28.01.2015 11:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundeskabinett beschließt 10. Existenzminimumbericht
Kurzfassung: Bundeskabinett beschließt 10. ExistenzminimumberichtDas Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern fü ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 28.01.2015] Bundeskabinett beschließt 10. Existenzminimumbericht
Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen. Die Bundesregierung wird die notwendigen gesetzgeberischen Schritte einleiten, die sich aus dem Existenzminimumbericht ergeben.
Der 10. Existenzminimumbericht kommt zu dem Ergebnis, dass in den Veranlagungsjahren 2015 und 2016 sowohl beim Grundfreibetrag (derzeit 8.354 Euro) als auch beim Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 Euro) Erhöhungsbedarf besteht. Der Grundfreibetrag ist um mindestens 118 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 298 Euro im Jahr 2016 anzuheben. Der Kinderfreibetrag ist um mindestens 144 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 240 Euro im Jahr 2016 anzuheben.
In dem Umfang, wie Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts notwendig ist, darf es in Deutschland nicht besteuert werden. Um die Einhaltung dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts exakt zu überprüfen, legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen Bericht vor.
Der Bericht wird nun dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet. Er wird auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) veröffentlicht.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03018/ 682 - 0
Telefax: 03018/ 682- 32 60
Mail: Presse@bmf.bund.de
URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/
Das Bundeskabinett hat am 28. Januar 2015 den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen. Die Bundesregierung wird die notwendigen gesetzgeberischen Schritte einleiten, die sich aus dem Existenzminimumbericht ergeben.
Der 10. Existenzminimumbericht kommt zu dem Ergebnis, dass in den Veranlagungsjahren 2015 und 2016 sowohl beim Grundfreibetrag (derzeit 8.354 Euro) als auch beim Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 Euro) Erhöhungsbedarf besteht. Der Grundfreibetrag ist um mindestens 118 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 298 Euro im Jahr 2016 anzuheben. Der Kinderfreibetrag ist um mindestens 144 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 240 Euro im Jahr 2016 anzuheben.
In dem Umfang, wie Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts notwendig ist, darf es in Deutschland nicht besteuert werden. Um die Einhaltung dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts exakt zu überprüfen, legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen Bericht vor.
Der Bericht wird nun dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet. Er wird auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) veröffentlicht.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03018/ 682 - 0
Telefax: 03018/ 682- 32 60
Mail: Presse@bmf.bund.de
URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/
Weitere Informationen
Bundesministerium der Finanzen (BMF),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03018/ 682 - 0; http://www.bundesfinanzministerium.de/
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03018/ 682 - 0; http://www.bundesfinanzministerium.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
29.06.2015 Für Pina Bausch zum 75. Geburtstag
13.05.2015 20-Euro-Gedenkmünze 'Rotkäppchen'
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
10117 Berlin
Deutschland
E-Mail:
Web:
Tel:
03018/ 682 - 0
Fax:
03018/ 682- 32 60
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-der-finanzen-bmf-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bundeskabinett beschließt 10. Existenzminimumbericht" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Bundeskabinett beschließt 10. Existenzminimumbericht" ist Bundesministerium der Finanzen (BMF), vertreten durch .