26.01.2015 10:26 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Bayerns Volksbanken und Raiffeisenbanken warnen vor eingeschränkter Kreditvergabe
Kurzfassung: (Mynewsdesk) München, 26. Januar 2015 – Dem deutschen Mittelstand drohen bei einer schärferen Regulierung von Zinsänderungsrisiken womöglich erhebliche Finanzierungsengpässe. Wie aus einer Simulationsrechnung der Technischen Hochschule Nürnberg für den Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hervorgeht, würde die Kreditvergabefähigkeit der Banken durch erhöhte Eigenkapital-anforderungen stark eingeschränkt. Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden prüfen derzeit strengere ...
[Genossenschaftsverband Bayern e.V. - 26.01.2015] (Mynewsdesk) München, 26. Januar 2015 – Dem deutschen Mittelstand drohen bei einer schärferen Regulierung von Zinsänderungsrisiken womöglich erhebliche Finanzierungsengpässe. Wie aus einer Simulationsrechnung der Technischen Hochschule Nürnberg für den Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hervorgeht, würde die Kreditvergabefähigkeit der Banken durch erhöhte Eigenkapital-anforderungen stark eingeschränkt. Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden prüfen derzeit strengere Vorschriften. Nach Einschätzung der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken würde dadurch die ohnehin zurückhaltende Investitionstätigkeit der Unternehmen in Deutschland weiter verringert.
„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Das pauschale Vorhalten von Eigenkapital für Zinsänderungsrisiken geht auf Kosten der Kreditvergabe an die Realwirtschaft", sagt GVB-Präsident Stephan Götzl. Der Genossenschaftsverband Bayern schätzt die daraus resultierende Verminderung des Kreditvergabepotenzials allein bei den 281 bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken auf bis zu 47,6 Mrd. Euro. Zudem wird mit einer Verschlechterung der Finanzierungskonditionen gerechnet, da die Banken entweder verstärkt kurzfristige oder variabel verzinste Kredite ausreichen. Götzl: „Am Ende werden die Unternehmen für die fehlgesteuerte Regulierung bezahlen müssen."
Das Kompetenzzentrum Finanzen der Technischen Hochschule Nürnberg hat nun erstmals untersucht, welche Folgen eine Eigenkapitalhinterlegungspflicht auf die Kernkapital- und Eigenmittelquoten von Banken hätte. Dazu haben die Wissenschaftler Daten von 756 Volksbanken und Raiffeisenbanken aufbereitet und drei Szenarien mit unterschiedlich strengen Annahmen durchgerechnet. Das Ergebnis: Die Quoten sinken bei allen Instituten teils deutlich und unterschreiten in mehreren Fällen im drastischsten Szenario die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte. Damit würden die zur Verfügung stehenden Mittel für das Kreditgeschäft erheblich verknappt.
Die Detailergebnisse der Simulationsrechnung werden unter www.gv-bayern.de sowie in der am 2. Februar erscheinenden Ausgabe von „Profil - das bayerische Genossenschaftsblatt" vorgestellt. Das Kompetenzzentrum Finanzen der Technischen Hochschule Nürnberg kommt in dem Beitrag zu einem ähnlichen Fazit wie der GVB: „Eine Eigenkapitalhinterlegungspflicht für Zinsänderungsrisiken bei deutschen Banken hätte insbesondere für die Fremdfinanzierungskosten des deutschen Mittelstands negative Folgen", schreibt Matthias Fischer, Professor an der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Hochschule. Denn die Banken müssten die Kosten der verschärften Regulierung an die Kunden weitergeben.
Der Baseler Ausschuss beschäftigt sich seit einiger Zeit im Rahmen der Umsetzung von Basel III mit Zinsänderungsrisiken. Bislang müssen die Institute solche Risiken in Form einer Risikotragfähigkeitsrechnung gegenüber der Bankenaufsicht aufzeigen, aber dafür kein Eigenkapital hinterlegen. Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken haben mit diesem System insgesamt gute Erfahrungen gemacht. Dennoch prüft der Baseler Ausschuss derzeit, Zinsänderungsrisiken pauschal mit Eigenkapital hinterlegen zu lassen. Diese Maßnahme würde insbesondere die deutschen Regionalbanken treffen, die sich in den vergangenen Jahren als verlässliche und langfristige Finanzierungspartner des Mittelstands erwiesen haben.
GVB-Präsident Götzl fordert daher, die bisher praktizierte Behandlung der Zinsänderungsrisiken beizubehalten. „Es gibt keinen Grund die Vorschriften zu ändern. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken steuern ihre Zinsänderungsrisiken seit Jahren erfolgreich in Abstimmung mit der Aufsicht aus", sagt Götzl. Zudem warnt er davor, die Realwirtschaft in der derzeit unsicheren konjunkturellen Lage durch Regulierungsmaßnahmen „zusätzlich zu schwächen und Investitionen zu hemmen".
Weiterführende Informationen unter https://www.gv-bayern.de/zaer
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„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Das pauschale Vorhalten von Eigenkapital für Zinsänderungsrisiken geht auf Kosten der Kreditvergabe an die Realwirtschaft", sagt GVB-Präsident Stephan Götzl. Der Genossenschaftsverband Bayern schätzt die daraus resultierende Verminderung des Kreditvergabepotenzials allein bei den 281 bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken auf bis zu 47,6 Mrd. Euro. Zudem wird mit einer Verschlechterung der Finanzierungskonditionen gerechnet, da die Banken entweder verstärkt kurzfristige oder variabel verzinste Kredite ausreichen. Götzl: „Am Ende werden die Unternehmen für die fehlgesteuerte Regulierung bezahlen müssen."
Das Kompetenzzentrum Finanzen der Technischen Hochschule Nürnberg hat nun erstmals untersucht, welche Folgen eine Eigenkapitalhinterlegungspflicht auf die Kernkapital- und Eigenmittelquoten von Banken hätte. Dazu haben die Wissenschaftler Daten von 756 Volksbanken und Raiffeisenbanken aufbereitet und drei Szenarien mit unterschiedlich strengen Annahmen durchgerechnet. Das Ergebnis: Die Quoten sinken bei allen Instituten teils deutlich und unterschreiten in mehreren Fällen im drastischsten Szenario die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte. Damit würden die zur Verfügung stehenden Mittel für das Kreditgeschäft erheblich verknappt.
Die Detailergebnisse der Simulationsrechnung werden unter www.gv-bayern.de sowie in der am 2. Februar erscheinenden Ausgabe von „Profil - das bayerische Genossenschaftsblatt" vorgestellt. Das Kompetenzzentrum Finanzen der Technischen Hochschule Nürnberg kommt in dem Beitrag zu einem ähnlichen Fazit wie der GVB: „Eine Eigenkapitalhinterlegungspflicht für Zinsänderungsrisiken bei deutschen Banken hätte insbesondere für die Fremdfinanzierungskosten des deutschen Mittelstands negative Folgen", schreibt Matthias Fischer, Professor an der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Hochschule. Denn die Banken müssten die Kosten der verschärften Regulierung an die Kunden weitergeben.
Der Baseler Ausschuss beschäftigt sich seit einiger Zeit im Rahmen der Umsetzung von Basel III mit Zinsänderungsrisiken. Bislang müssen die Institute solche Risiken in Form einer Risikotragfähigkeitsrechnung gegenüber der Bankenaufsicht aufzeigen, aber dafür kein Eigenkapital hinterlegen. Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken haben mit diesem System insgesamt gute Erfahrungen gemacht. Dennoch prüft der Baseler Ausschuss derzeit, Zinsänderungsrisiken pauschal mit Eigenkapital hinterlegen zu lassen. Diese Maßnahme würde insbesondere die deutschen Regionalbanken treffen, die sich in den vergangenen Jahren als verlässliche und langfristige Finanzierungspartner des Mittelstands erwiesen haben.
GVB-Präsident Götzl fordert daher, die bisher praktizierte Behandlung der Zinsänderungsrisiken beizubehalten. „Es gibt keinen Grund die Vorschriften zu ändern. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken steuern ihre Zinsänderungsrisiken seit Jahren erfolgreich in Abstimmung mit der Aufsicht aus", sagt Götzl. Zudem warnt er davor, die Realwirtschaft in der derzeit unsicheren konjunkturellen Lage durch Regulierungsmaßnahmen „zusätzlich zu schwächen und Investitionen zu hemmen".
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Genossenschaftsverband Bayern e.V., Herr Florian Ernst
Türkenstraße - 24 22, 80333 München, -
Tel.: 089 - 28683402; www.gv-bayern.de
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