Gegenseitige Anerkennung von technischen Standards in TTIP birgt Gefahren für Arbeitsschutz

Kurzfassung: Gegenseitige Anerkennung von technischen Standards in TTIP birgt Gefahren für ArbeitsschutzDie Europäische Kommission hat gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung bekräftigt, dass das transat ...
[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV - 04.02.2015] Gegenseitige Anerkennung von technischen Standards in TTIP birgt Gefahren für Arbeitsschutz

Die Europäische Kommission hat gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung bekräftigt, dass das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP nicht zu Lasten der bereits bestehenden hohen Standards in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz gehen soll. Das geht aus einem Brief der Kommission an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hervor. Darin erklärt die Kommission, es gehe darum, internationale Standards zu stärken und zukünftig voneinander abweichende Regelungen zu vermeiden. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen diese klare Positionierung. Sie warnen jedoch weiterhin vor einer pauschalen gegenseitigen Anerkennung von Standards, da diese sich negativ auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auswirken könne.
Technische Vorschriften, Normen und Standards dienen dazu, Produkte verlässlich und sicher zu machen. Für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erfüllen sie damit eine zentrale Rolle. "Normen und Standards stehen in Wechselwirkung mit dem Arbeitsumfeld, für das sie geschaffen wurden. Sie spiegeln die unterschiedlichen Sicherheitsphilosophien dies- und jenseits des Atlantiks wider", erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. "Wer sie nur als Handelshindernisse begreift, übersieht die Unfall- und Krankheitsrisiken, die sich aus einer pauschalen gegenseitigen Anerkennung von technischen Regelungen ergeben können."
Die DGUV hat gemeinsam mit der Kommission Arbeitsschutz und Normung und dem polnischen Arbeitsschutz-Institut CIOP-PIB hierzu konkrete Beispiele gesammelt. Ein Problem könnte sich nach Ansicht der Fachleute beispielsweise bei Atemschutzmasken ergeben: Atemschutzmasken müssen in der EU vor Inverkehrbringen durch eine notifizierte Stelle geprüft werden. Bestandteil der Prüfung ist auch, ob die Maske dicht ist. Anwender verlassen sich darauf, dass diese Drittprüfung erfolgreich durchgeführt wurde. In den USA ist keine entsprechende Drittprüfung erforderlich. Stattdessen sind die Betriebe durch Arbeitsschutzvorschriften verpflichtet, Atemschutzmasken vor dem Einsatz auf Dichtheit zu überprüfen. Beide Ansätze können jeweils zu einer sicheren Verwendung der Atemschutzmasken führen. Würden jedoch US-amerikanische Masken ohne Drittprüfung in der EU in Verkehr gebracht und Verwender die fehlende Prüfung auf Dichtheit nicht erkennen können, kann dies tödliche Folgen haben.
Weitere Informationen
Das Positionspapier der gesetzlichen Unfallversicherung zu TTIP sowie das Hintergrundpapier zur Problematik der gegenseitigen Anerkennung hat die DGUV im Internet veröffentlicht: http://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/papier_ttip/index.jsp .
Unter http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1230#regulatory-cooperation informiert die Europäische Kommission zu ihren Verhandlungspositionen zur Zusammenarbeit bei technischen Vorschriften und Standards..

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