09.02.2015 16:18 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Staatssekretär Baake: Smart Meter wesentlicher Baustein für Energiewende und Energieeffizienz
Kurzfassung: Staatssekretär Baake: Smart Meter wesentlicher Baustein für Energiewende und EnergieeffizienzDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute die Eckpunkte (PDF: 94,85 KB) für das ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) - 09.02.2015] Staatssekretär Baake: Smart Meter wesentlicher Baustein für Energiewende und Energieeffizienz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute die Eckpunkte (PDF: 94,85 KB) für das Verordnungspaket "Intelligente Netze" veröffentlicht. Dieses wird in Umsetzung des Koalitionsvertrages verbindliche Vorgaben für den künftigen Einsatz Intelligenter Messsysteme ("Smart Meter") enthalten.
Staatssekretär Rainer Baake: "In einem Stromsystem, das von volatil einspeisenden, dezentralen Erzeugungsanlagen geprägt ist, ist es eine besondere Herausforderung, das Angebot und die Nachfrage nach Strom stets in Einklang zu bringen. In der Stromversorgung der Zukunft werden netzdienliche und marktlich induzierte last- wie erzeugerseitige Steuerungshandlungen zum Tagesgeschäft gehören. Um das System auch künftig sicher zu führen, brauchen wir eine sichere und moderne Mess- und Steuerungstechnik im Stromversorgungsnetz, die zuverlässige Einspeisewerte und Netzzustandsinformationen liefert. Mit den Eckpunkten für die Ausgestaltung des Verordnungspaketes 'Intelligente Netze' hat das Bundeswirtschaftsministerium dafür die Grundlage gelegt."
Intelligente Messsysteme und Zähler können zwei wichtige Funktionen im Stromsystem übernehmen. Erstens können sie einen Baustein für die weitere Marktintegration erneuerbarer Energien liefern. Denn über die Kommunikationseinheit eines Intelligenten Messsystems, den sog. Smart Meter Gateway, können Kleinerzeugungsanlagen, Elektromobile, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen an ein intelligentes Energienetz angebunden werden. Dies ermöglicht es dem Netzbetreiber und Direktvermarkter, erneuerbare Anlagen so zu steuern, wie es sowohl für die Systemsicherheit als auch für die effiziente Vermarktung des Stroms erforderlich ist. Zweitens können sie auch für den Verbraucher einen zusätzlichen Nutzen bieten. Denn Intelligente Messsysteme und Zähler können dem Endverbraucher dessen Energieverbrauch (nicht nur für Strom, sondern auch spartenübergreifend) visualisieren und so zu einer Anpassung des Verbrauchsverhaltens motivieren. Sie eröffnen dem Verbraucher zudem neue Möglichkeiten für sog. Smart Home-Applikationen. Schließlich kann der Einsatz von Smart Metern die Einführung finanziell attraktiver variabler Tarife vorantreiben.
Daher ist es das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums, auf Basis der nun veröffentlichten Eckpunkte verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von Intelligenten Messsystemen auf den Weg zu bringen. Hierzu zählt insbesondere auch die Gewährleistung eines hinreichenden Maßes an Datenschutz und Datensicherheit über die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)in den vergangenen Jahren erarbeiteten Schutzprofile und Technischen Richtlinien.
Auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse des BMWi sollen Intelligente Messsysteme nur dort verpflichtend eingebaut werden, wo sie zu Kosteneinsparungen führen. Größere Verbraucher übernehmen die Vorreiterrolle beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik. Erzeugerseitig soll an der Schwelle von 7 kW installierter Leistung festgehalten werden. Haushalte, die weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, sind von dieser Einbaupflicht ausgenommen. Für sie ist langfristig ein kostengünstiger elektronischer Stromzähler mit Funktionen zur Verbrauchsveranschaulichung vorgesehen.
Durch eine klare Kostenregulierung wird sichergestellt, dass die Kosten den erwarteten Nutzen auch individuell nicht übersteigen. Zur Finanzierung wird keine neue Umlage geschaffen, sondern es werden Einbau und Betrieb von Geräten - wie bisher - über Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb finanziert. Zur Gewährleistung der Gesamteffizienz des Rollouts werden Kostenobergrenzen eingeführt. Auch sollen Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, ihre Verantwortung für den Rollout im Wege der Ausschreibung "in den Markt" zu geben. Die Kombination aus Kostenobergrenzen und Ausschreibungsoption ist ein geeignetes Mittel, um Anreize für die notwendigen Effizienzanstrengungen zu schaffen.
Auf Basis der nun veröffentlichten Eckpunkte wird das Bundeswirtschaftsministerium in einem nächsten Schritt die Verordnungsentwürfe vorlegen. Ziel ist eine Kabinettbefassung vor der Sommerpause 2015.
Die Eckpunkte zum Verordnungspaket Intelligente Netze ebenso wie die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Variantenrechnungen der Ernst
Young GmbH sind hier abrufbar:
- "Baustein für die Energiewende: 7 Eckpunkte für das "Verordnungspaket Intelligente Netze" (PDF: 94,85 KB)
- "Variantenrechnungen von in Diskussion befindlichen Rollout-Strategien - Ergänzung zur Kosten-Nutzen-Analyse vom Juli 2013" (PDF: 450,13 KB)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020
Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat heute die Eckpunkte (PDF: 94,85 KB) für das Verordnungspaket "Intelligente Netze" veröffentlicht. Dieses wird in Umsetzung des Koalitionsvertrages verbindliche Vorgaben für den künftigen Einsatz Intelligenter Messsysteme ("Smart Meter") enthalten.
Staatssekretär Rainer Baake: "In einem Stromsystem, das von volatil einspeisenden, dezentralen Erzeugungsanlagen geprägt ist, ist es eine besondere Herausforderung, das Angebot und die Nachfrage nach Strom stets in Einklang zu bringen. In der Stromversorgung der Zukunft werden netzdienliche und marktlich induzierte last- wie erzeugerseitige Steuerungshandlungen zum Tagesgeschäft gehören. Um das System auch künftig sicher zu führen, brauchen wir eine sichere und moderne Mess- und Steuerungstechnik im Stromversorgungsnetz, die zuverlässige Einspeisewerte und Netzzustandsinformationen liefert. Mit den Eckpunkten für die Ausgestaltung des Verordnungspaketes 'Intelligente Netze' hat das Bundeswirtschaftsministerium dafür die Grundlage gelegt."
Intelligente Messsysteme und Zähler können zwei wichtige Funktionen im Stromsystem übernehmen. Erstens können sie einen Baustein für die weitere Marktintegration erneuerbarer Energien liefern. Denn über die Kommunikationseinheit eines Intelligenten Messsystems, den sog. Smart Meter Gateway, können Kleinerzeugungsanlagen, Elektromobile, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen an ein intelligentes Energienetz angebunden werden. Dies ermöglicht es dem Netzbetreiber und Direktvermarkter, erneuerbare Anlagen so zu steuern, wie es sowohl für die Systemsicherheit als auch für die effiziente Vermarktung des Stroms erforderlich ist. Zweitens können sie auch für den Verbraucher einen zusätzlichen Nutzen bieten. Denn Intelligente Messsysteme und Zähler können dem Endverbraucher dessen Energieverbrauch (nicht nur für Strom, sondern auch spartenübergreifend) visualisieren und so zu einer Anpassung des Verbrauchsverhaltens motivieren. Sie eröffnen dem Verbraucher zudem neue Möglichkeiten für sog. Smart Home-Applikationen. Schließlich kann der Einsatz von Smart Metern die Einführung finanziell attraktiver variabler Tarife vorantreiben.
Daher ist es das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums, auf Basis der nun veröffentlichten Eckpunkte verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von Intelligenten Messsystemen auf den Weg zu bringen. Hierzu zählt insbesondere auch die Gewährleistung eines hinreichenden Maßes an Datenschutz und Datensicherheit über die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)in den vergangenen Jahren erarbeiteten Schutzprofile und Technischen Richtlinien.
Auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse des BMWi sollen Intelligente Messsysteme nur dort verpflichtend eingebaut werden, wo sie zu Kosteneinsparungen führen. Größere Verbraucher übernehmen die Vorreiterrolle beim Einsatz moderner Mess- und Steuerungstechnik. Erzeugerseitig soll an der Schwelle von 7 kW installierter Leistung festgehalten werden. Haushalte, die weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen, sind von dieser Einbaupflicht ausgenommen. Für sie ist langfristig ein kostengünstiger elektronischer Stromzähler mit Funktionen zur Verbrauchsveranschaulichung vorgesehen.
Durch eine klare Kostenregulierung wird sichergestellt, dass die Kosten den erwarteten Nutzen auch individuell nicht übersteigen. Zur Finanzierung wird keine neue Umlage geschaffen, sondern es werden Einbau und Betrieb von Geräten - wie bisher - über Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb finanziert. Zur Gewährleistung der Gesamteffizienz des Rollouts werden Kostenobergrenzen eingeführt. Auch sollen Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, ihre Verantwortung für den Rollout im Wege der Ausschreibung "in den Markt" zu geben. Die Kombination aus Kostenobergrenzen und Ausschreibungsoption ist ein geeignetes Mittel, um Anreize für die notwendigen Effizienzanstrengungen zu schaffen.
Auf Basis der nun veröffentlichten Eckpunkte wird das Bundeswirtschaftsministerium in einem nächsten Schritt die Verordnungsentwürfe vorlegen. Ziel ist eine Kabinettbefassung vor der Sommerpause 2015.
Die Eckpunkte zum Verordnungspaket Intelligente Netze ebenso wie die vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Variantenrechnungen der Ernst
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- "Baustein für die Energiewende: 7 Eckpunkte für das "Verordnungspaket Intelligente Netze" (PDF: 94,85 KB)
- "Variantenrechnungen von in Diskussion befindlichen Rollout-Strategien - Ergänzung zur Kosten-Nutzen-Analyse vom Juli 2013" (PDF: 450,13 KB)
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, 11019 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 18 615-6121; http://www.bmwi.de
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