Neue Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz für KMU und Kommunen

Kurzfassung: Neue Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz für KMU und KommunenDer Steigerung der Energieeffizienz kommt eine wesentliche Bedeutung bei der Gestaltung der Energiewende zu. Um vorhandene Potenz ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) - 30.12.2014] Neue Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz für KMU und Kommunen

Der Steigerung der Energieeffizienz kommt eine wesentliche Bedeutung bei der Gestaltung der Energiewende zu. Um vorhandene Potenziale weiter zu erschließen, starten zum 1. Januar 2015 zwei neue Programme zur Förderung von kommunalen Energieeffizienznetzwerken und zur Beratung von KMU und Kommunen zum Energieeinspar-Contracting.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Wir halten Wort. Wie im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz angekündigt, haben wir nun die ersten Sofortmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz pünktlich auf den Weg gebracht. Durch die neuen Programme setzen wir wirksame Impulse für das Energiesparen bei KMU und Kommunen. Nach dem erfolgreichen Vorbild von Effizienznetzwerken bei Unternehmen soll unter anderem auch die Bildung von kommunalen Energieeffizienznetzwerken angeregt und verbessert werden."
Die Möglichkeit und die Vorteile von Energiecontracting-Dienstleistungen sind vor allem KMU aber auch vielen Kommunen nur unzureichend bekannt. Das neue Beratungsprogramm soll für beide Gruppen Informationsdefizite beheben und Hilfestellung bei der oft komplexen Umsetzung bieten.
Auch das Programm zur Förderung von Investitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien wurde aktualisiert. Die Förderung der Umstellung von Beleuchtung auf LED im Rahmen der Einzelmaßnahmen wird weitergeführt: Allerdings werden wegen der hohen Fördervolumen aus dem Jahr 2014 hierfür zusätzliche Förderbedingungen sowie ein Antragsfenster eingeführt.
Für die Programme sind im Energie- und Klimafonds Finanzmittel in Höhe von rd. 50 Mio. Euro vorgesehen.
Die Durchführung der Fördermaßnahmen obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Weitergehende Informationen zur aktuellen Energiepolitik finden Sie im alle 2 Wochen erscheinenden Newsletter "Energiewende direkt".

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