17.02.2015 15:23 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
'Schützenverein vorerst kein Kulturerbe'
Kurzfassung: "Schützenverein vorerst kein Kulturerbe"Stellungnahme der Deutschen UNESCO-Kommission zum BewerbungsverfahrenDie Deutsche UNESCO-Kommission nimmt wie folgt Stellung zum heutigen Bericht in der Westfa ...
[Deutsche UNESCO-Kommission e.V. - 17.02.2015] "Schützenverein vorerst kein Kulturerbe"
Stellungnahme der Deutschen UNESCO-Kommission zum Bewerbungsverfahren
Die Deutsche UNESCO-Kommission nimmt wie folgt Stellung zum heutigen Bericht in der Westfalenpost "Schützenverein vorerst kein Kulturerbe":
Am 12. Dezember 2014 wurden 27 Traditionen und Wissensformen in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Träger der 56 Vorschläge, die nicht im ersten Anlauf aufgenommen wurden, haben von der Deutschen UNESCO-Kommission und der Kultusministerkonferenz eine Mitteilung mit individueller Begründung erhalten.
Die unabhängigen Experten kamen bei dem Vorschlag des Schützenwesens zu dem Schluss, dass eine Entscheidung über die Aufnahme noch nicht getroffen werden kann und haben um eine Überarbeitung des Dossiers gebeten. Die Bewerbung wurde nicht abgelehnt, sondern zur weiteren Beratung zurückgestellt.
Die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz begründen die Rückstellung des Vorschlags wie folgt: "Eine Betonung des historischen christlichen Gründungszwecks betroffener deutscher Schützenverbände macht für die Experten nicht einsichtig, weshalb dieser Zweck heutzutage durch religiöse Öffnung gefährdet sein sollte", heißt es in dem Schreiben an die Europäische Gemeinschaft Historischer Schützen.
Die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes fordert explizit die "Achtung vor der kulturellen Vielfalt". Dieser Anspruch gilt unabhängig von Geschlecht, Religion, Sexualität oder Herkunft. Wichtig war den Experten, dass jeder und jede Interessierte an einer Tradition und Wissensform teilnehmen kann. Dieses Kriterium kann nur dann eingeschränkt werden, wenn es der Kern einer Tradition rechtfertigt.
Von dem in dem Schreiben gebrauchten Zitat "biodeutsche Maßstäbe" distanzieren wir uns nachdrücklich. Diese Formulierung widerspricht den Grundsätzen der Deutschen UNESCO-Kommission. Sie ist unangemessen und ihre Verwendung höchst bedauerlich.
Das Expertenkomitee hat die Bewerber ausdrücklich zu einer Überarbeitung der Bewerbung eingeladen: Wenn diese bis zum 30. April vorliegt, wird der Vorschlag voraussichtlich auf der Herbstsitzung 2015 und damit unabhängig vom zweiten Auswahlverfahren vom Expertenkomitee begutachtet.
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Colmantstraße 15
53115 Bonn
Telefon: +49 (0)228-60497-0
Telefax: +49 (0)228-60497-30
Mail: info-bibliothek@unesco.de
URL: http://www.unesco.de/home.html
Stellungnahme der Deutschen UNESCO-Kommission zum Bewerbungsverfahren
Die Deutsche UNESCO-Kommission nimmt wie folgt Stellung zum heutigen Bericht in der Westfalenpost "Schützenverein vorerst kein Kulturerbe":
Am 12. Dezember 2014 wurden 27 Traditionen und Wissensformen in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Träger der 56 Vorschläge, die nicht im ersten Anlauf aufgenommen wurden, haben von der Deutschen UNESCO-Kommission und der Kultusministerkonferenz eine Mitteilung mit individueller Begründung erhalten.
Die unabhängigen Experten kamen bei dem Vorschlag des Schützenwesens zu dem Schluss, dass eine Entscheidung über die Aufnahme noch nicht getroffen werden kann und haben um eine Überarbeitung des Dossiers gebeten. Die Bewerbung wurde nicht abgelehnt, sondern zur weiteren Beratung zurückgestellt.
Die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz begründen die Rückstellung des Vorschlags wie folgt: "Eine Betonung des historischen christlichen Gründungszwecks betroffener deutscher Schützenverbände macht für die Experten nicht einsichtig, weshalb dieser Zweck heutzutage durch religiöse Öffnung gefährdet sein sollte", heißt es in dem Schreiben an die Europäische Gemeinschaft Historischer Schützen.
Die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes fordert explizit die "Achtung vor der kulturellen Vielfalt". Dieser Anspruch gilt unabhängig von Geschlecht, Religion, Sexualität oder Herkunft. Wichtig war den Experten, dass jeder und jede Interessierte an einer Tradition und Wissensform teilnehmen kann. Dieses Kriterium kann nur dann eingeschränkt werden, wenn es der Kern einer Tradition rechtfertigt.
Von dem in dem Schreiben gebrauchten Zitat "biodeutsche Maßstäbe" distanzieren wir uns nachdrücklich. Diese Formulierung widerspricht den Grundsätzen der Deutschen UNESCO-Kommission. Sie ist unangemessen und ihre Verwendung höchst bedauerlich.
Das Expertenkomitee hat die Bewerber ausdrücklich zu einer Überarbeitung der Bewerbung eingeladen: Wenn diese bis zum 30. April vorliegt, wird der Vorschlag voraussichtlich auf der Herbstsitzung 2015 und damit unabhängig vom zweiten Auswahlverfahren vom Expertenkomitee begutachtet.
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
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, 53115 Bonn, Deutschland
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