15.01.2015 13:34 Uhr in Medien & Presse von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
DJV gegen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung
Kurzfassung: DJV gegen Neuauflage der VorratsdatenspeicherungDer Deutsche Journalisten-Verband hat sich entschieden gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesprochen. Eine entsp ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 15.01.2015] DJV gegen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung
Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich entschieden gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesprochen. Eine entsprechende Forderung stellte am heutigen Donnerstag Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung zu den Terroranschlägen in Paris auf. DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken entgegnete: "Wer die Presse- und Meinungsfreiheit schützen will, darf nicht auf die Datenspeicherung setzen, die den Informantenschutz und damit die Pressefreiheit einschränkt." Mit wem Journalistinnen und Journalisten telefonierten oder E-Mails austauschten, gehe die Sicherheitsbehörden nichts an.
"Wenn sich Journalisten und ihre Informanten nicht mehr darauf verlassen können, dass ihre elektronische Kommunikation geschützt ist, nimmt der Informantenschutz irreparablen Schaden", sagte Konken.
Der DJV-Vorsitzende wies darauf hin, dass der Anschlag auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo am 7. Januar trotz Vorratsdatenspeicherung in Frankreich verübt worden sei. "Wie wirksam die Datenspeicherung für die Verbrechensbekämpfung ist, sei dahingestellt. Aber dass sie das Grundrecht der Pressefreiheit, das geschützt werden soll, einschränkt, steht außer Frage."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Tel. 030/72 62 79 20
Fax 030/726 27 92 13
www.djv.de
Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich entschieden gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesprochen. Eine entsprechende Forderung stellte am heutigen Donnerstag Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung zu den Terroranschlägen in Paris auf. DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken entgegnete: "Wer die Presse- und Meinungsfreiheit schützen will, darf nicht auf die Datenspeicherung setzen, die den Informantenschutz und damit die Pressefreiheit einschränkt." Mit wem Journalistinnen und Journalisten telefonierten oder E-Mails austauschten, gehe die Sicherheitsbehörden nichts an.
"Wenn sich Journalisten und ihre Informanten nicht mehr darauf verlassen können, dass ihre elektronische Kommunikation geschützt ist, nimmt der Informantenschutz irreparablen Schaden", sagte Konken.
Der DJV-Vorsitzende wies darauf hin, dass der Anschlag auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo am 7. Januar trotz Vorratsdatenspeicherung in Frankreich verübt worden sei. "Wie wirksam die Datenspeicherung für die Verbrechensbekämpfung ist, sei dahingestellt. Aber dass sie das Grundrecht der Pressefreiheit, das geschützt werden soll, einschränkt, steht außer Frage."
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