18.02.2015 17:35 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von news4today
Erwerbstätige unterschätzen Berufsunfähigkeit
Kurzfassung: (Mynewsdesk) Bonn (news4today) - Rückenprobleme, psychische Erkrankungen oder Krebs. Berufsunfähigkeit hat viele Gründe. Rund 160.000 Arbeitnehmer müssen dem Bundesarbeitsministerium zufolge jährlich vor Erreichen des Rentenalters aus dem Beruf ausscheiden. Versicherungsstatistiken zeigen aber, dass nur jeder vierte in risikoreichen Berufen Tätige in den Versicherungsschutz investiert. Deshalb hat die private soziale Absicherung zukünftig noch mehr Bedeutung. Auf die Bedeutung der ...
[news4today - 18.02.2015] (Mynewsdesk) Bonn (news4today) - Rückenprobleme, psychische Erkrankungen oder Krebs. Berufsunfähigkeit hat viele Gründe. Rund 160.000 Arbeitnehmer müssen dem Bundesarbeitsministerium zufolge jährlich vor Erreichen des Rentenalters aus dem Beruf ausscheiden. Versicherungsstatistiken zeigen aber, dass nur jeder vierte in risikoreichen Berufen Tätige in den Versicherungsschutz investiert. Deshalb hat die private soziale Absicherung zukünftig noch mehr Bedeutung. Auf die Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung für die private Vorsorge weist nachdrücklich auch Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe in Deutschland, hin.
Während ein großer Anteil der Bundesbürger Unfall- und Hausratsversicherungen abschließt, klafft Experten zufolge bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit eine große Lücke. Dabei gilt Berufsunfähigkeit in vielen Fällen als einer der Hauptgründe für Altersarmut. Oft droht Berufsunfähigen ein Leben mit Hartz IV. In diesem Zusammenhang kritisieren Wohlfahrtsverbände auch die derzeitigen Hartz-IV-Regelsätze: „Das Recht, vor unverschuldeter Armut geschützt zu werden, hat jeder in dieser Gesellschaft“, so auch Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, in einer Erklärung.
Vom Staat haben Berufsunfähige nicht viel zu erwarten. Seit 2001 ist eine weitreichende Absicherung der Berufsunfähigkeit nicht mehr Teil des gesetzlichen Versicherungsschutzes. Erwerbstätige, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, sollten sich daher unbedingt privat absichern. Vor diesem Hintergrund raten auch Verbraucherschützer zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn nach 1961 Geborene haben der Verbraucherzentrale Bremen zufolge bei Verlust ihrer Arbeitskraft - wenn überhaupt - nur noch Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese reiche aber in der Regel bei weitem nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Zur zusätzlichen Absicherung der eigenen Zukunft im Falle einer Berufsunfähigkeit rät deshalb auch Ralph Brand.
„Die Zahlen belegen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine führende Stellung unter den Produkten zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft einnimmt“, erläutert der Vorstandsvorsitzende der Zurich Gruppe in Deutschland, Ralph Brand. „Die wegen Berufsunfähigkeit von den Versicherern ausgezahlten milliardenschweren Leistungen sind ein wichtiger Bestandteil der privaten sozialen Absicherung. Sie sind auch ein Beweis für die Kundenorientierung guter Versicherer in Fragen der Absicherung der Berufsunfähigkeit“, erklärt Ralph Brand und verweist damit auf die reale Leistungsbereitschaft guter, kundenorientierter Versicherer, ihre Kunden bei der Absicherung sozialer Risiken von Berufsunfähigkeit ganz real zur Seite zu stehen.
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Während ein großer Anteil der Bundesbürger Unfall- und Hausratsversicherungen abschließt, klafft Experten zufolge bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit eine große Lücke. Dabei gilt Berufsunfähigkeit in vielen Fällen als einer der Hauptgründe für Altersarmut. Oft droht Berufsunfähigen ein Leben mit Hartz IV. In diesem Zusammenhang kritisieren Wohlfahrtsverbände auch die derzeitigen Hartz-IV-Regelsätze: „Das Recht, vor unverschuldeter Armut geschützt zu werden, hat jeder in dieser Gesellschaft“, so auch Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, in einer Erklärung.
Vom Staat haben Berufsunfähige nicht viel zu erwarten. Seit 2001 ist eine weitreichende Absicherung der Berufsunfähigkeit nicht mehr Teil des gesetzlichen Versicherungsschutzes. Erwerbstätige, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, sollten sich daher unbedingt privat absichern. Vor diesem Hintergrund raten auch Verbraucherschützer zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn nach 1961 Geborene haben der Verbraucherzentrale Bremen zufolge bei Verlust ihrer Arbeitskraft - wenn überhaupt - nur noch Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese reiche aber in der Regel bei weitem nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Zur zusätzlichen Absicherung der eigenen Zukunft im Falle einer Berufsunfähigkeit rät deshalb auch Ralph Brand.
„Die Zahlen belegen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine führende Stellung unter den Produkten zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft einnimmt“, erläutert der Vorstandsvorsitzende der Zurich Gruppe in Deutschland, Ralph Brand. „Die wegen Berufsunfähigkeit von den Versicherern ausgezahlten milliardenschweren Leistungen sind ein wichtiger Bestandteil der privaten sozialen Absicherung. Sie sind auch ein Beweis für die Kundenorientierung guter Versicherer in Fragen der Absicherung der Berufsunfähigkeit“, erklärt Ralph Brand und verweist damit auf die reale Leistungsbereitschaft guter, kundenorientierter Versicherer, ihre Kunden bei der Absicherung sozialer Risiken von Berufsunfähigkeit ganz real zur Seite zu stehen.
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