20.01.2015 14:37 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Meisterqualifikation für das Kosmetiker-Gewerbe
Kurzfassung: Meisterqualifikation für das Kosmetiker-GewerbeAm 1. Juli 2015 tritt erstmalig eine Meisterprüfungsverordnung für das Kosmetiker-Gewerbe in Kraft. Damit wird die Grundlage für den Erwerb eines bun ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) - 20.01.2015] Meisterqualifikation für das Kosmetiker-Gewerbe
Am 1. Juli 2015 tritt erstmalig eine Meisterprüfungsverordnung für das Kosmetiker-Gewerbe in Kraft. Damit wird die Grundlage für den Erwerb eines bundeseinheitlichen, meisterlichen Befähigungsnachweises im Kosmetiker-Gewerbe geschaffen.
Beim Kosmetiker-Gewerbe handelt es sich um ein handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B zur Handwerksordnung). Mit fast 49.000 Betrieben führt das Kosmetiker-Gewerbe die Top 10 der handwerksähnlichen Betriebe an. Dies bedeutet, dass für die selbständige Gewerbeausübung - anders als bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A zur Handwerksordnung - keine Meisterpflicht besteht.
Eine "freiwillige" Meisterprüfung ist aber auch in handwerksähnlichen Gewerben, so auch im Kosmetiker-Gewerbe, möglich. Rund 500 Auszubildende befinden sich zur Zeit in der dualen Berufsausbildung; der größere Teil der zukünftigen Kosmetiker und Kosmetikerinnen absolviert eine fachschulische Ausbildung. Beide Gruppen können künftig die Meisterprüfung ablegen.
Im Zentrum des Berufsalltags der KosmetikerInnen steht "der Mensch". Das Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Schönheitsbehandlung, Massagen, Typ- und Haupttypbeurteilungen mit darauf abgestellten individuellen Behandlungs- und Pflegekonzepten und kosmetischer Hand- und Fußpflege. Unterschiedliche Behandlungen für Gesicht und Körper, ob geräteunterstützt oder manuell, runden das Portfolio ab.
Die zeitgemäße Meisterprüfungsverordnung ist handlungsorientiert und bildet die Praxis der Kosmetikerinnen und Kosmetiker mit ihren vielfältigen Aufgaben am Menschen ab. In den Meisterprüfungen für handwerksähnliche Gewerbe werden die gleichen Anforderungen gestellt wie für zulassungspflichtige Handwerke - es gibt keine Niveauunterschiede. Tragendes Prüfungselement ist die Durchführung eines Meisterprüfungsprojekts und ein Fachgespräch. Damit stellt die Meisterprüfung im Kosmetiker-Gewerbe ein verlässliches Qualitätssiegel dar, das für Kompetenz und Kundenorientierung steht.
Die Meisterprüfungsverordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
Der Text der Meisterprüfungsverordnung kann in Kürze hier als Download-Datei abgerufen werden.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020
Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de
Am 1. Juli 2015 tritt erstmalig eine Meisterprüfungsverordnung für das Kosmetiker-Gewerbe in Kraft. Damit wird die Grundlage für den Erwerb eines bundeseinheitlichen, meisterlichen Befähigungsnachweises im Kosmetiker-Gewerbe geschaffen.
Beim Kosmetiker-Gewerbe handelt es sich um ein handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B zur Handwerksordnung). Mit fast 49.000 Betrieben führt das Kosmetiker-Gewerbe die Top 10 der handwerksähnlichen Betriebe an. Dies bedeutet, dass für die selbständige Gewerbeausübung - anders als bei zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A zur Handwerksordnung - keine Meisterpflicht besteht.
Eine "freiwillige" Meisterprüfung ist aber auch in handwerksähnlichen Gewerben, so auch im Kosmetiker-Gewerbe, möglich. Rund 500 Auszubildende befinden sich zur Zeit in der dualen Berufsausbildung; der größere Teil der zukünftigen Kosmetiker und Kosmetikerinnen absolviert eine fachschulische Ausbildung. Beide Gruppen können künftig die Meisterprüfung ablegen.
Im Zentrum des Berufsalltags der KosmetikerInnen steht "der Mensch". Das Dienstleistungsspektrum reicht von der klassischen Schönheitsbehandlung, Massagen, Typ- und Haupttypbeurteilungen mit darauf abgestellten individuellen Behandlungs- und Pflegekonzepten und kosmetischer Hand- und Fußpflege. Unterschiedliche Behandlungen für Gesicht und Körper, ob geräteunterstützt oder manuell, runden das Portfolio ab.
Die zeitgemäße Meisterprüfungsverordnung ist handlungsorientiert und bildet die Praxis der Kosmetikerinnen und Kosmetiker mit ihren vielfältigen Aufgaben am Menschen ab. In den Meisterprüfungen für handwerksähnliche Gewerbe werden die gleichen Anforderungen gestellt wie für zulassungspflichtige Handwerke - es gibt keine Niveauunterschiede. Tragendes Prüfungselement ist die Durchführung eines Meisterprüfungsprojekts und ein Fachgespräch. Damit stellt die Meisterprüfung im Kosmetiker-Gewerbe ein verlässliches Qualitätssiegel dar, das für Kompetenz und Kundenorientierung steht.
Die Meisterprüfungsverordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
Der Text der Meisterprüfungsverordnung kann in Kürze hier als Download-Datei abgerufen werden.
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, 11019 Berlin, Deutschland
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