Die neue Familien-Zeit

Kurzfassung: Die neue Familien-ZeitBundesrat beschließt Familienpflegezeitgesetz und Gesetz zum Kita-AusbauDer Bundesrat hat heute (Freitag) das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf geb ...
[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - 19.12.2014] Die neue Familien-Zeit

Bundesrat beschließt Familienpflegezeitgesetz und Gesetz zum Kita-Ausbau
Der Bundesrat hat heute (Freitag) das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gebilligt. Außerdem stimmte die Länderkammer für das Gesetz zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Die Neuregelungen können damit zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
In ihrer Rede vor dem Bundesrat unterstrich Bundesfamilienministerin Manuela
Schwesig: "Heute ist ein guter Tag für Familien. Wir verbessern die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Wir treiben den Kita-Ausbau voran. Das ElterngeldPlus ist bereits beschlossen. Diese drei Gesetze gehören zusammen. Sie geben den Familien in unserem Land mehr Zeit. Sie sind ein wichtiger Schritt hin zu einer neuen Familien-Zeit."
Die neue Familien-Zeit
Familienpflegezeit, ElterngeldPlus und Kita-Ausbau sind Bausteine einer modernen Familienpolitik, die auf die veränderte Lebenswirklichkeit von Familien reagiert:
Immer mehr junge Mütter gehen einem Beruf nach, immer mehr Väter wollen sich stärker am Familienleben beteiligen. Zugleich gibt es in immer mehr Familienangehörige, die Pflege benötigen. Das stellt viele Menschen vor größte Herausforderungen.
"Wir nehmen diese Bedürfnisse ernst", so Manuela Schwesig, "und wir stellen mit dem ElterngeldPlus, mit der Familienpflegezeit und dem Kita-Ausbau die Weichen für eine neue Qualität bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf."
Für junge Eltern und pflegende Angehörige bringt das Jahr 2015 mehr Flexibilität und Sicherheit. Die Kinder werden besser gefördert und betreut. Außerdem wird es leichter, die Anforderungen von Familie und Berufsleben partnerschaftlich aufzuteilen. Davon profitiert nicht zuletzt auch die Wirtschaft: In Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels eröffnen sich für sie neue Perspektiven im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das ElterngeldPlus
Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen, ist der Wunsch immer mehr junger Frauen und Männer. Mit ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Arbeitszeit wird es ab 2015 einfacher, diesen Wunsch in die Tat umzusetzen.
Künftig können Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit besser miteinander kombiniert werden. Die Höhe der Unterstützung verringert sich beim ElterngeldPlus, dafür ist ein längerer Bezug möglich. Beide Elternteile können sich um die Kinderbetreuung kümmern und sind länger finanziell abgesichert.
Das Familienpflegezeitgesetz
Berufstätige, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, brauchen Freiräume und Sicherheit. Um die Pflege übernehmen zu können, steigen noch immer viele ganz aus dem Erwerbsleben aus - mit weitreichenden Folgen für den beruflichen Weg und die Alterssicherung.
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wird es Beschäftigten erleichtert, alles drei zu vereinbaren. Neu ist, dass in einer akut auftretenden Pflegesituation für bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung gezahlt wird. Neu ist der Anspruch auf Familienpflegezeit, mit der die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang reduziert werden kann. Außerdem gibt es die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung
Eltern können Familie und Beruf nur dann gut miteinander vereinbaren, wenn ihre Kinder bestmöglich betreut und gefördert werden und die Betreuungszeiten bedarfsgerecht sind. Seit Jahren unterstützt der Bund die Länder und Kommunen tatkräftig dabei, ausreichend Kita-Plätze zu schaffen. Mit dem neuen Kita-Gesetz verstärkt der Bund sein Engagement: Berücksichtigt werden künftig vor allem wichtige Qualitätsaspekte, die der ganztätigen Betreuung, der gesundheitlichen Versorgung und der Inklusion dienen. Insgesamt wird das bestehende Sondervermögen "Kinderbetreuungsaufbau" auf 1 Milliarde Euro aufgestockt. Zudem stellt der Bund dauerhaft jährlich 845 Millionen Euro für die Betriebskosten zur Verfügung- lohnende Investitionen in die Zukunft.
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Das Bundesministerium......gestaltet Familienförderung wirksamer, erfasst systematisch ausgewählte familienbezogene Maßnahmen und Leistungen und führt Wirkungsanalysen durch,...verbessert systematisch Kenntnisse über Familienleben in Deutschland als Basis einer nachhaltigen Familienpolitik,...schafft bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, insbesondere auch für Alleinerziehende,...entwickelt in der Fläche zivilgesellschaftliche Kooperation für Familienfreundlichkeit: Lokale Bündnisse für Familie sowie Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie,...setzt sich für eine Reduzierung der Kinderarmut ein,...entwickelt quantitative und qualitative Perspektiven für familienunterstützende Dienstleistungen,...fördert die Träger der Familienarbeit (Familienbildung, Familienberatung, Familienselbsthilfe, Familienverbände) und unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung.Ältere Menschen:Das Bundesministerium......verankert realistische Altersbilder und ein neues Leitbild des aktiven Alters...stärkt die Rolle und die Potenziale älterer Menschen als Arbeitskräfte und Verbraucherinnen und Verbraucher...unterstützt ältere Menschen, die ihr Erfahrungswissen in die Gesellschaft einbringen,...initiiert Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen seniorenpolitischen Handelns angesichts des demografischen Wandels,...fördert Seniorenorganisationen, die ältere Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und bei ihrem Engagement für Generationensolidarität unterstützen,...verhandelt in den Gremien der Vereinten Nationen (beispielsweise zur Umsetzung des Weltaltenplans), des Europarats und der Europäischen Union Fragen des demografischen Wandels und der Nichtdiskriminierung älterer Menschen,...unterstützt die internationale, europäische und bilaterale Zusammenarbeit auf Regierungsebene sowie bei Verbänden und Institutionen, die sich für ältere Menschen engagieren,...verbessert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Beispiel durch das Altenpflegegesetz, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, das Conterganstiftungsgesetz und die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen,...startet Modellprojekte zur Förderung eines selbständigen und selbstbestimmten Lebens von älteren Menschen in der Gesellschaft und zur qualitätsvollen Hilfe und Pflege im Alter,...trägt Sorge für die Stärkung eines gesellschaftlichen Bewusstseins für Ressourcen und Würde von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Alter, insbesondere bei Demenz und Behinderung.Gleichstellung:Das Bundesministerium......erarbeitet federführend Bundesgesetze zur Durchsetzung der Gleichstellung und nimmt Einfluss auf die Gesetzesvorhaben anderer Bundesministerien, soweit sie Frauen- beziehungsweise Gleichstellungsfragen berühren,...entwickelt Programme und Initiativen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Arbeitswelt, Familie, Gesellschaft und Politik sowie zum Abbau von Gewalt gegen Frauen - auch mit Blick auf Frauen und Männer mit Migrationshintergrund,...führt Forschungs- und Modellvorhaben zu gleichstellungspolitischen Fragen und Instrumenten durch, veröffentlicht die Ergebnisse und unterstützt deren Umsetzung in der Fläche,...fördert und unterstützt die Frauenorganisationen sowie bundesweite Vernetzungen im Gleichstellungsbereich,...leitet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie die bundesweite Arbeitsgruppe "Frauenhandel",...verhandelt in den Gremien der Europäischen Union, des Europarates und der Vereinten Nationen Gleichstellungsthemen und -initiativen und setzt sich international für die Förderung der Gleichstellung ein,...stellt Hilfen für Schwangere in Not- und Konfliktlagen zur Verfügung und setzt in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den gesetzlichen Auftrag zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten um.Kinder und Jugend:Das Bundesministerium......fokussiert den Ausbau der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege und unterstützt Länder und Kommunen mit vier Milliarden Euro aus Bundesmitteln bis 2013,...führt den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem 1. Lebensjahr ab 2013 ein und beteiligt sich an den Betriebskosten ab 2014 mit jährlich 700 Millionen Euro,...steht für einen aktiven und wirksamen Kinderschutz und Frühe Hilfen und setzt hierbei auf Prävention und Intervention,...steht für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und bekämpft sexuelle Gewalt und Kinderpornografie insbesondere auch in den Neuen Medien,...ist verantwortlich für das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Jugendschutzgesetz,...nimmt als Querschnittsaufgabe in engem Kontakt zu anderen Bundesressorts, den Ländern und Gemeinden sowie der öffentlichen Jugendhilfe die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen, vor allem im Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsmarktbereich wahr,...unterstützt und fördert überregionale und bundeszentrale freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Vielfalt von Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen,...fördert benachteiligte junge Menschen und junge Migrantinnen und Migranten durch Verbesserung der Rahmenbedingungen,...entwickelt die europäischen Jugendprogramme und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit weiter,...beauftragt unabhängige Sachverständige zur Erstellung regelmäßiger Kinder- und Jugendberichte.Bundesfreiwilligendienst:Das Bundesministerium......betreut federführend die Rechtssetzung zum Bundesfreiwilligendienst,...schafft in enger Abstimmung mit den Bundesländern sowie den zivilgesellschaftlichen Trägern und Einsatzstellen attraktive Bedingungen für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst,...übt die Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aus. Im Rahmen der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes obliegt diesem die Betreuung der Freiwilligen und die Sicherstellung ihrer pädagogischen Begleitung ebenso wie die Anerkennung der Einsatzstellen und die Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen. Darüber hinaus nimmt es weitere Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums wahr, unter anderem die verbleibende Zivildienstverwaltung,...evaluiert regelmäßig die Praxis des Bundesfreiwilligendienstes.Engagementpolitik und Wohlfahrtspflege:Das Bundesministerium......will die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern; durch neu konzipierte oder gebündelte Projekte und Maßnahmen und eine besser abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen,...ist für die Förderung und Weiterentwicklung der individuellen, institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das Freiwillige soziale Jahr und das Freiwillige ökologische Jahr einschließlich des Jugendfreiwilligendienstegesetzes verantwortlich,...überprüft und bewertet in jeder Legislaturperiode mittels eines wissenschaftlichen Berichts den Stand der Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements und der Engagementpolitik,...initiiert und koordiniert Projekte und Modellvorhaben für die Förderung des freiwilligen Engagements auch unter Berücksichtigung internationaler Aspekte,...fördert die Arbeit der Wohlfahrtsorganisationen sowie eine Reihe weiterer sozialer Verbände und Einrichtungen auf Bundesebene. ...fördert das Miteinander und den Austausch der Generationen - mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wurden 450 Häuser gefördert, an denen das Miteinander aktiv gelebt wird..
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