30.12.2014 10:59 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesgerichtshof BGH
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Fall 'Mord ohne Leiche'
Kurzfassung: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Fall "Mord ohne Leiche"Das Revisionsurteil betrifft die Ermordung einer seit April 2007 verschollenen Philippinin. Nach den Feststellungen des Landgerichts Köln ...
[Bundesgerichtshof BGH - 30.12.2014] Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Fall "Mord ohne Leiche"
Das Revisionsurteil betrifft die Ermordung einer seit April 2007 verschollenen Philippinin. Nach den Feststellungen des Landgerichts Köln war die Philippinin mit ihrem ehelichen Sohn nach Streitigkeiten mit ihrem Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung im Haus der Angeklagten ausgezogen und hatte eine eigene Wohnung bezogen. Von dort war sie im April 2007 derart plötzlich und ohne Hinweis auf ihren Verbleib verschwunden, dass von ihrem unnatürlichen Tod auszugehen ist. Trotz umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen konnten weder Spuren des Tatgeschehens noch die Leiche der Verschollenen gefunden werden.
Das Landgericht hatte in einem ersten Urteil im Indizienprozess den Ehemann, seine Schwester und seinen Schwager wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Aufhebung dieses Urteils wegen eines Verfahrensfehlers hat das Landgericht den Ehemann erneut verurteilt, aber die anderen Angeklagten mangels ausreichenden Nachweises einer Beteiligung an der Tötung der Verschollenen freigesprochen. Gegen die Verurteilung richtete sich die Revision des Ehemanns mit Verfahrensrügen und der Sachbeschwerde. Gegen den Freispruch wandte sich die Revision einer Nebenklägerin.
Der Bundesgerichtshof hat beide Rechtsmittel als unbegründet verworfen.
Urteil vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 439/13
LG Köln - Urteil vom 10. Januar 2013 - 111 Ks 1/12 - 90 Js 196/07
Bundesgerichtshof BGH
Herrenstraße 45 a
76125 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: (0721) 159-0
Telefax: (0721) 159-2512
Mail: pressestelle@bgh.bund.de
URL: http://www.bundesgerichtshof.de/
Das Revisionsurteil betrifft die Ermordung einer seit April 2007 verschollenen Philippinin. Nach den Feststellungen des Landgerichts Köln war die Philippinin mit ihrem ehelichen Sohn nach Streitigkeiten mit ihrem Ehemann aus der gemeinsamen Wohnung im Haus der Angeklagten ausgezogen und hatte eine eigene Wohnung bezogen. Von dort war sie im April 2007 derart plötzlich und ohne Hinweis auf ihren Verbleib verschwunden, dass von ihrem unnatürlichen Tod auszugehen ist. Trotz umfangreicher Ermittlungsmaßnahmen konnten weder Spuren des Tatgeschehens noch die Leiche der Verschollenen gefunden werden.
Das Landgericht hatte in einem ersten Urteil im Indizienprozess den Ehemann, seine Schwester und seinen Schwager wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Aufhebung dieses Urteils wegen eines Verfahrensfehlers hat das Landgericht den Ehemann erneut verurteilt, aber die anderen Angeklagten mangels ausreichenden Nachweises einer Beteiligung an der Tötung der Verschollenen freigesprochen. Gegen die Verurteilung richtete sich die Revision des Ehemanns mit Verfahrensrügen und der Sachbeschwerde. Gegen den Freispruch wandte sich die Revision einer Nebenklägerin.
Der Bundesgerichtshof hat beide Rechtsmittel als unbegründet verworfen.
Urteil vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 439/13
LG Köln - Urteil vom 10. Januar 2013 - 111 Ks 1/12 - 90 Js 196/07
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