23.01.2015 10:43 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Immobilien Scout GmbH
Sitzen oder stehen?
Kurzfassung: Sitzen oder stehen?Amtsgericht bestätigt Pinkelfreiheit für MieterManchmal ist man schon ein wenig erstaunt, womit sich Gerichte beschäftigen müssen. Im aktuellen Fall hatte der Eigentümer einer ...
[Immobilien Scout GmbH - 23.01.2015] Sitzen oder stehen?
Amtsgericht bestätigt Pinkelfreiheit für Mieter
Manchmal ist man schon ein wenig erstaunt, womit sich Gerichte beschäftigen müssen. Im aktuellen Fall hatte der Eigentümer einer Mietwohnung dem Mieter nach dessen Auszug die Auszahlung der Mietkaution verweigert. Er begründete dies damit, dass der Marmorfußboden im Bad durch Urinspritzer aus der Toilette abgestumpft war. Sofort wurde ein Fachmann zu Rate gezogen, der zu dem Schluss kam, dass die Urinspritzer dadurch verursacht wurden, dass die Toilette durch Personen genutzt wurde, die im Stehen urinierten.
Der zuständige Richter am Amtsgericht glaubte dem Fachmann, gab allerdings der Klage trotzdem nicht statt. Er begründete seine Entscheidung damit, dass das Urinieren im Stehen weit verbreitet sei und der Vermieter ausdrücklich auf die Empfindlichkeit des Bodens hätte hinweisen müssen. Folglich durfte der Vermieter nicht die Kaution einbehalten. Der Richter bewies in seiner Urteilsbegründung Humor und wies darauf hin, dass ein im Stehen urinieren von Männern zu bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit insbesondere weiblichen Mitbewohnern führen könne und ein Stehend-Urinierender damit zu rechnen habe, nicht aber mit einer Verätzung des Bodens.
Welche schadensabwendenden Überwachungspflichten einen Mieter bei Besuchern träfe, wenn der Vermieter ausdrücklich darauf hingewiesen habe, wurde in dem Urteil nicht erörtert.
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Andreasstr. 10
10243 Berlin
Deutschland
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Amtsgericht bestätigt Pinkelfreiheit für Mieter
Manchmal ist man schon ein wenig erstaunt, womit sich Gerichte beschäftigen müssen. Im aktuellen Fall hatte der Eigentümer einer Mietwohnung dem Mieter nach dessen Auszug die Auszahlung der Mietkaution verweigert. Er begründete dies damit, dass der Marmorfußboden im Bad durch Urinspritzer aus der Toilette abgestumpft war. Sofort wurde ein Fachmann zu Rate gezogen, der zu dem Schluss kam, dass die Urinspritzer dadurch verursacht wurden, dass die Toilette durch Personen genutzt wurde, die im Stehen urinierten.
Der zuständige Richter am Amtsgericht glaubte dem Fachmann, gab allerdings der Klage trotzdem nicht statt. Er begründete seine Entscheidung damit, dass das Urinieren im Stehen weit verbreitet sei und der Vermieter ausdrücklich auf die Empfindlichkeit des Bodens hätte hinweisen müssen. Folglich durfte der Vermieter nicht die Kaution einbehalten. Der Richter bewies in seiner Urteilsbegründung Humor und wies darauf hin, dass ein im Stehen urinieren von Männern zu bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit insbesondere weiblichen Mitbewohnern führen könne und ein Stehend-Urinierender damit zu rechnen habe, nicht aber mit einer Verätzung des Bodens.
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