22.12.2014 15:34 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von EnBW Energie Baden-Württemberg AG
EnBW macht Schadensersatzansprüche aus dem Moratorium 2011 gegenüber Bund und Land geltend
Kurzfassung: EnBW macht Schadensersatzansprüche aus dem Moratorium 2011 gegenüber Bund und Land geltendDie EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird morgen, 23. Dezember 2014, mit Blick auf eine am 31.12.2014 abla ...
[EnBW Energie Baden-Württemberg AG - 22.12.2014] EnBW macht Schadensersatzansprüche aus dem Moratorium 2011 gegenüber Bund und Land geltend
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird morgen, 23. Dezember 2014, mit Blick auf eine am 31.12.2014 ablaufende Verjährungsfrist, beim Landgericht Bonn eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg einreichen. Hintergrund ist das sogenannte Moratorium für Kernkraftwerke von 2011 und der sich anschließende Zeitraum bis zum Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes am 06. August 2011.
Am 16. März 2011 ordnete das Baden-Württembergische Umweltministerium - auf Bitten und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium - die einstweilige dreimonatige Betriebseinstellung (Moratorium) der Kernkraftwerke GKN I und KKP 1 an. Die EnBW fuhr daraufhin die Anlagen am 16. März bzw. 17. März ab. Mit den sogenannten "Biblis-Entscheidungen" des VGH Kassel und des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 ist zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellt, dass die Anordnungen rechtswidrig waren. Die dafür ausschlaggebenden Gründe sind auf die EnBW übertragbar.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstands, dass mögliche Ansprüche zum Jahresende 2014 verjähren, hat der Vorstand der EnBW insbesondere aus aktienrechtlichen Verpflichtungen im Interesse der Aktionäre die Geltendmachung von Schadensersatz geprüft. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Die bereits rechtshängigen Verfahren in gleicher Sache werden hierbei wesentliche Erkenntnisse liefern und eine verfahrensökonomische Abwicklung unterstützen.
Der Schaden, der der EnBW durch die rechtswidrigen Anordnungen für die Kernkraftwerke KKP 1 und GKN I entstanden ist, liegt in der Bandbreite eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags.
Energie Baden-Württemberg AG (EnBW)
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: 0721/6314320
Telefax: 0721/6312672
Mail: info@enbw.com
URL: http://www.enbw.com
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird morgen, 23. Dezember 2014, mit Blick auf eine am 31.12.2014 ablaufende Verjährungsfrist, beim Landgericht Bonn eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg einreichen. Hintergrund ist das sogenannte Moratorium für Kernkraftwerke von 2011 und der sich anschließende Zeitraum bis zum Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes am 06. August 2011.
Am 16. März 2011 ordnete das Baden-Württembergische Umweltministerium - auf Bitten und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium - die einstweilige dreimonatige Betriebseinstellung (Moratorium) der Kernkraftwerke GKN I und KKP 1 an. Die EnBW fuhr daraufhin die Anlagen am 16. März bzw. 17. März ab. Mit den sogenannten "Biblis-Entscheidungen" des VGH Kassel und des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 ist zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellt, dass die Anordnungen rechtswidrig waren. Die dafür ausschlaggebenden Gründe sind auf die EnBW übertragbar.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstands, dass mögliche Ansprüche zum Jahresende 2014 verjähren, hat der Vorstand der EnBW insbesondere aus aktienrechtlichen Verpflichtungen im Interesse der Aktionäre die Geltendmachung von Schadensersatz geprüft. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Die bereits rechtshängigen Verfahren in gleicher Sache werden hierbei wesentliche Erkenntnisse liefern und eine verfahrensökonomische Abwicklung unterstützen.
Der Schaden, der der EnBW durch die rechtswidrigen Anordnungen für die Kernkraftwerke KKP 1 und GKN I entstanden ist, liegt in der Bandbreite eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags.
Energie Baden-Württemberg AG (EnBW)
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: 0721/6314320
Telefax: 0721/6312672
Mail: info@enbw.com
URL: http://www.enbw.com
Weitere Informationen
EnBW Energie Baden-Württemberg AG,
, 76131 Karlsruhe , Deutschland
Tel.: 0721/6314320; http://www.enbw.com
, 76131 Karlsruhe , Deutschland
Tel.: 0721/6314320; http://www.enbw.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
76131 Karlsruhe
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
76131 Karlsruhe
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/enbw-energie-baden-württemberg-ag-pressefach.html
Die Pressemeldung "EnBW macht Schadensersatzansprüche aus dem Moratorium 2011 gegenüber Bund und Land geltend" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "EnBW macht Schadensersatzansprüche aus dem Moratorium 2011 gegenüber Bund und Land geltend" ist EnBW Energie Baden-Württemberg AG, vertreten durch .