28.01.2015 17:01 Uhr in Gesundheit & Wellness von Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Heilberufe nicht unter Generalverdacht stellen
Kurzfassung: Heilberufe nicht unter Generalverdacht stellenKZBV und BZÄK zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Der aktuelle Referentenentwurf für ein Gesetz zur ...
[Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) - 28.01.2015] Heilberufe nicht unter Generalverdacht stellen
KZBV und BZÄK zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Der aktuelle Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ist unnötig, da bereits vorhandene Sanktionsinstrumente ignoriert werden, anstatt diese auszubauen, bemängeln Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: "Statt die Heilberufe unter Generalverdacht zu stellen und das Land flächendeckend mit Sonderstaatsanwaltschaften zu überziehen, sollte der Gesetzgeber vielmehr die Möglichkeiten der Selbst-verwaltungskörperschaften stärken, um die wenigen schwarzen Schafe im Gesundheitswesen, die es im Übrigen in allen Bereichen der Gesellschaft gibt, noch konsequenter sanktionieren zu können. Zudem sollte die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und Staatsanwaltschaften gefördert und entsprechende Schnittstellen verbessert werden."
"Es gibt bereits sehr etablierte berufs- und sozialrechtliche Sanktionierungsmöglichkeiten", ergänzt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. "Das zahnärztliche Berufsrecht greift umfassend. Damit steht Bestechlichkeit auch jetzt schon unter Strafe - bis hin zum Entzug der Approbation, was einem Berufsverbot gleichkommt. Mehr Rechtsaufwand löst nicht das Problem, sondern schafft nur Mehraufwand für alle."
KZBV und BZÄK gehen einer Null-Toleranz-Politik nach. Jeder Rechtsbruch ist einer zu viel und wird im Interesse von Versicherten und Patienten unnachgiebig verfolgt.
KZBV und BZÄK zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Der aktuelle Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ist unnötig, da bereits vorhandene Sanktionsinstrumente ignoriert werden, anstatt diese auszubauen, bemängeln Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: "Statt die Heilberufe unter Generalverdacht zu stellen und das Land flächendeckend mit Sonderstaatsanwaltschaften zu überziehen, sollte der Gesetzgeber vielmehr die Möglichkeiten der Selbst-verwaltungskörperschaften stärken, um die wenigen schwarzen Schafe im Gesundheitswesen, die es im Übrigen in allen Bereichen der Gesellschaft gibt, noch konsequenter sanktionieren zu können. Zudem sollte die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und Staatsanwaltschaften gefördert und entsprechende Schnittstellen verbessert werden."
"Es gibt bereits sehr etablierte berufs- und sozialrechtliche Sanktionierungsmöglichkeiten", ergänzt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. "Das zahnärztliche Berufsrecht greift umfassend. Damit steht Bestechlichkeit auch jetzt schon unter Strafe - bis hin zum Entzug der Approbation, was einem Berufsverbot gleichkommt. Mehr Rechtsaufwand löst nicht das Problem, sondern schafft nur Mehraufwand für alle."
KZBV und BZÄK gehen einer Null-Toleranz-Politik nach. Jeder Rechtsbruch ist einer zu viel und wird im Interesse von Versicherten und Patienten unnachgiebig verfolgt.
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