28.01.2015 15:49 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Bundesregierung darf Mindestlohn für Transportbranche nicht aufweichen
Kurzfassung: Bundesregierung darf Mindestlohn für Transportbranche nicht aufweichenPolnische Gewerkschaften appellieren an BundesarbeitsministerinDie polnischen Gewerkschaften OPZZ, Solidarnosc und FZZ haben die ...
[Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - 28.01.2015] Bundesregierung darf Mindestlohn für Transportbranche nicht aufweichen
Polnische Gewerkschaften appellieren an Bundesarbeitsministerin
Die polnischen Gewerkschaften OPZZ, Solidarnosc und FZZ haben die deutsche Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gebeten, dem Druck nicht nachzugeben und den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €/Stunde für die polnischen LKW-Fahrer und Zugfahrer aufrechtzuerhalten. In einem Brief an Nahles haben die Vorsitzenden der Transportgewerkschaften sie dringend aufgefordert, sich jeder Forderung nach Einschränkung zu widersetzen.
Die Position der Transportbranche wird von den Vorsitzenden der drei polnischen representativen Dachverbände, Tadeusz Chwalka, Piotr Duda und Jan Guz sowie vom Vorsitzenden des DGB, Reiner Hoffmann, unterstützt.
"In Polen fordern wir schon seit Jahren die Angleichung des Mindestlohns auf 50 Prozent des Durchschnittlohns, sowie die Einführung eines Stundenmindestlohns - bislang leider erfolglos. Aus diesem Grund ist das deutsche Gesetz über den Mindestlohn in unseren Augen ein großer Erfolg" sagen die Vorsitzenden von FZZ, Solidarnosc und OPZZ. Sie betonen, der deutsche gesetzliche Mindestlohn solle "für alle Arbeitnehmer/innen, die ihre Arbeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik ausüben und insbesondere polnische Speditions- und Transportunternehmen gelten." Die deutsche Regierung setze sich mehr für eine würdige Entlohnung ein als die polnische, bewerten die polnischen Gewerkschaftler die Taktik der eigenen Regierung.
Die Vorsitzenden polnischer Dachverbände und der Vorsitzende des DGB erwarten von der Bundesregierung, dass sie keine Änderungen in den Mindestlohnvorschriften für die Beschäftigten der Transportbranche zulassen wird.
"Es gilt das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Es wäre ein Unding, wenn nun ausgerechnet diejenigen Beschäftigten, die endlich Anspruch auf einen Mindestlohn haben, ihn nicht bekommen sollen. Wer hieran rüttelt, öffnet die Tür für massiven Missbrauch", sagt Reiner Hoffmann.
"Wir fordern seit Jahren eine Vereinheitlichung der sozialen Standards in Europa - der deutsche Mindestlohn ist dazu ein wichtiger Schritt", betont Jan Guz.
"Es gibt keinen Grund, polnische Fahrer anders oder schlechter zu behandeln als deutsche Fahrer", ergänzt Piotr Duda.
"Unsere deutschen Kolleginnen und Kollegen können sich in Bezug auf den Mindestlohn stets unserer Unterstützung sicher sein", erklärt Tadeusz Chwalka.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 0049/30/24060-0
Telefax: 0049/30/24060-324
Mail: info.bvv@dgb.de
URL: http://www.dgb.de/
Polnische Gewerkschaften appellieren an Bundesarbeitsministerin
Die polnischen Gewerkschaften OPZZ, Solidarnosc und FZZ haben die deutsche Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gebeten, dem Druck nicht nachzugeben und den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €/Stunde für die polnischen LKW-Fahrer und Zugfahrer aufrechtzuerhalten. In einem Brief an Nahles haben die Vorsitzenden der Transportgewerkschaften sie dringend aufgefordert, sich jeder Forderung nach Einschränkung zu widersetzen.
Die Position der Transportbranche wird von den Vorsitzenden der drei polnischen representativen Dachverbände, Tadeusz Chwalka, Piotr Duda und Jan Guz sowie vom Vorsitzenden des DGB, Reiner Hoffmann, unterstützt.
"In Polen fordern wir schon seit Jahren die Angleichung des Mindestlohns auf 50 Prozent des Durchschnittlohns, sowie die Einführung eines Stundenmindestlohns - bislang leider erfolglos. Aus diesem Grund ist das deutsche Gesetz über den Mindestlohn in unseren Augen ein großer Erfolg" sagen die Vorsitzenden von FZZ, Solidarnosc und OPZZ. Sie betonen, der deutsche gesetzliche Mindestlohn solle "für alle Arbeitnehmer/innen, die ihre Arbeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik ausüben und insbesondere polnische Speditions- und Transportunternehmen gelten." Die deutsche Regierung setze sich mehr für eine würdige Entlohnung ein als die polnische, bewerten die polnischen Gewerkschaftler die Taktik der eigenen Regierung.
Die Vorsitzenden polnischer Dachverbände und der Vorsitzende des DGB erwarten von der Bundesregierung, dass sie keine Änderungen in den Mindestlohnvorschriften für die Beschäftigten der Transportbranche zulassen wird.
"Es gilt das Prinzip ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Es wäre ein Unding, wenn nun ausgerechnet diejenigen Beschäftigten, die endlich Anspruch auf einen Mindestlohn haben, ihn nicht bekommen sollen. Wer hieran rüttelt, öffnet die Tür für massiven Missbrauch", sagt Reiner Hoffmann.
"Wir fordern seit Jahren eine Vereinheitlichung der sozialen Standards in Europa - der deutsche Mindestlohn ist dazu ein wichtiger Schritt", betont Jan Guz.
"Es gibt keinen Grund, polnische Fahrer anders oder schlechter zu behandeln als deutsche Fahrer", ergänzt Piotr Duda.
"Unsere deutschen Kolleginnen und Kollegen können sich in Bezug auf den Mindestlohn stets unserer Unterstützung sicher sein", erklärt Tadeusz Chwalka.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Deutschland
Telefon: 0049/30/24060-0
Telefax: 0049/30/24060-324
Mail: info.bvv@dgb.de
URL: http://www.dgb.de/
Weitere Informationen
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB),
, 10178 Berlin , Deutschland
Tel.: 0049/30/24060-0; http://www.dgb.de/
, 10178 Berlin , Deutschland
Tel.: 0049/30/24060-0; http://www.dgb.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
02.10.2015 EGB fordert Mindeststandards für TiSA
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
10178 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
10178 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/deutscher-gewerkschaftsbund-dgb-pressefach.html
Die Pressemeldung "Bundesregierung darf Mindestlohn für Transportbranche nicht aufweichen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Bundesregierung darf Mindestlohn für Transportbranche nicht aufweichen" ist Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), vertreten durch .