Bundesgerichtshof: Swap-Verfahren gehen weiter
- Pressemitteilung der Firma Rössner Rechtsanwälte, 03.05.2011
Pressemitteilung vom: 03.05.2011 von der Firma Rössner Rechtsanwälte aus München
Kurzfassung: (München/Karlsruhe) In einem aktuellen Verfahren eines Mittelständlers aus dem norddeutschen Raum (XI ZR 314/09) wurde mit Beschluss vom 19.04.2011 nun auch der ersten Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben. Das Verfahren um weitere ...
[Rössner Rechtsanwälte - 03.05.2011] Bundesgerichtshof: Swap-Verfahren gehen weiter
(München/Karlsruhe) In einem aktuellen Verfahren eines Mittelständlers aus dem norddeutschen Raum (XI ZR 314/09) wurde mit Beschluss vom 19.04.2011 nun auch der ersten Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben.
Das Verfahren um weitere Swap-Geschäfte der Deutschen Bank wurde die Revision vor dem XI. Zivilsenat des BGH zugelassen. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht festgelegt.
Damit ist auch für die Verfahren, in denen die Oberlandesgerichte eine Revision nicht zugelassen haben, der Weg zum BGH frei.
Die erste Swap-Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof wurde am 8.2.2011 verhandelt. Im ersten Verfahren gegen die Deutsche Bank (Urteil vom 22.03.2011, Az.: XI ZR 33/10) wurde diese zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 540.000 Euro verurteilt.
Nähere Informationen zu Swap-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof erhalten Sie bei:
Dr. Jochen Weck
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33
Mail: info@roessner.de
(München/Karlsruhe) In einem aktuellen Verfahren eines Mittelständlers aus dem norddeutschen Raum (XI ZR 314/09) wurde mit Beschluss vom 19.04.2011 nun auch der ersten Nichtzulassungsbeschwerde stattgegeben.
Das Verfahren um weitere Swap-Geschäfte der Deutschen Bank wurde die Revision vor dem XI. Zivilsenat des BGH zugelassen. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht festgelegt.
Damit ist auch für die Verfahren, in denen die Oberlandesgerichte eine Revision nicht zugelassen haben, der Weg zum BGH frei.
Die erste Swap-Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof wurde am 8.2.2011 verhandelt. Im ersten Verfahren gegen die Deutsche Bank (Urteil vom 22.03.2011, Az.: XI ZR 33/10) wurde diese zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 540.000 Euro verurteilt.
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