24.12.2014 10:20 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Wirtschaft & Finanzen von Gutachter Neurologie
Neurologischer Gutachter
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Verfahren gegen die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungsamt, seien es Widerspruchsverfahren, seien es Klagen, hängen entscheidend, manchmal ausschliesslich von den Ergebnissen der verschiedenen medizinischen Gutachten ab.
Ein Gutachten nach § 109 SGG kann einfach zusätzlich durch den Kläger beantragt werden, die Erfolgsaussichten können somit steigen. ... weiter lesen Quelle
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Herr PD Dr. Hans Jörg Stürenburg
Gutachter Neurologie
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Autor der Pressemeldung "Neurologischer Gutachter nach Paragraph 109 für Sozialgerichte" ist Gutachter Neurologie, vertreten durch PD Dr. Hans Jörg Stürenburg.