13.02.2015 12:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von VAA Führungskräfte Chemie
Führungskräfte Chemie: Tarifeinheit verstößt gegen Europarecht
Das geplante Gesetz zur Tarifeinheit vergrößert nicht nur die Rechtsunsicherheit in Deutschland, sondern verstößt auch gegen internationales Recht.Kurzfassung: (Mynewsdesk) In einem Gutachten im Auftrag des Führungskräfteverbandes Chemie VAA kritisiert Prof. Monika Schlachter, Direktorin am Trierer Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der EU (IAAEU), dass eine gesetzlich erzwungene Tarifeinheit durch Vorgabe eines „betriebsbezogenen Mehrheitsprinzips“ einen schwerwiegenden Eingriff in das Betätigungsrecht spezialisierter Vereinigungen darstellt. Dieses Betätigungsrecht von speziellen Verbänden wird jedoch im ...
[VAA Führungskräfte Chemie - 13.02.2015] (Mynewsdesk) In einem Gutachten im Auftrag des Führungskräfteverbandes Chemie VAA kritisiert Prof. Monika Schlachter, Direktorin am Trierer Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der EU (IAAEU), dass eine gesetzlich erzwungene Tarifeinheit durch Vorgabe eines „betriebsbezogenen Mehrheitsprinzips“ einen schwerwiegenden Eingriff in das Betätigungsrecht spezialisierter Vereinigungen darstellt. Dieses Betätigungsrecht von speziellen Verbänden wird jedoch im Arbeitsvölkerrecht sowohl von den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. 87 und 98 als auch von Artikel 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt.
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht über die Grenzen hinaus, die ihm die EMRK und die ILO-Konventionen setzen“, so VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch in einer ersten Stellungnahme. Deutschland habe diese internationalen Regelungen anerkannt. Kronisch weiter: „Sie garantieren den tarifpolitischen Handlungsspielraum für Berufsgewerkschaften und die Freiheit für Arbeitnehmer, sich in Gewerkschaften zu organisieren oder ihnen beizutreten.“ Das Gutachten stelle ausdrücklich fest, dass der Schutz der Vereinigungsfreiheit das Recht der Verbände einschließt, sich zum Schutz der Interessen ihrer Mitglieder zu betätigen. „Und dazu gehört insbesondere das Recht, Tarifverträge mit Wirkung für ihre Mitglieder abzuschließen“, fasst Gerhard Kronisch zusammen.
Dem Gutachten der IAAEU-Direktorin zufolge hat der Staat das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach internationalen Normen zu schützen und zu fördern. „Keinesfalls darf die Entscheidung der Arbeitnehmer durch Anreizbestimmungen gelenkt werden“, betont VAA-Hauptgeschäftsführer Kronisch. Das Gutachten von Prof. Monika Schlachter bestätige einmal mehr die vom VAA mehrfach geäußerte und begründete Ablehnung der gesetzlichen Tarifeinheit. „Bereits im Zuge des Konsultationsverfahrens zum Tarifeinheitsgesetz hatte der VAA eine Stellungnahme erarbeitet und von der Verabschiedung eines Gesetzes dringend abgeraten“, so Kronisch. An dieser Position habe sich nichts geändert. „Im Gegenteil: Das geplante Tarifeinheitsgesetz verschärft nicht nur die allgemeine Rechtsunsicherheit, sondern verstößt auch gegen internationale und europarechtliche Regeln.“ Daher sollte der Gesetzgeber sein Vorhaben noch einmal gründlich überdenken.
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„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht über die Grenzen hinaus, die ihm die EMRK und die ILO-Konventionen setzen“, so VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch in einer ersten Stellungnahme. Deutschland habe diese internationalen Regelungen anerkannt. Kronisch weiter: „Sie garantieren den tarifpolitischen Handlungsspielraum für Berufsgewerkschaften und die Freiheit für Arbeitnehmer, sich in Gewerkschaften zu organisieren oder ihnen beizutreten.“ Das Gutachten stelle ausdrücklich fest, dass der Schutz der Vereinigungsfreiheit das Recht der Verbände einschließt, sich zum Schutz der Interessen ihrer Mitglieder zu betätigen. „Und dazu gehört insbesondere das Recht, Tarifverträge mit Wirkung für ihre Mitglieder abzuschließen“, fasst Gerhard Kronisch zusammen.
Dem Gutachten der IAAEU-Direktorin zufolge hat der Staat das Recht auf Vereinigungsfreiheit nach internationalen Normen zu schützen und zu fördern. „Keinesfalls darf die Entscheidung der Arbeitnehmer durch Anreizbestimmungen gelenkt werden“, betont VAA-Hauptgeschäftsführer Kronisch. Das Gutachten von Prof. Monika Schlachter bestätige einmal mehr die vom VAA mehrfach geäußerte und begründete Ablehnung der gesetzlichen Tarifeinheit. „Bereits im Zuge des Konsultationsverfahrens zum Tarifeinheitsgesetz hatte der VAA eine Stellungnahme erarbeitet und von der Verabschiedung eines Gesetzes dringend abgeraten“, so Kronisch. An dieser Position habe sich nichts geändert. „Im Gegenteil: Das geplante Tarifeinheitsgesetz verschärft nicht nur die allgemeine Rechtsunsicherheit, sondern verstößt auch gegen internationale und europarechtliche Regeln.“ Daher sollte der Gesetzgeber sein Vorhaben noch einmal gründlich überdenken.
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Mohrenstraße 17 11, 50670 Köln, -
Tel.: 0221 160010; www.vaa.de
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