich Deutschland im Wettlauf um Zukunftstechnologien behauptet. Die Grundgesetzänderung bietet endlich die Chance, die Innovationskraft Deutschlands gezielt zu stärken. Diese Chance muss nun von Bund und Ländern gemeinsam genutzt werden!"
Hintergrund
Am 19.12.2014 wurde im Bundesrat die letzte Hürde genommen, um das mit der ersten Föderalismusreform im Jahr 2006 eingeführte weitgehende "Kooperationsverbot" zu lockern, welches dem Bund seitdem eine dauerhafte finanzielle Förderung in den Bereichen untersagte, für die nach dem Grundgesetz die Länder zuständig sind.
Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wird zukünftig wie folgt gefasst:
"Artikel 91b GG
(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten."
Die TU9-Allianz hatte die Lockerung des Kooperationsverbots lange gefordert.
Insbesondere den Technischen Universitäten, wie sie sich in der TU9-Allianz zusammengeschlossen haben, kommt für den international wettbewerbsfähigen Wissenschaftsstandort Deutschland eine Schlüsselfunktion zu.
TU9-Universitäten sind Wirtschaftsmotoren und sichern mit ihrer Forschung und Lehre in den Ingenieur- und Naturwissenschaften Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze in Deutschland.
Über TU9
TU9 ist die Allianz führender Technischer Universitäten in Deutschland: RWTH Aachen, TU Berlin, TU Braunschweig, TU Darmstadt, TU Dresden, Leibniz Universität Hannover, Karlsruher Institut für Technologie, TU München, Universität Stuttgart.
An den TU9-Universitäten sind über 270.000 Studierende immatrikuliert, das sind rund 10 Prozent aller deutschen Studierenden.
In Deutschland stammen rund 50 Prozent der Universitätsabsolventen in den Ingenieurwissenschaften von den TU9-Universitäten, rund 51 Prozent der Promotionen in den Ingenieurwissenschaften werden an den TU9-Universitäten durchgeführt.
TU9 bei Facebook: www.facebook.com/TU9.German.Institutes.of.Technology
TU9 bei Twitter: www.twitter.com/TU9
TU9 ist Bundessieger der Kategorie Bildung und "Ausgewählter Ort" im Wettbewerb "365 Orte im Land der Ideen" 2012.
Medienkontakt
Venio Piero Quinque (TU9-Geschäftsführer)
TU9 German Institutes of Technology e.V.
Anna-Louisa-Karsch-Straße 2
10178 Berlin
Germany
Tel: 0049(0)30/ 27 87 47 67
E-Mail: presse@tu9.de
Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Artikels 91b Grundgesetz am 13.11.2014 angenommen hatte, erfolgte heute die Zustimmung des Bundesrates.
Dazu sagt der TU9-Präsident Prof. Dr. Hans Jürgen Prömel (Präsident der TU Darmstadt):
"Die TU9-Universitäten haben die Lockerung des Kooperationsverbots lange gefordert, nun ist sie erreicht. Das ist eine gute Nachricht für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Die Entscheidung fiel parteienübergreifend und verdient Anerkennung.
Mit der Grundgesetzänderung kann die Finanzierung der Hochschulen zukünftig auf eine breitere Basis gestellt werden. Wir bilden zur Zeit die größten Kohorten an Studierenden aus, die wir jemals hatten. Unsere Forschung steht in einem internationalen Wettbewerb wie noch nie. Es besteht nun die Möglichkeit, die stark gewachsenen Anforderungen an Universitäten erstmals dauerhaft aus Bundesmitteln zu unterstützen.
Universitäten bündeln Forschung, Lehre und Wissenstransfer auf einzigartige Weise. Von der internationalen Konkurrenzfähigkeit gerade der MINT-Fächer an unseren Universitäten hängt es daher ab, wie sich Deutschland im Wettlauf um Zukunftstechnologien behauptet. Die Grundgesetzänderung bietet endlich die Chance, die Innovationskraft Deutschlands gezielt zu stärken. Diese Chance muss nun von Bund und Ländern gemeinsam genutzt werden!"
Hintergrund
Am 19.12.2014 wurde im Bundesrat die letzte Hürde genommen, um das mit der ersten Föderalismusreform im Jahr 2006 eingeführte weitgehende "Kooperationsverbot" zu lockern, welches dem Bund seitdem eine dauerhafte finanzielle Förderung in den Bereichen untersagte, für die nach dem Grundgesetz die Länder zuständig sind.
Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wird zukünftig wie folgt gefasst:
"Artikel 91b GG
(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten."
Die TU9-Allianz hatte die Lockerung des Kooperationsverbots lange gefordert.
Insbesondere den Technischen Universitäten, wie sie sich in der TU9-Allianz zusammengeschlossen haben, kommt für den international wettbewerbsfähigen Wissenschaftsstandort Deutschland eine Schlüsselfunktion zu.
TU9-Universitäten sind Wirtschaftsmotoren und sichern mit ihrer Forschung und Lehre in den Ingenieur- und Naturwissenschaften Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze in Deutschland.
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An den TU9-Universitäten sind über 270.000 Studierende immatrikuliert, das sind rund 10 Prozent aller deutschen Studierenden.
In Deutschland stammen rund 50 Prozent der Universitätsabsolventen in den Ingenieurwissenschaften von den TU9-Universitäten, rund 51 Prozent der Promotionen in den Ingenieurwissenschaften werden an den TU9-Universitäten durchgeführt.
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