23.12.2014 10:49 Uhr in Computer & Internet von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Kaffeemaschinen und IT-Geräte werden sparsamer im Strom-verbrauch
Kurzfassung: Kaffeemaschinen und IT-Geräte werden sparsamer im Strom-verbrauchAb Beginn des neuen Jahres gelten in der Europäischen Union niedrigere Ver-brauchswerte für eine Reihe von Elektrogeräten des alltà ...
[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) - 23.12.2014] Kaffeemaschinen und IT-Geräte werden sparsamer im Strom-verbrauch
Ab Beginn des neuen Jahres gelten in der Europäischen Union niedrigere Ver-brauchswerte für eine Reihe von Elektrogeräten des alltäglichen Bedarfs, wenn sie neu auf den Markt gebracht werden. Strengere technische Anforderungen müssen zum Beispiel Kaffeemaschinen und IT-Geräte wie Modems und Router erfüllen. Für elektrische Backöfen gilt zudem, dass die Informationen über ihren Energieverbrauch transparenter gestaltet sein müssen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wir brauchen Anreize und Normen, um die höchsten Standards bei Energie- und Ressourceneffizienz durchzusetzen. Ein sparsamer Verbrauch von Energie insbesondere von Geräten, die im Alltag umfangreich genutzt werden, kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern senkt auch die Stromkosten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Neue technische Anforderungen haben nichts mit Bevormundung zu tun, helfen aber, die Produkte zukunftsfähig zu gestalten.
Zukunftsfä-hige Produkte sind eine wichtige Voraussetzung für einen umweltverträglichen Konsum."
Ab Januar 2015 gelten EU-weit neue Anforderungen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für den Energieverbrauch. Demnach dürfen neue Geräte, die in ein Netzwerk integriert sind bzw. einen Internetzugang haben (u.a. Router, Videotelefone und Modems), künftig im Ruhezustand nur noch 6 bzw. 12 Watt verbrauchen. Zudem muss es möglich sein, drahtlose Netzwerkverbindungen zu deaktivieren. Diese fast in jedem Haushalt vor-handenen Geräte werden so nicht mehr unnötig Strom vergeuden, obwohl gar keine Funktion erfüllt wird.
Für Kaffeemaschinen gelten neue Anforderungen an die maximale Warmhaltezeit, die bei alten Geräten unbegrenzt ist. In Zukunft müssen sich Filter-Kaffeemaschinen mit Isolierkanne spätestens fünf Minuten nach dem letzten Brühvorgang selbst abschalten, Geräte ohne Isolierbehälter nach maximal 40 Minuten. Dadurch wird unnötig verbrauchte Energie eingespart.
Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger:
"Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie werden immer wieder kritisch hinterfragt. Fakt ist, die Richtlinie der EU macht viele Alltagsprodukte sicherer, senkt ihren Energieverbrauch und erhöht ihre Haltbarkeit. Viele Haushaltsgeräte werden dadurch günstiger im Gebrauch und einfacher in der Bedienung. Die Frage, ob ich meine Kaffeemaschine ausgestellt habe, hat sich bei den neuen Geräten zum Beispiel erledigt."
Untersuchungen zeigen, dass sich bei Haushaltsgeräten, die die Anforderungen der Ökode-sign-Richtlinie durchschnittlich pro Haushalt bis zu 280 EURO einsparen lassen. Grob ge-schätzt entfallen dabei 200 EURO auf Einsparungen bei Wärme und Warmwasser und 80 EURO auf strombetriebene
Elektro- und Elektronikgeräte. Mögliche Mehrkosten in der An-schaffung sind dabei bereits abgezogen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich zudem ab Januar besser über den Strom-verbrauch von Backöfen und Dunstabzugshauben informieren. Diese Geräte müssen zukünftig mit neuen Energieeffizienzklassen (A-G) gekennzeichnet sein. Es ist zu erwarten, dass sehr bald noch stromsparendere Modelle auf den Markt kommen.
Auch für Produkte, die eher in der Industrie zum Einsatz kommen, treten am 1. Januar 2015 neue Anforderungen in Kraft. Dies betrifft unter anderem Ventilatoren, Wasserpumpen und Elektromotoren.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Produktgruppen sind im Internet
abrufbar:
http://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/produktgruppen
Hintergrund:
Die Ökodesign-Richtlinie ist im Jahr 2005 in Kraft getreten und bildet zusammen mit der Energiekennverbrauchkennzeichnungs-Richtlinie aus dem Jahr 1992 (Neufassung 2010) ein wichtiges umweltpolitisches Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz im Produktbe-reich. Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist es, die Umweltauswirkungen von Produkten, die ein hohes Einsparpotenzial beim Energie- und Ressourcenverbrauch aufweisen, über deren gesamten Lebenszyklus zu vermindern. Auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie werden mit den Durchführungsverordnungen EU-weit verbindliche Mindeststandards für einzelne Produkte, deren Energieverbrauch relevant ist, erlassen.
Die Produktanforderungen werden in Brüssel in einem umfangreichen Anhörungsverfahren erarbeitet. Daran beteiligt sind die EU-Mitgliedsstaaten, die betroffene Industrie, der Handel sowie die
Umwelt- und Verbraucherorganisationen. Darüber hinaus findet eine Anhörung der betroffenen Verbände auf nationaler Ebene statt.
Anschließend stimmen die Mitgliedstaten über die neuen Regelungen ab.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0
Telefax: 030 18 305-2044
Mail: presse@bmub.bund.de
Ab Beginn des neuen Jahres gelten in der Europäischen Union niedrigere Ver-brauchswerte für eine Reihe von Elektrogeräten des alltäglichen Bedarfs, wenn sie neu auf den Markt gebracht werden. Strengere technische Anforderungen müssen zum Beispiel Kaffeemaschinen und IT-Geräte wie Modems und Router erfüllen. Für elektrische Backöfen gilt zudem, dass die Informationen über ihren Energieverbrauch transparenter gestaltet sein müssen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wir brauchen Anreize und Normen, um die höchsten Standards bei Energie- und Ressourceneffizienz durchzusetzen. Ein sparsamer Verbrauch von Energie insbesondere von Geräten, die im Alltag umfangreich genutzt werden, kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern senkt auch die Stromkosten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Neue technische Anforderungen haben nichts mit Bevormundung zu tun, helfen aber, die Produkte zukunftsfähig zu gestalten.
Zukunftsfä-hige Produkte sind eine wichtige Voraussetzung für einen umweltverträglichen Konsum."
Ab Januar 2015 gelten EU-weit neue Anforderungen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für den Energieverbrauch. Demnach dürfen neue Geräte, die in ein Netzwerk integriert sind bzw. einen Internetzugang haben (u.a. Router, Videotelefone und Modems), künftig im Ruhezustand nur noch 6 bzw. 12 Watt verbrauchen. Zudem muss es möglich sein, drahtlose Netzwerkverbindungen zu deaktivieren. Diese fast in jedem Haushalt vor-handenen Geräte werden so nicht mehr unnötig Strom vergeuden, obwohl gar keine Funktion erfüllt wird.
Für Kaffeemaschinen gelten neue Anforderungen an die maximale Warmhaltezeit, die bei alten Geräten unbegrenzt ist. In Zukunft müssen sich Filter-Kaffeemaschinen mit Isolierkanne spätestens fünf Minuten nach dem letzten Brühvorgang selbst abschalten, Geräte ohne Isolierbehälter nach maximal 40 Minuten. Dadurch wird unnötig verbrauchte Energie eingespart.
Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger:
"Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie werden immer wieder kritisch hinterfragt. Fakt ist, die Richtlinie der EU macht viele Alltagsprodukte sicherer, senkt ihren Energieverbrauch und erhöht ihre Haltbarkeit. Viele Haushaltsgeräte werden dadurch günstiger im Gebrauch und einfacher in der Bedienung. Die Frage, ob ich meine Kaffeemaschine ausgestellt habe, hat sich bei den neuen Geräten zum Beispiel erledigt."
Untersuchungen zeigen, dass sich bei Haushaltsgeräten, die die Anforderungen der Ökode-sign-Richtlinie durchschnittlich pro Haushalt bis zu 280 EURO einsparen lassen. Grob ge-schätzt entfallen dabei 200 EURO auf Einsparungen bei Wärme und Warmwasser und 80 EURO auf strombetriebene
Elektro- und Elektronikgeräte. Mögliche Mehrkosten in der An-schaffung sind dabei bereits abgezogen.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich zudem ab Januar besser über den Strom-verbrauch von Backöfen und Dunstabzugshauben informieren. Diese Geräte müssen zukünftig mit neuen Energieeffizienzklassen (A-G) gekennzeichnet sein. Es ist zu erwarten, dass sehr bald noch stromsparendere Modelle auf den Markt kommen.
Auch für Produkte, die eher in der Industrie zum Einsatz kommen, treten am 1. Januar 2015 neue Anforderungen in Kraft. Dies betrifft unter anderem Ventilatoren, Wasserpumpen und Elektromotoren.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Produktgruppen sind im Internet
abrufbar:
http://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/produktgruppen
Hintergrund:
Die Ökodesign-Richtlinie ist im Jahr 2005 in Kraft getreten und bildet zusammen mit der Energiekennverbrauchkennzeichnungs-Richtlinie aus dem Jahr 1992 (Neufassung 2010) ein wichtiges umweltpolitisches Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz im Produktbe-reich. Ziel der Ökodesign-Richtlinie ist es, die Umweltauswirkungen von Produkten, die ein hohes Einsparpotenzial beim Energie- und Ressourcenverbrauch aufweisen, über deren gesamten Lebenszyklus zu vermindern. Auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie werden mit den Durchführungsverordnungen EU-weit verbindliche Mindeststandards für einzelne Produkte, deren Energieverbrauch relevant ist, erlassen.
Die Produktanforderungen werden in Brüssel in einem umfangreichen Anhörungsverfahren erarbeitet. Daran beteiligt sind die EU-Mitgliedsstaaten, die betroffene Industrie, der Handel sowie die
Umwelt- und Verbraucherorganisationen. Darüber hinaus findet eine Anhörung der betroffenen Verbände auf nationaler Ebene statt.
Anschließend stimmen die Mitgliedstaten über die neuen Regelungen ab.
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 18 305-0;
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