09.02.2015 15:45 Uhr in Energie & Umwelt von Deutscher Tierschutzbund e.V.
Gericht kippt Ende des Kükentötens in NRW - Bundesminister Christian Schmidt nun gefordert
Kurzfassung: Gericht kippt Ende des Kükentötens in NRW - Bundesminister Christian Schmidt nun gefordertDas Verwaltungsgericht (VG) Minden hat dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, per Erlass das Töten männli ...
[Deutscher Tierschutzbund e.V. - 09.02.2015] Gericht kippt Ende des Kükentötens in NRW - Bundesminister Christian Schmidt nun gefordert
Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hat dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, per Erlass das Töten männlicher Eintagsküken
zu verbieten. Laut Gericht hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt daher auf, schnell zu reagieren und das Tierschutzgesetz zu ändern. Nur so kann das Töten von ca. 45 Millionen lebensfähiger männlicher Küken in Deutschland beendet werden.
"Das Gericht bezweifelt nicht, dass es richtig ist, das Kükentöten zu beenden. Vielmehr hat die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht
gemacht. Christian Schmidt kann das durch eine konsequente Gesetzesänderung gerade rücken. Der Bundeslandwirtschaftsminister
hat mehrfach betont, dass er für die Kükentötung keinen vernünftigen Grund sieht. Herr Schmidt, es gibt keine Ausreden mehr", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Hintergrund Kükentötung
Spätestens seit im Jahr 2002 das Staatsziel Tierschutz in Kraft getreten ist, kann das Töten von Tieren aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht
mehr als "vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes gelten. Auch das Töten männlicher Eintagsküken ist damit spätestens seit 2002
klipp und klar verboten. Seither drängt der Deutsche Tierschutzbund verstärkt darauf, diese Küken-Massentötung zu verbieten und
stattdessen auf Alternativen wie das Zweinutzungshuhn umzustellen. Als Eintagsküken werden die Tiere lebend in eine Art Häcksler geworfen,
wo sie von rotierenden Messern getötet werden. Erlaubt ist auch die Tötung mit CO2. Die getöteten Tiere werden zu Tierkörpermehl verarbeitet und verbrannt. Die wenigen in Deutschland mit Gas getöteten Tiere werden manchmal vom Zoo als Futtertiere abgenommen.
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
53115 Bonn
Deutschland
Telefon: (0228) 60 49 60
Telefax: (0228) 60 49 640
Mail: presse@tierschutzbund.de
URL: http://www.tierschutzbund.de/
Das Verwaltungsgericht (VG) Minden hat dem Land Nordrhein-Westfalen untersagt, per Erlass das Töten männlicher Eintagsküken
zu verbieten. Laut Gericht hat der Bundesgesetzgeber im Tierschutzgesetz keine Ermächtigungsgrundlage für einen solchen Erlass geschaffen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt daher auf, schnell zu reagieren und das Tierschutzgesetz zu ändern. Nur so kann das Töten von ca. 45 Millionen lebensfähiger männlicher Küken in Deutschland beendet werden.
"Das Gericht bezweifelt nicht, dass es richtig ist, das Kükentöten zu beenden. Vielmehr hat die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht
gemacht. Christian Schmidt kann das durch eine konsequente Gesetzesänderung gerade rücken. Der Bundeslandwirtschaftsminister
hat mehrfach betont, dass er für die Kükentötung keinen vernünftigen Grund sieht. Herr Schmidt, es gibt keine Ausreden mehr", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Hintergrund Kükentötung
Spätestens seit im Jahr 2002 das Staatsziel Tierschutz in Kraft getreten ist, kann das Töten von Tieren aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht
mehr als "vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes gelten. Auch das Töten männlicher Eintagsküken ist damit spätestens seit 2002
klipp und klar verboten. Seither drängt der Deutsche Tierschutzbund verstärkt darauf, diese Küken-Massentötung zu verbieten und
stattdessen auf Alternativen wie das Zweinutzungshuhn umzustellen. Als Eintagsküken werden die Tiere lebend in eine Art Häcksler geworfen,
wo sie von rotierenden Messern getötet werden. Erlaubt ist auch die Tötung mit CO2. Die getöteten Tiere werden zu Tierkörpermehl verarbeitet und verbrannt. Die wenigen in Deutschland mit Gas getöteten Tiere werden manchmal vom Zoo als Futtertiere abgenommen.
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