22.01.2015 15:48 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Statement für die Presse: Hildegard Müller zum Evaluierungsbericht Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze
Kurzfassung: Statement für die Presse: Hildegard Müller zum Evaluierungsbericht Anreizregulierung der Strom- und GasnetzeDie Bundesnetzagentur hat dem Bundeswirtschaftsministerium den Evaluierungsbericht Anreizr ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 22.01.2015] Statement für die Presse: Hildegard Müller zum Evaluierungsbericht Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze
Die Bundesnetzagentur hat dem Bundeswirtschaftsministerium den Evaluierungsbericht Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze übergeben und online veröffentlicht. Der Bericht enthält eine Reihe von Vorschlägen zur weiteren Ausgestaltung der Anreizregulierung. Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt zum Evaluierungsbericht:
Berlin, 22. Januar 2015 - "Die Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze hat sich bislang bewährt, muss aber in Zukunft weiterentwickelt werden. Das verdeutlicht der Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur. Die Regulierung muss differenzierter auf die Herausforderungen für Strom- und Gasnetzbetreiber auf der Transport- und Verteilnetzebene eingehen. Der BDEW setzt sich dafür ein, dass bei der für das Jahr 2015 angekündigten Novelle der Anreizregulierungsverordnung die Investitionsbedingungen insbesondere in den Verteilnetzen verbessert werden.
Grundsätzlich funktioniert die Anreizregulierung. Die Effizienzen der Netzbetreiber haben sich deutlich verbessert. Da in den letzten Jahren substanzielle Investitionen in den Aus- und Umbau der Netzinfrastruktur zum Beispiel für die Integration der Erneuerbaren Energien getätigt werden mussten, sind die Netzkosten in Summe jedoch eher gestiegen. Der Regulierungsansatz sollte entsprechend angepasst werden. Es darf künftig nicht mehr im Fokus stehen, allein die Kosten zu senken, sondern es müssen auch die für die Integration der Erneuerbaren Energien notwendigen Investitionen angereizt werden. Der Evaluierungsprozess hat viele wichtige Fakten und Lösungsansätze herausgearbeitet, liefert aber noch keine konkreten Lösungen zur notwendigen Weiterentwicklung der Anreizregulierung.
Der Regulierungsrahmen sollte aus Sicht des BDEW grundsätzlich beibehalten und nur dort weiterentwickelt werden, wo dies notwendig ist. Der BDEW unterstützt Ansätze zur Verringerung des Regulierungsaufwands. Zu starke Pauschallösungen werden die Realität nicht mehr ausreichend abbilden. In Zukunft sollten keine pauschalen Erlösabschläge durch den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor mehr erfolgen, da ansonsten langfristig den Netzbetreibern die Mittel für den Netzumbau fehlen. Die angestrebte, zielgerichtete Verbesserung der Investitionsbedingungen in den Verteilnetzen wird mit den von der BNetzA vorgeschlagenen Modellen nicht erreicht. Das vom BDEW entwickelte Antragsmodell könnte die Investitionsbedingungen zielgenau dort verbessern, wo Handlungsbedarf besteht. Es bewahrt aber auch gleichzeitig die Stabilität und Verlässlichkeit des Systems und verzichtet auf zusätzliche Investitionsanreize dort, wo sie nicht benötigt werden."
Weitere Informationen
Frank Brachvogel
Pressesprecher
Telefon 0 30 / 300 199-1160
E-Mail presse@bdew.de
Hintergrundinformationen:
Vor dem Hintergrund der geänderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellt sich die Frage, ob das Regulierungsregime den richtigen Rahmen für den notwendigen Aus- und Umbau der Netzinfrastruktur setzt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte gemäß 33 Anreizregulierungsverordnung dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis Ende 2014 einen Bericht mit einer Evaluierung und Vorschlägen zur weiteren Ausgestaltung der Anreizregulierung vorzulegen. Im Rahmen des Evaluierungsprozesses fanden vier Workshops unter Beteiligung von Netzbetreibern, Regulierungsbehörden, Verbänden und Wissenschaft statt.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, im Jahr 2015 auf Grundlage des BNetzA-Evaluierungsberichtes zur Anreizregulierung und den Ergebnissen der Netzplattform-Studie "Moderne Verteilernetze für Deutschland" die Anreizregulierungsverordnung zu novellieren.
Die Bundesnetzagentur hat dem Bundeswirtschaftsministerium den Evaluierungsbericht Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze übergeben und online veröffentlicht. Der Bericht enthält eine Reihe von Vorschlägen zur weiteren Ausgestaltung der Anreizregulierung. Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), erklärt zum Evaluierungsbericht:
Berlin, 22. Januar 2015 - "Die Anreizregulierung der Strom- und Gasnetze hat sich bislang bewährt, muss aber in Zukunft weiterentwickelt werden. Das verdeutlicht der Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur. Die Regulierung muss differenzierter auf die Herausforderungen für Strom- und Gasnetzbetreiber auf der Transport- und Verteilnetzebene eingehen. Der BDEW setzt sich dafür ein, dass bei der für das Jahr 2015 angekündigten Novelle der Anreizregulierungsverordnung die Investitionsbedingungen insbesondere in den Verteilnetzen verbessert werden.
Grundsätzlich funktioniert die Anreizregulierung. Die Effizienzen der Netzbetreiber haben sich deutlich verbessert. Da in den letzten Jahren substanzielle Investitionen in den Aus- und Umbau der Netzinfrastruktur zum Beispiel für die Integration der Erneuerbaren Energien getätigt werden mussten, sind die Netzkosten in Summe jedoch eher gestiegen. Der Regulierungsansatz sollte entsprechend angepasst werden. Es darf künftig nicht mehr im Fokus stehen, allein die Kosten zu senken, sondern es müssen auch die für die Integration der Erneuerbaren Energien notwendigen Investitionen angereizt werden. Der Evaluierungsprozess hat viele wichtige Fakten und Lösungsansätze herausgearbeitet, liefert aber noch keine konkreten Lösungen zur notwendigen Weiterentwicklung der Anreizregulierung.
Der Regulierungsrahmen sollte aus Sicht des BDEW grundsätzlich beibehalten und nur dort weiterentwickelt werden, wo dies notwendig ist. Der BDEW unterstützt Ansätze zur Verringerung des Regulierungsaufwands. Zu starke Pauschallösungen werden die Realität nicht mehr ausreichend abbilden. In Zukunft sollten keine pauschalen Erlösabschläge durch den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor mehr erfolgen, da ansonsten langfristig den Netzbetreibern die Mittel für den Netzumbau fehlen. Die angestrebte, zielgerichtete Verbesserung der Investitionsbedingungen in den Verteilnetzen wird mit den von der BNetzA vorgeschlagenen Modellen nicht erreicht. Das vom BDEW entwickelte Antragsmodell könnte die Investitionsbedingungen zielgenau dort verbessern, wo Handlungsbedarf besteht. Es bewahrt aber auch gleichzeitig die Stabilität und Verlässlichkeit des Systems und verzichtet auf zusätzliche Investitionsanreize dort, wo sie nicht benötigt werden."
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Hintergrundinformationen:
Vor dem Hintergrund der geänderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellt sich die Frage, ob das Regulierungsregime den richtigen Rahmen für den notwendigen Aus- und Umbau der Netzinfrastruktur setzt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte gemäß 33 Anreizregulierungsverordnung dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bis Ende 2014 einen Bericht mit einer Evaluierung und Vorschlägen zur weiteren Ausgestaltung der Anreizregulierung vorzulegen. Im Rahmen des Evaluierungsprozesses fanden vier Workshops unter Beteiligung von Netzbetreibern, Regulierungsbehörden, Verbänden und Wissenschaft statt.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat angekündigt, im Jahr 2015 auf Grundlage des BNetzA-Evaluierungsberichtes zur Anreizregulierung und den Ergebnissen der Netzplattform-Studie "Moderne Verteilernetze für Deutschland" die Anreizregulierungsverordnung zu novellieren.
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