15.01.2015 11:55 Uhr in Energie & Umwelt von Gothaer Versicherungsbank - VVaG
Eiskalt erwischt: Wenn die Wasserleitung einfriert
Kurzfassung: Eiskalt erwischt: Wenn die Wasserleitung einfriert- Gefrorenes Wasser in Rohren kann Leitungen reißen lassen- Frostschutzstellung an Heizkörpern reicht oft nicht gegen Einfrieren aus- Gartenleitunge ...
[Gothaer Versicherungsbank - VVaG - 15.01.2015] Eiskalt erwischt: Wenn die Wasserleitung einfriert
- Gefrorenes Wasser in Rohren kann Leitungen reißen lassen
- Frostschutzstellung an Heizkörpern reicht oft nicht gegen Einfrieren aus
- Gartenleitungen sollten komplett entleert werden
Sinken die Temperaturen unter den Gefrierpunkt, heißt es auch für Wasserleitungen: Warm anziehen. Diese können nämlich bei Frost einfrieren und somit Risse bekommen. Platzen sie, ist der Wasserschaden vorprogrammiert: Rund 2 Milliarden Euro Jahresschaden entstanden beispielsweise 2013 durch 1,1 Millionen geplatzte Wasserrohre.
Frost und Alter macht Rohren zu schaffen
Gefriert Wasser in den Leitungen, vergrößert das sein Volumen um neun Prozent. Der Wasserdruck in den Rohren steigt, außerdem bilden sich Risse, die dem Druck irgendwann nicht mehr standhalten können. Die Folge: Das Rohr platzt.
Dies kann auch unabhängig von der Kälte auch bei altersschwachen Leitungen passieren. Bei vielen Rohrsystemen treten schon nach 20 Jahren erste Schäden auf.
Eine eingefrorene Leitung erkennt man am besten daran, dass kein Wasser aus der Leitung kommt und die Heizkörper kalt bleiben. Besonders gefährdet sind Leitungen, die nur selten genutzt werden, vor allem in nicht oder nur unregelmäßig beheizten Räumen, wie Gästezimmern, Kellern- oder Abstellräume. Auch die Gäste-Toilette ist oft betroffen. Nicht zu vergessen sind die Garten-Wasserleitungen, Ferienwohnungen oder Immobilien, die zum Verkauf stehen.
Warm und sicher vorbeugen
Grundvoraussetzung für unversehrte Rohre ist vor allem eines: Heizen. Auch wenn Gebäude gut gedämmt sind, reicht die Sternchen-Stellung am Heizkörper oft nicht aus, um die Leitungen vor dem Einfrieren zu schützen. In den Räumen darf es nicht kälter als 10C werden, sonst könnte der Versicherungsschutz gefährdet sein. Daher gilt: Das Ventil nie ganz zudrehen. Die sogenannte Frostschutz-Stellung sichert nämlich nur den Heizkörper selbst. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt. In unbeheizten Räumen helfen elektrische Rohrbegleitheizungen vom Installateur. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Wassermelder einzubauen. Sie alarmieren den Besitzer und können ohne viel Aufwand an kritische Stellen, zum Beispiel unter die Badewanne, gelegt werden.
Im Garten sollte man vor der Frostperiode die Außenwasserzapfstellen absperren und das darin verbliebene Wasser entleeren. Außerdem sollten die Absperrhähne an den Zuleitungen im Gebäude geschlossen werden. So kann sich in den leeren Rohren kein Frost bilden.
Schließlich ist eine regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb empfohlen. Eine solche Investition macht sich auch aufgrund von Energie- und Umweltaspekten bezahlt.
Für den Fall des Falles ist eine Hausrat- oder sogar eine Wohngebäudeversicherung empfehlenswert. Gothaer Expertin Martina Susenberger erklärt: "Während die Gothaer Hausratversicherung das gesamte Inventar wie Möbel, Gardinen, Schrankinhalte oder Elektrogeräte versichert, schützt die Gothaer Wohngebäudeversicherung das Gebäude und übernimmt die Reparaturkosten für die Rohrbruchbeseitigung."
Wenn das Wasser doch bis zum Hals steht…
Bei einem Wasserrohrbruch ist dann besondere Vorsicht geboten: Vor allem elektronische Geräte sind eine Gefährdung. Nichts darf in Betrieb genommen werden und die Stromzufuhr ist schnellstmöglich zu unterbrechen. Die Heizung hingegen sollte eingeschaltet werden.
Um weiteren Schaden zu vermeiden, sollte ein Fachunternehmen hinzugezogen werden. So wird sichergestellt, dass die Leitung wieder korrekt aufgetaut wird.
Noch ein Experten-Tipp von Martina Susenberger: "Für die Versicherung sollte außerdem der Schaden - wenn möglich auf Fotos - festgehalten werden. In der Meldung, die den Versicherer möglichst bald erreichen sollte, ist der Umfang des Schadens zu beschreiben. Alle notwendigen Schritte werden dann von der Versicherung eingeleitet."
Weitere Infos bietet auch die Gesellschaft Deutscher Versicherer in einer Broschüre. Diese ist hier zu finden: http://www.gdv.de/2014/12/frostschaeden-an-wasserleitungen-lassen-sich-einfach-vermeiden/
Ihr Ansprechpartner
Katharina Bartsch
Presse und Unternehmenskommunikation
Gothaer Konzern
Gothaer Allee 1
50969 Köln
Telefon: 0221/ 308-34562
Telefax: 0221/ 308-34530
E-Mail: katharina_bartsch@gothaer.de
Über die Gothaer
Der Gothaer Konzern ist mit über vier Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rund 3,5 Mio. versicherten Mitgliedern eines der größten deutschen Versicherungsunternehmen. Angeboten werden alle Versicherungssparten. Dabei setzt die Gothaer auf qualitativ hochwertige persönliche Beratung der Kunden.
Die Gothaer im Internet
www.gothaer.de
www.facebook.com/gothaer
www.facebook.com/gothaerkarriere
www.twitter.com/gothaer
www.gothaer2know.de
- Gefrorenes Wasser in Rohren kann Leitungen reißen lassen
- Frostschutzstellung an Heizkörpern reicht oft nicht gegen Einfrieren aus
- Gartenleitungen sollten komplett entleert werden
Sinken die Temperaturen unter den Gefrierpunkt, heißt es auch für Wasserleitungen: Warm anziehen. Diese können nämlich bei Frost einfrieren und somit Risse bekommen. Platzen sie, ist der Wasserschaden vorprogrammiert: Rund 2 Milliarden Euro Jahresschaden entstanden beispielsweise 2013 durch 1,1 Millionen geplatzte Wasserrohre.
Frost und Alter macht Rohren zu schaffen
Gefriert Wasser in den Leitungen, vergrößert das sein Volumen um neun Prozent. Der Wasserdruck in den Rohren steigt, außerdem bilden sich Risse, die dem Druck irgendwann nicht mehr standhalten können. Die Folge: Das Rohr platzt.
Dies kann auch unabhängig von der Kälte auch bei altersschwachen Leitungen passieren. Bei vielen Rohrsystemen treten schon nach 20 Jahren erste Schäden auf.
Eine eingefrorene Leitung erkennt man am besten daran, dass kein Wasser aus der Leitung kommt und die Heizkörper kalt bleiben. Besonders gefährdet sind Leitungen, die nur selten genutzt werden, vor allem in nicht oder nur unregelmäßig beheizten Räumen, wie Gästezimmern, Kellern- oder Abstellräume. Auch die Gäste-Toilette ist oft betroffen. Nicht zu vergessen sind die Garten-Wasserleitungen, Ferienwohnungen oder Immobilien, die zum Verkauf stehen.
Warm und sicher vorbeugen
Grundvoraussetzung für unversehrte Rohre ist vor allem eines: Heizen. Auch wenn Gebäude gut gedämmt sind, reicht die Sternchen-Stellung am Heizkörper oft nicht aus, um die Leitungen vor dem Einfrieren zu schützen. In den Räumen darf es nicht kälter als 10C werden, sonst könnte der Versicherungsschutz gefährdet sein. Daher gilt: Das Ventil nie ganz zudrehen. Die sogenannte Frostschutz-Stellung sichert nämlich nur den Heizkörper selbst. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt. In unbeheizten Räumen helfen elektrische Rohrbegleitheizungen vom Installateur. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Wassermelder einzubauen. Sie alarmieren den Besitzer und können ohne viel Aufwand an kritische Stellen, zum Beispiel unter die Badewanne, gelegt werden.
Im Garten sollte man vor der Frostperiode die Außenwasserzapfstellen absperren und das darin verbliebene Wasser entleeren. Außerdem sollten die Absperrhähne an den Zuleitungen im Gebäude geschlossen werden. So kann sich in den leeren Rohren kein Frost bilden.
Schließlich ist eine regelmäßige Wartung durch einen Fachbetrieb empfohlen. Eine solche Investition macht sich auch aufgrund von Energie- und Umweltaspekten bezahlt.
Für den Fall des Falles ist eine Hausrat- oder sogar eine Wohngebäudeversicherung empfehlenswert. Gothaer Expertin Martina Susenberger erklärt: "Während die Gothaer Hausratversicherung das gesamte Inventar wie Möbel, Gardinen, Schrankinhalte oder Elektrogeräte versichert, schützt die Gothaer Wohngebäudeversicherung das Gebäude und übernimmt die Reparaturkosten für die Rohrbruchbeseitigung."
Wenn das Wasser doch bis zum Hals steht…
Bei einem Wasserrohrbruch ist dann besondere Vorsicht geboten: Vor allem elektronische Geräte sind eine Gefährdung. Nichts darf in Betrieb genommen werden und die Stromzufuhr ist schnellstmöglich zu unterbrechen. Die Heizung hingegen sollte eingeschaltet werden.
Um weiteren Schaden zu vermeiden, sollte ein Fachunternehmen hinzugezogen werden. So wird sichergestellt, dass die Leitung wieder korrekt aufgetaut wird.
Noch ein Experten-Tipp von Martina Susenberger: "Für die Versicherung sollte außerdem der Schaden - wenn möglich auf Fotos - festgehalten werden. In der Meldung, die den Versicherer möglichst bald erreichen sollte, ist der Umfang des Schadens zu beschreiben. Alle notwendigen Schritte werden dann von der Versicherung eingeleitet."
Weitere Infos bietet auch die Gesellschaft Deutscher Versicherer in einer Broschüre. Diese ist hier zu finden: http://www.gdv.de/2014/12/frostschaeden-an-wasserleitungen-lassen-sich-einfach-vermeiden/
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