Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht Empfehlung zur Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten
- Pressemitteilung der Firma Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV, 03.05.2011
Pressemitteilung vom: 03.05.2011 von der Firma Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV aus Berlin-Mitte
Kurzfassung: Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht Empfehlung zur Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten Falkensteiner Empfehlung fasst medizinische und rechtliche Grundlagen zusammen 03.05.2011 Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben ...
[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV - 03.05.2011] Gesetzliche Unfallversicherung veröffentlicht Empfehlung zur Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten
Falkensteiner Empfehlung fasst medizinische und rechtliche Grundlagen zusammen
03.05.2011
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben eine neue Empfehlung zur Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten veröffentlicht. Aufgrund der "Falkensteiner Empfehlung" können medizinische Gutachter nun besser und einheitlicher als bisher beurteilen, ob eine Erkrankung durch den beruflichen Kontakt mit Asbest entstanden ist. An der Erarbeitung der Empfehlung waren neun medizinische Fachgesellschaften beteiligt. Die Empfehlung können Sie hier herunterladen: http://www.dguv.de/inhalt/presse/2011/Q2/falkensteiner/falkensteiner_empfehlung.pdf
Asbest fordert auch noch knapp zwei Jahrzehnte nach dem endgültigen Verwendungsverbot jährlich hunderte Todesopfer. Über 3.000 Menschen erkranken jedes Jahr an einer der vier asbestbedingten Berufskrankheiten: Asbestose oder asbeststaubverursachte Erkrankungen der Pleura (BK-Nr. 4103), asbestbedingter Lungen- oder Kehlkopfkrebs (BK-Nr. 4104), Mesotheliom des Rippenfells, Bauchfells und Herzbeutels (BK-Nr. 4105) und Lungenkrebs nach Einwirkung von Asbest und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BK-Nr. 4114). Auf die asbestbedingten Berufskrankheiten entfallen rund 14 Prozent aller Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und rund ein Viertel der anerkannten Berufskrankheiten. Für die gesetzliche Unfallversicherung haben sie damit eine große Bedeutung.
"Mit der Falkensteiner Empfehlung schlagen wir ein neues Kapitel bei der Begutachtung und Anerkennung asbestbestbedingter Berufskrankheiten auf", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Wir haben damit erstmals einheitliche Kriterien für die Frage, in welchen Fällen der berufliche Kontakt mit Asbest krank gemacht hat. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können damit künftig besser und nachvollziehbarer Entscheidungen bei Asbest-Berufskrankheiten treffen." Für die Gleichbehandlung der Versicherten sei dies ein wichtiger Fortschritt.
Ein wesentlicher Aspekt, der sich aus der Empfehlung ergibt, sei die nunmehr einheitliche Definition der verschiedenen Grade der Asbestose. "Die Empfehlung stellt außerdem klar, dass ein Versicherter eine Asbestose Grad I hat, wenn das Lungengewebe unter dem Mikroskop entsprechende Veränderungen plus Asbest aufweist", so Breuer. Selbst wenn auf dem Röntgenbild also nichts zu sehen sei, könne dennoch eine Asbestose vorliegen.
Des Weiteren enthält die Empfehlung Hinweise zur Diagnostik der Erkrankungsfolgen, zu Untersuchungsumfang und -abständen, zur Beurteilung, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung Folge der Erkrankung ist, zur Prävention und Rehabilitation. Tabellen helfen dem Gutachter dabei, den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit einzuschätzen. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist die Basis für die Zahlung und Berechnung der Berufskrankheiten-Rente.
Die Falkensteiner Empfehlung wird in den kommenden Monaten im Rahmen von Informationsveranstaltungen vorgestellt werden. Auch die jeweiligen medizinischen Fachgesellschaften sind in der Fortbildung der Ärzte und Gutachter aktiv.
Hintergrund: So entstehen Empfehlungen zur Begutachtung Begutachtungsempfehlungen haben für die Begutachtung von Berufskrankheiten eine wichtige Funktion. Sie fassen für den Gutachter und die Verwaltung den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu Diagnose, Verursachung sowie Prävention, Rehabilitation und Entschädigung berufsbedingter Erkrankungen zusammen. Vertreter der medizinischen Fachgesellschaften und der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeiten den Text der Empfehlung im Konsens. Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung erhalten die Empfehlung zur Kenntnis. Die Veröffentlichung erfolgt, nachdem die Empfehlung mit Ärzten, Wissenschaftlern, Betroffenen, Richtern, Anwälten und Sozialpartnern diskutiert worden ist.
An der Erarbeitung der Falkensteiner Empfehlung waren folgende medizinische Fachgesellschaften beteiligt: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) Deutsche Gesellschaft für Pneumologie (DGP) Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie (DGHNO) Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) Bundesverband der Pneumologen (BdP) Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte (VDSG) Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT) Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) Die Falkensteiner Empfehlung entstand nahezu zeitgleich mit der S2-Leitlinie "Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten", die bereits veröffentlicht wurde. Die S2-Leitlinie wird von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften publiziert. Sie wendet sich primär an Ärzte und ist hinsichtlich der medizinischen Aussagen identisch.
Falkensteiner Empfehlung fasst medizinische und rechtliche Grundlagen zusammen
03.05.2011
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben eine neue Empfehlung zur Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten veröffentlicht. Aufgrund der "Falkensteiner Empfehlung" können medizinische Gutachter nun besser und einheitlicher als bisher beurteilen, ob eine Erkrankung durch den beruflichen Kontakt mit Asbest entstanden ist. An der Erarbeitung der Empfehlung waren neun medizinische Fachgesellschaften beteiligt. Die Empfehlung können Sie hier herunterladen: http://www.dguv.de/inhalt/presse/2011/Q2/falkensteiner/falkensteiner_empfehlung.pdf
Asbest fordert auch noch knapp zwei Jahrzehnte nach dem endgültigen Verwendungsverbot jährlich hunderte Todesopfer. Über 3.000 Menschen erkranken jedes Jahr an einer der vier asbestbedingten Berufskrankheiten: Asbestose oder asbeststaubverursachte Erkrankungen der Pleura (BK-Nr. 4103), asbestbedingter Lungen- oder Kehlkopfkrebs (BK-Nr. 4104), Mesotheliom des Rippenfells, Bauchfells und Herzbeutels (BK-Nr. 4105) und Lungenkrebs nach Einwirkung von Asbest und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BK-Nr. 4114). Auf die asbestbedingten Berufskrankheiten entfallen rund 14 Prozent aller Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und rund ein Viertel der anerkannten Berufskrankheiten. Für die gesetzliche Unfallversicherung haben sie damit eine große Bedeutung.
"Mit der Falkensteiner Empfehlung schlagen wir ein neues Kapitel bei der Begutachtung und Anerkennung asbestbestbedingter Berufskrankheiten auf", sagt Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Wir haben damit erstmals einheitliche Kriterien für die Frage, in welchen Fällen der berufliche Kontakt mit Asbest krank gemacht hat. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen können damit künftig besser und nachvollziehbarer Entscheidungen bei Asbest-Berufskrankheiten treffen." Für die Gleichbehandlung der Versicherten sei dies ein wichtiger Fortschritt.
Ein wesentlicher Aspekt, der sich aus der Empfehlung ergibt, sei die nunmehr einheitliche Definition der verschiedenen Grade der Asbestose. "Die Empfehlung stellt außerdem klar, dass ein Versicherter eine Asbestose Grad I hat, wenn das Lungengewebe unter dem Mikroskop entsprechende Veränderungen plus Asbest aufweist", so Breuer. Selbst wenn auf dem Röntgenbild also nichts zu sehen sei, könne dennoch eine Asbestose vorliegen.
Des Weiteren enthält die Empfehlung Hinweise zur Diagnostik der Erkrankungsfolgen, zu Untersuchungsumfang und -abständen, zur Beurteilung, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung Folge der Erkrankung ist, zur Prävention und Rehabilitation. Tabellen helfen dem Gutachter dabei, den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit einzuschätzen. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist die Basis für die Zahlung und Berechnung der Berufskrankheiten-Rente.
Die Falkensteiner Empfehlung wird in den kommenden Monaten im Rahmen von Informationsveranstaltungen vorgestellt werden. Auch die jeweiligen medizinischen Fachgesellschaften sind in der Fortbildung der Ärzte und Gutachter aktiv.
Hintergrund: So entstehen Empfehlungen zur Begutachtung Begutachtungsempfehlungen haben für die Begutachtung von Berufskrankheiten eine wichtige Funktion. Sie fassen für den Gutachter und die Verwaltung den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu Diagnose, Verursachung sowie Prävention, Rehabilitation und Entschädigung berufsbedingter Erkrankungen zusammen. Vertreter der medizinischen Fachgesellschaften und der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeiten den Text der Empfehlung im Konsens. Arbeitgeber- und Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung erhalten die Empfehlung zur Kenntnis. Die Veröffentlichung erfolgt, nachdem die Empfehlung mit Ärzten, Wissenschaftlern, Betroffenen, Richtern, Anwälten und Sozialpartnern diskutiert worden ist.
An der Erarbeitung der Falkensteiner Empfehlung waren folgende medizinische Fachgesellschaften beteiligt: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) Deutsche Gesellschaft für Pneumologie (DGP) Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie (DGHNO) Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP) Bundesverband der Pneumologen (BdP) Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte (VDSG) Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie (DGT) Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) Die Falkensteiner Empfehlung entstand nahezu zeitgleich mit der S2-Leitlinie "Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten", die bereits veröffentlicht wurde. Die S2-Leitlinie wird von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften publiziert. Sie wendet sich primär an Ärzte und ist hinsichtlich der medizinischen Aussagen identisch.
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Tel.: 030 288763768
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