11.02.2015 16:17 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Open Data als Treibstoff für die digitale Wirtschaft
Kurzfassung: Open Data als Treibstoff für die digitale Wirtschaft- Kabinett beschließt Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes -Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Inform ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) - 11.02.2015] Open Data als Treibstoff für die digitale Wirtschaft
- Kabinett beschließt Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes -
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der neuen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht (Public-Sector-Information-Richtlinie - Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013).
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Staatliche Informationen spielen als Triebkraft der Wirtschaft im Digitalzeitalter eine zentrale Rolle. Karten und Satellitenbilder, statistische und Unternehmensdaten sowie Melde- und Patentregister bilden das Ausgangsmaterial für eine Vielzahl von Produkten und Diensten wie Navigationssystemen, Wettervorhersagen sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Das IWG erlaubt es, diese Daten von öffentlichen Stellen künftig weiterzuverwenden, ohne dass es dazu einer Entscheidung der öffentlichen Stelle bedarf."
Open Data, insbesondere die Nutzung von öffentlich zugänglichen Informationen für neue Geschäftsmodelle, ist ein wichtiger Wachstumstreiber. Die Neuregelung des IWG bildet dafür eine wichtige Grundlage, denn sie stellt klar, dass in Deutschland Informationen öffentlicher Stellen künftig für die private und wirtschaftliche Nutzung weiterverwendet werden dürfen. Bisherige Weiterverwendungsverbote oder Genehmigungsvorbehalte entfallen damit. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des IWG auf Informationen von staatlichen Bibliotheken, Museen und Archive ausgeweitet und die Grundsätze für die Bemessung von Entgelten für Daten präzisiert.
Die Bundesregierung nimmt den Gesetzentwurf auch zum Anlass zur Stärkung des nationalen Open-Data-Portals GovData. Das Portal dient der leichteren Auffindbarkeit der staatlichen Informationen. Soweit öffentliche Stellen über Metadaten für öffentlich zugängliche Informationen verfügen, sollen sie diese auch an GovData übermitteln.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020
Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de
- Kabinett beschließt Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes -
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der neuen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht (Public-Sector-Information-Richtlinie - Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013).
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Staatliche Informationen spielen als Triebkraft der Wirtschaft im Digitalzeitalter eine zentrale Rolle. Karten und Satellitenbilder, statistische und Unternehmensdaten sowie Melde- und Patentregister bilden das Ausgangsmaterial für eine Vielzahl von Produkten und Diensten wie Navigationssystemen, Wettervorhersagen sowie Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Das IWG erlaubt es, diese Daten von öffentlichen Stellen künftig weiterzuverwenden, ohne dass es dazu einer Entscheidung der öffentlichen Stelle bedarf."
Open Data, insbesondere die Nutzung von öffentlich zugänglichen Informationen für neue Geschäftsmodelle, ist ein wichtiger Wachstumstreiber. Die Neuregelung des IWG bildet dafür eine wichtige Grundlage, denn sie stellt klar, dass in Deutschland Informationen öffentlicher Stellen künftig für die private und wirtschaftliche Nutzung weiterverwendet werden dürfen. Bisherige Weiterverwendungsverbote oder Genehmigungsvorbehalte entfallen damit. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des IWG auf Informationen von staatlichen Bibliotheken, Museen und Archive ausgeweitet und die Grundsätze für die Bemessung von Entgelten für Daten präzisiert.
Die Bundesregierung nimmt den Gesetzentwurf auch zum Anlass zur Stärkung des nationalen Open-Data-Portals GovData. Das Portal dient der leichteren Auffindbarkeit der staatlichen Informationen. Soweit öffentliche Stellen über Metadaten für öffentlich zugängliche Informationen verfügen, sollen sie diese auch an GovData übermitteln.
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, 11019 Berlin, Deutschland
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