Bundesfinanzminister Schäuble stellt 2-Euro-Münzen '25 Jahre Deutsche Einheit' und 'Hessen' im Bundeskanzleramt vor

Kurzfassung: Bundesfinanzminister Schäuble stellt 2-Euro-Münzen "25 Jahre Deutsche Einheit" und "Hessen" im Bundeskanzleramt vorDas Bundesministerium der Finanzen gibt am 30. Januar 2015 eine 2-Euro-Gedenkmünze ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 28.01.2015] Bundesfinanzminister Schäuble stellt 2-Euro-Münzen "25 Jahre Deutsche Einheit" und "Hessen" im Bundeskanzleramt vor

Das Bundesministerium der Finanzen gibt am 30. Januar 2015 eine 2-Euro-Gedenkmünze "25 Jahre Deutsche Einheit" sowie die 2-Euro-Gedenkmünze "Hessen" heraus.
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, stellt die beiden Münzen
am 29. Januar 2015
um 16.30 Uhr
im Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Str. 1
10557 Berlin
der Öffentlichkeit vor.
Sets mit den 2-Euro-Gedenkmünzen "25 Jahre Deutsche Einheit" sowie "Hessen" aus allen fünf deutschen Prägestätten überreicht der Bundesfinanzminister an die Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie den Präsidenten des Bundesrates und Hessischen Ministerpräsidenten, Volker Bouffier.
Die 2-Euro-Gedenkmünze "25 Jahre Deutsche Einheit" würdigt die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990, dem Tag, an dem sich der Auftrag des Grundgesetzes an das deutsche Volk erfüllte, die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.
Die Bundesregierung hatte vor diesem Hintergrund am 4. Juni 2014 die Ausgabe einer 2-Euro-Gedenkmünze "25 Jahre Deutsche Einheit" für 2015 beschlossen.
Der Entwurf der nationalen Seite stammt von dem Künstler Bernd Wendhut aus Bernkastel-Kues. Die im Vordergrund stehenden Menschen, die Aufbruch und Neubeginn verkörpern, befinden sich vor dem Brandenburger Tor, dem Symbol der Deutschen Einheit. Die Wiederholung der Willensbekundung der Bevölkerung "Wir sind ein Volk" repräsentiert den Weg zur deutschen Wiedervereinigung.
Die 2-Euro-Gedenkmünze 2015 "Hessen" ist die zehnte Ausgabe der im Jahr 2006 begonnenen Serie "Bundesländer". Die insgesamt sechzehn 2-Euro-Gedenkmünzen zeigen prägnante Wahrzeichen oder Bauwerke aller Länder der Bundesrepublik Deutschland.
Die Ausgabe der Münzen im Rahmen der 2-Euro-Gedenkmünzen-Serie der Bundesrepublik Deutschland erfolgt jährlich in der Reihenfolge der Präsidentschaft im Bundesrat. Bislang wurden in dieser Serie die 2-Euro-Gedenkmünzen "Schleswig-Holstein" (2006), "Mecklenburg-Vorpommern" (2007), "Hamburg"(2008), "Saarland"(2009), "Bremen"(2010), "Nordrhein-Westfalen"(2011), "Bayern"(2012), "Baden-Württemberg" (2013) sowie "Niedersachsen (2014) herausgegeben. Im Jahr 2016 soll die 2-Euro-Gedenkmünze "Sachsen" folgen.
Die nationale Seite der deutschen 2-Euro-Gedenkmünze "Hessen" zeigt die Paulskirche in Frankfurt am Main. Der Entwurf stammt von dem Künstler Heinz Hoyer aus Berlin, einem der bekanntesten und erfolgreichsten deutschen Münzdesigner.
Die Euro-Länder können seit 2004 2-Euro-Gedenkmünzen herausgeben. Diese Münzen tragen die gemeinsame europäische Seite (Wertseite). Die nationale Seite (Bildseite) ihrer 2-Euro-Gedenkmünzen können die Euro-Länder mit wechselnden Motiven ausgestalten.
Die 2-Euro-Gedenkmünzen sind gültiges Zahlungsmittel in allen Euro-Ländern. Die Auflagenhöhe beträgt für beide Münzen je 30 Mio. Stück. Sie werden anteilig in allen fünf deutschen Münzprägestätten produziert.
Die Wertseite der Münzen, die Randschrift (Schriftzug "EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT" sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der "normalen" 2-Euro-Umlaufmünze.
Ausgabetag für beide Münzen ist der 30. Januar 2015 - gleichzeitig Eröffnungstag der weltweit größten Münzenmesse, der World Money Fair, die vom 30.1. - 01.02.2015 in Berlin stattfindet. Von diesem Tag an können die 2-Euro-Gedenkmünzen bei Banken und Sparkassen sowie den Filialen der Deutschen Bundesbank zum Nominalwert erworben werden.
Die Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS) bietet darüber hinaus besonders konfektionierte Münzsets für Sammler an.
Nähere Informationen hierzu sind unter www.deutsche-sammlermuenzen.de verfügbar.

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Bundesministerium der Finanzen (BMF) Das Bundesministerium der Finanzen wird im Rahmen der von der Bundeskanzlerin festgelegten Richtlinien der Politik vom Bundesminister der Finanzen geleitet. Der Bundesminister der Finanzen ist als Mitglied der Bundesregierung für alle Aspekte der deutschen Finanz- und Steuerpolitik sowie die Grundausrichtung der Wirtschaftspolitik verantwortlich.Bei der Umsetzung seiner Regierungsaufgaben baut er auf die fachkundige Unterstützung seines Hauses mit seinen insgesamt 9 Abteilungen. Zudem verfügt der Minister über einen Leitungsstab, der die Koordination und transparente Außendarstellung seiner Arbeit vornimmt.Bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben wird der Minister von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt, die zugleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sind und so für einen beständigen Informationsaustausch zwischen Regierung und Parlament sorgen. Die Parlamentarischen Staatssekretäre widmen sich insbesondere der Steuerpolitik und den Angelegenheiten des Bundeshaushalts.Zur Leitung des Ministeriums gehören weiter drei beamtete Staatssekretäre, denen die Zentralabteilung (Organisation und Personalien) und acht Fachabteilungen unterstehen. Den drei beamteten Staatssekretären kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der Fachabteilungen zu koordinieren. Dort wird die fachliche Konzeption und Umsetzung von Gesetzesvorhaben geleistet.Der Leitungsbereich umfasst die Unterabteilungen "Leitung und Planung" und "Kommunikation", den persönlichen Referenten des Ministers sowie die persönlichen Referenten der Staatssekretäre. Die von Ministerialdirektoren geleiteten Abteilungen haben jeweils bis zu vier, insgesamt 24, von Ministerialdirigenten geleitete Unterabteilungen. Die Unterabteilungen gliedern sich in Referate, von denen es im Bundesfinanzministerium 146 gibt. Sie werden im Allgemeinen von Ministerialräten geleitet. In den Referaten sind durchschnittlich acht Beamte und Angestellte tätig (Referatsleiter und Referenten des höheren Dienstes, Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes und Mitarbeiter des mittleren Dienstes).
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