Unfaire Praktika: Studie bestaetigt Handlungsbedarf

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 04.05.2011
Pressemitteilung vom: 04.05.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Veroeffentlichung der DGB-Studie "Fuer einen fairen Berufseinstieg - dem Missbrauch von Praktika entgegenwirken" erklaert der stellvertretende bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Swen Schulz: Immer noch behandeln viele ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 04.05.2011] Unfaire Praktika: Studie bestaetigt Handlungsbedarf


Zur Veroeffentlichung der DGB-Studie "Fuer einen fairen Berufseinstieg - dem Missbrauch von Praktika entgegenwirken" erklaert der stellvertretende bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Swen Schulz:

Immer noch behandeln viele Unternehmen Hochschulabsolventen schlecht. Sie stellen sie als Praktikanten oder praktikumsaehnliche Beschaeftigte an, weil angeblich die beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen fehlen. Die aktuelle DGB-Studie, bei der Absolventen an vier bundesdeutschen Universitaeten befragt wurden, zeigt erneut, dass sich die Situation junger Menschen beim Berufseinstieg in den letzten Jahren nicht entspannt hat.

28 Prozent der Absolventen beginnen nach ihrem Studium ein Praktikum, obwohl sie schon waehrend des Studiums durchschnittlich vier Praktika absolviert haben. 40 Prozent der Praktika nach Studienabschluss sind unbezahlt, d.h. die Praktikanten werden finanziell weiterhin von ihren Eltern unterstuetzt, leben von Ersparnissen und 22 Prozent sind auf Sozialleistungen angewiesen. In Bezug auf die Qualitaet geben 81 Prozent an, dass sie vollwertige Arbeit geleistet haben. 75 Prozent geben an, dass ihre Arbeitsergebnisse im Betriebsverlauf fest eingeplant waren.

Diese Ergebnisse zeigen den dringenden Handlungsbedarf, Praktikanten besser zu schuetzen und Missbrauch zu verhindern.
Praktikanten brauchen mehr Rechte. Dazu gehoeren die Aufnahme einer gesetzlichen Definition des Praktikums und die Pflicht zur Zahlung einer Mindestverguetung von 350,00 Euro. Klarstellend muss geregelt werden, dass auch ein Arbeitsverhaeltnis, das falsch bezeichnet ist (zum Beispiel als Praktikum oder Hospitanz), zu einem regulaeren Verguetungsanspruch fuehrt. Die Zeit der Betriebszugehoerigkeit im Rahmen eines Praktikums muss nach dem Kuendigungsschutzgesetz auf das anschliessende Arbeitsverhaeltnis angerechnet werden. In das BGB soll eine Regelung zur Beweislasterleichterung aufgenommen werden; werden Tatsachen vorgetragen, die vermuten lassen, dass nicht ein Praktikum, sondern ein Arbeitsverhaeltnis vorliegt, soll der Arbeitgeber die Beweislast fuer das Gegenteil tragen. Zudem muss die nur fuer Praktika geltende Ausnahme von der Pflicht zum schriftlichen Vertragsabschluss gestrichen werden.

Diese gesetzlichen Klarstellungen sind unausweichlich und notwendig. Die Bundesregierung schaut bislang tatenlos zu. Schon in der Grossen Koalition hat Bildungsministerin Schavan Verbesserungen abgelehnt. Erneut fordern wir deshalb die Bundesregierung auf, endlich zu handeln und unsere Forderungen umzusetzen.


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