04.02.2015 10:36 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Vattenfall GmbH
Ein Zwischenlager ohne Genehmigung: Wie es dazu kam und wie es weiter geht
Kurzfassung: Ein Zwischenlager ohne Genehmigung: Wie es dazu kam und wie es weiter gehtMitte Januar bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz für d ...
[Vattenfall GmbH - 04.02.2015] Ein Zwischenlager ohne Genehmigung: Wie es dazu kam und wie es weiter geht
Mitte Januar bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz für das Zwischenlager am Standort des Kernkraftwerks Brunsbüttel, die im Juni 2013 das Oberverwaltungsgericht Schleswig beschlossen hat. Warum es das Zwischenlager gibt, wie es zum Prozess kam und wie es weitergeht erläutert Sandra Kühberger, Pressesprecherin und zuständig für die Kommunikation vor Ort.
Warum Zwischenlager?
Mit der Atomgesetz-Novelle im Jahr 2002 wurden die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, an den jeweiligen Kraftwerksstandorten Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente aus dem Kraftwerksbetrieb zu errichten. Deutschlandweit wurden so in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 12 sogenannte standortnahe Zwischenlager in Betrieb genommen. Im Wesentlichen wurden zwei Versionen von Stahlbeton-Hallen errichtet, lediglich in Neckarwestheim wurde aufgrund der beengten Platzverhältnisse unterirdisch gebaut.
"Alle Zwischenlager wurden durch das Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt, ihr Betrieb wird durch die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder überwacht", erläutert Sandra Kühberger. Vattenfall hat die Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Jahr 2003 erhalten und im Vertrauen auf die Rechtsgültigkeit dieser Genehmigung das Zwischenlager gebaut und betrieben.
Das Verfahren
Ein Anwohner in Brunsbüttel klagte gegen das BfS, da seines Erachtens die Gefahr von terroristischen Angriffen bei der Genehmigung nicht hinreichend beachtet wurde. Die Klage wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig zunächst abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts allerdings auf und verwies es wieder an das Gericht in Schleswig zurück. Dieses hob schließlich im Juni 2013 die Genehmigung des BfS auf. Das OVG-Urteil wurde durch das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2015 bestätigt.
"Wichtig ist, dass beide Gerichte - weder das OVG Schleswig noch das Bundesverwaltungsgericht - nicht über eine tatsächlich unzureichende Sicherheit des Zwischenlagers befunden haben", betont Kühberger. "Sie beanstandeten Mängel im Genehmigungsverfahren." Die Kläger hatten bereits zuvor im Genehmigungsprozess ihren Einwand gelten gemacht. "Das BfS hat den Einwand damals berücksichtigt. Ein maßgebliches Problem im Prozess war, dass den Gerichten bestimmte Dokumente, vor allem geheime Unterlagen zum Schutz des Zwischenlagers gegen Terrorangriffe, nicht vorgelegt werden konnten. Dem Anliegen des Anwohners nach einem Nachweis der Sicherheit steht hier die Pflicht des Staates zur Wahrung des Geheimschutzes gegenüber, der zum Schutz vor terroristischen Angriffen beiträgt."
Wie geht es weiter?
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes bedeutet, dass die Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben ist. "Die zuständige Aufsichtsbehörde in Kiel hat umgehend eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein geduldet wird", so Kühberger. Mit dieser Anordnung werden alle Maßnahmen und Regeln zum Umgang und zur sicheren Lagerung der insgesamt 9 Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen festgelegt.
Die langfristige Weiternutzung des Zwischenlagers zur Aufbewahrung von Kernbrennstoff würde ein neues Genehmigungsverfahren notwendig machen. Der zuständige Minister in Schleswig-Holstein, Robert Habeck, hat in einer Landtagsdebatte kürzlich aber auch die Möglichkeit betont, die Castor-Behälter aus Brunsbüttel im Standort-Zwischenlager des Kraftwerks Brokdorf unterzubringen. Vattenfall analysiert die Situation und prüft alle Optionen.
Zeitplan
2003: Das BfS erteilt dem Standort-Zwischenlager Brunsbüttel die Genehmigung
2004: Klage gegen das Standort-Zwischenlager
2006: Inbetriebnahme des Standort-Zwischenlagers
2007: Klage wird vom OVG Schleswig abgewiesen
2008: Urteil des OVG wird vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und an das OVG zurückverwiesen
2013: Urteil des OVGs Schleswig
2015: Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, in dem das Urteil des OVG Schleswig vom Juni 2013 bestätigt wird
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Chausseestraße 23
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Deutschland
Telefon: (030) 81 82 -22
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Mail: info@vattenfall.de
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Mitte Januar bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz für das Zwischenlager am Standort des Kernkraftwerks Brunsbüttel, die im Juni 2013 das Oberverwaltungsgericht Schleswig beschlossen hat. Warum es das Zwischenlager gibt, wie es zum Prozess kam und wie es weitergeht erläutert Sandra Kühberger, Pressesprecherin und zuständig für die Kommunikation vor Ort.
Warum Zwischenlager?
Mit der Atomgesetz-Novelle im Jahr 2002 wurden die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, an den jeweiligen Kraftwerksstandorten Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente aus dem Kraftwerksbetrieb zu errichten. Deutschlandweit wurden so in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 12 sogenannte standortnahe Zwischenlager in Betrieb genommen. Im Wesentlichen wurden zwei Versionen von Stahlbeton-Hallen errichtet, lediglich in Neckarwestheim wurde aufgrund der beengten Platzverhältnisse unterirdisch gebaut.
"Alle Zwischenlager wurden durch das Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt, ihr Betrieb wird durch die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder überwacht", erläutert Sandra Kühberger. Vattenfall hat die Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) im Jahr 2003 erhalten und im Vertrauen auf die Rechtsgültigkeit dieser Genehmigung das Zwischenlager gebaut und betrieben.
Das Verfahren
Ein Anwohner in Brunsbüttel klagte gegen das BfS, da seines Erachtens die Gefahr von terroristischen Angriffen bei der Genehmigung nicht hinreichend beachtet wurde. Die Klage wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig zunächst abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts allerdings auf und verwies es wieder an das Gericht in Schleswig zurück. Dieses hob schließlich im Juni 2013 die Genehmigung des BfS auf. Das OVG-Urteil wurde durch das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2015 bestätigt.
"Wichtig ist, dass beide Gerichte - weder das OVG Schleswig noch das Bundesverwaltungsgericht - nicht über eine tatsächlich unzureichende Sicherheit des Zwischenlagers befunden haben", betont Kühberger. "Sie beanstandeten Mängel im Genehmigungsverfahren." Die Kläger hatten bereits zuvor im Genehmigungsprozess ihren Einwand gelten gemacht. "Das BfS hat den Einwand damals berücksichtigt. Ein maßgebliches Problem im Prozess war, dass den Gerichten bestimmte Dokumente, vor allem geheime Unterlagen zum Schutz des Zwischenlagers gegen Terrorangriffe, nicht vorgelegt werden konnten. Dem Anliegen des Anwohners nach einem Nachweis der Sicherheit steht hier die Pflicht des Staates zur Wahrung des Geheimschutzes gegenüber, der zum Schutz vor terroristischen Angriffen beiträgt."
Wie geht es weiter?
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes bedeutet, dass die Genehmigung für das Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben ist. "Die zuständige Aufsichtsbehörde in Kiel hat umgehend eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein geduldet wird", so Kühberger. Mit dieser Anordnung werden alle Maßnahmen und Regeln zum Umgang und zur sicheren Lagerung der insgesamt 9 Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen festgelegt.
Die langfristige Weiternutzung des Zwischenlagers zur Aufbewahrung von Kernbrennstoff würde ein neues Genehmigungsverfahren notwendig machen. Der zuständige Minister in Schleswig-Holstein, Robert Habeck, hat in einer Landtagsdebatte kürzlich aber auch die Möglichkeit betont, die Castor-Behälter aus Brunsbüttel im Standort-Zwischenlager des Kraftwerks Brokdorf unterzubringen. Vattenfall analysiert die Situation und prüft alle Optionen.
Zeitplan
2003: Das BfS erteilt dem Standort-Zwischenlager Brunsbüttel die Genehmigung
2004: Klage gegen das Standort-Zwischenlager
2006: Inbetriebnahme des Standort-Zwischenlagers
2007: Klage wird vom OVG Schleswig abgewiesen
2008: Urteil des OVG wird vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und an das OVG zurückverwiesen
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2015: Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, in dem das Urteil des OVG Schleswig vom Juni 2013 bestätigt wird
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