20.01.2015 15:38 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
BDEW zur Anhörung im Bundeslandwirtschaftsministerium: Entwurf der Düngeverordnung unzureichend - erhebliche Nachbesserungen erforderlich
Kurzfassung: BDEW zur Anhörung im Bundeslandwirtschaftsministerium: Entwurf der Düngeverordnung unzureichend - erhebliche Nachbesserungen erforderlichHoftorbilanz muss für alle Betriebe gelten / Theoretisch ang ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 20.01.2015] BDEW zur Anhörung im Bundeslandwirtschaftsministerium: Entwurf der Düngeverordnung unzureichend - erhebliche Nachbesserungen erforderlich
Hoftorbilanz muss für alle Betriebe gelten / Theoretisch angenommene Düngeverluste unverständlich / Datenaustausch muss verbessert werden
"Der aktuelle Entwurf der Düngeverordnung ist an zahlreichen Stellen unzureichend und muss erheblich nachgebessert werden. In ihrer derzeitigen Fassung kann die Verordnung keinen wirksamen Beitrag dazu leisten, die regional stark angestiegene Nitratbelastung des Grundwassers und von Flüssen und Seen spürbar zu verringern. Genau das aber ist zum Schutz unserer natürlichen Trinkwasservorkommen dringend notwendig. Die Wasserversorger müssen mit immer aufwändigeren Maßnahmen gegen steuern, um die gewohnte Trinkwasserqualität sicherstellen zu können. In einigen Fällen mussten Versorger bereits Trinkwasserbrunnen schließen", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser anlässlich der heutigen Anhörung zur Novelle der Düngeverordnung in Bonn. Die öffentliche Anhörung wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durchgeführt. Das Ministerium hatte sich Ende Dezember mit dem Bundesumweltministerium auf den aktuellen Entwurf der Düngeverordnung verständigt.
"Wenn die geplante Nährstoffbilanzierung ("Hoftorbilanz") nur für größere Betriebe statt für alle Höfe eingeführt wird, sind spürbare Reduzierungen nicht erreichbar", sagte Weyand. Besonders kritisch sehe der BDEW auch die im aktuellen Entwurf enthaltenen Möglichkeiten für die Landwirtschaft, über theoretisch angenommene Dünger-Verluste die zulässige Dünger-Menge um teilweise über 50 Prozent zu erhöhen - und dies ohne eine spezifische Prüfung, ob die Gewässer vor Ort bereits die Nitrat-Grenzwerte überschreiten.
Die Verordnung sehe zudem bislang lediglich die Teilnahme an einer Düngeberatung für den Fall vor, dass die Düngeobergrenzen nicht eingehalten werden. "Dies ist aus BDEW-Sicht nicht ausreichend. Ein Überschreiten der erlaubten Mengen sollte ordnungsrechtlich sanktioniert werden. Die Einhaltung der Düngeobergrenzen muss von den zuständigen Fachbehörden geprüft werden, Verstöße müssen als Ordnungswidrigkeit gewertet werden", forderte Weyand.
Notwendig sei aus Sicht des BDEW außerdem eine Verbesserung des Datenaustausches zwischen den Behörden. In der Praxis werde häufig festgestellt, dass die Landwirtschaftsbehörden keinen Zugang zu den gewässerrelevanten Daten vor Ort hätten. Umgekehrt gelte für viele Wasserbehörden, dass die Düngedokumentationen vielerorts nicht zur Verfügung stünden. "Der BDEW fordert den Austausch dieser Daten über das Dünge- und Wasserrecht sicherzustellen, damit die Nitratbefunde und Düngeinformationen den zuständigen Behörden vorliegen als grundlegende Voraussetzung für den Vollzug der Nitratrichtlinie."
Die Landwirtschaft müsse sich zu ihrer Verantwortung für die natürlichen Ressourcen bekennen. "Überdüngung ist kein "Kavaliersdelikt". Wir brauchen eine Novelle der Düngeverordnung, die ihren Namen tatsächlich verdient. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Einhaltung des 50 mg pro Liter Grenzwertes im Grundwasser. Wird er nicht erreicht, darf es keine Karenz geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp folgen. Wird der Grenzwert überschritten, darf es keine Verzögerung geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp im Rahmen eines Nitrat-Aktionsprogramms vor Ort folgen", so der BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser abschließend.
Ansprechpartner
Jan Ulland
stellvertretender Pressesprecher / Deputy Press Spokesman
Telefon: 030 300 199-1162
E-Mail: presse@bdew.de
Hoftorbilanz muss für alle Betriebe gelten / Theoretisch angenommene Düngeverluste unverständlich / Datenaustausch muss verbessert werden
"Der aktuelle Entwurf der Düngeverordnung ist an zahlreichen Stellen unzureichend und muss erheblich nachgebessert werden. In ihrer derzeitigen Fassung kann die Verordnung keinen wirksamen Beitrag dazu leisten, die regional stark angestiegene Nitratbelastung des Grundwassers und von Flüssen und Seen spürbar zu verringern. Genau das aber ist zum Schutz unserer natürlichen Trinkwasservorkommen dringend notwendig. Die Wasserversorger müssen mit immer aufwändigeren Maßnahmen gegen steuern, um die gewohnte Trinkwasserqualität sicherstellen zu können. In einigen Fällen mussten Versorger bereits Trinkwasserbrunnen schließen", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser anlässlich der heutigen Anhörung zur Novelle der Düngeverordnung in Bonn. Die öffentliche Anhörung wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durchgeführt. Das Ministerium hatte sich Ende Dezember mit dem Bundesumweltministerium auf den aktuellen Entwurf der Düngeverordnung verständigt.
"Wenn die geplante Nährstoffbilanzierung ("Hoftorbilanz") nur für größere Betriebe statt für alle Höfe eingeführt wird, sind spürbare Reduzierungen nicht erreichbar", sagte Weyand. Besonders kritisch sehe der BDEW auch die im aktuellen Entwurf enthaltenen Möglichkeiten für die Landwirtschaft, über theoretisch angenommene Dünger-Verluste die zulässige Dünger-Menge um teilweise über 50 Prozent zu erhöhen - und dies ohne eine spezifische Prüfung, ob die Gewässer vor Ort bereits die Nitrat-Grenzwerte überschreiten.
Die Verordnung sehe zudem bislang lediglich die Teilnahme an einer Düngeberatung für den Fall vor, dass die Düngeobergrenzen nicht eingehalten werden. "Dies ist aus BDEW-Sicht nicht ausreichend. Ein Überschreiten der erlaubten Mengen sollte ordnungsrechtlich sanktioniert werden. Die Einhaltung der Düngeobergrenzen muss von den zuständigen Fachbehörden geprüft werden, Verstöße müssen als Ordnungswidrigkeit gewertet werden", forderte Weyand.
Notwendig sei aus Sicht des BDEW außerdem eine Verbesserung des Datenaustausches zwischen den Behörden. In der Praxis werde häufig festgestellt, dass die Landwirtschaftsbehörden keinen Zugang zu den gewässerrelevanten Daten vor Ort hätten. Umgekehrt gelte für viele Wasserbehörden, dass die Düngedokumentationen vielerorts nicht zur Verfügung stünden. "Der BDEW fordert den Austausch dieser Daten über das Dünge- und Wasserrecht sicherzustellen, damit die Nitratbefunde und Düngeinformationen den zuständigen Behörden vorliegen als grundlegende Voraussetzung für den Vollzug der Nitratrichtlinie."
Die Landwirtschaft müsse sich zu ihrer Verantwortung für die natürlichen Ressourcen bekennen. "Überdüngung ist kein "Kavaliersdelikt". Wir brauchen eine Novelle der Düngeverordnung, die ihren Namen tatsächlich verdient. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Einhaltung des 50 mg pro Liter Grenzwertes im Grundwasser. Wird er nicht erreicht, darf es keine Karenz geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp folgen. Wird der Grenzwert überschritten, darf es keine Verzögerung geben: Es kann dann nur noch ein Düngestopp im Rahmen eines Nitrat-Aktionsprogramms vor Ort folgen", so der BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser abschließend.
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, 10117 Berlin, Deutschland
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