Justizminister Kutschaty: Karlsruher Entscheidung zur Sicherungsverwahrung bringt Rechtsklarheit

  • Pressemitteilung der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011
Pressemitteilung vom: 04.05.2011 von der Firma Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf

Kurzfassung: 04.05.2011 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung bringt nach Einschätzung von Justizminister Thomas Kutschaty Rechtsklarheit. "Der Bundesgesetzgeber ist jetzt gefordert, auf Grundlage der Vorgaben des ...

[Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - 04.05.2011] Justizminister Kutschaty: Karlsruher Entscheidung zur Sicherungsverwahrung bringt Rechtsklarheit


04.05.2011
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung bringt nach Einschätzung von Justizminister Thomas Kutschaty Rechtsklarheit. "Der Bundesgesetzgeber ist jetzt gefordert, auf Grundlage der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die völlig unübersichtlich gewordene Gesetzeslage zur Sicherungsverwahrung in Gänze klar und eindeutig neu zu regeln", erklärte der Minister heute (Mittwoch, 4. Mai 2011) in Düsseldorf.

"Wichtig ist, dass auch nach dieser Entscheidung die Möglichkeit besteht, äußerst gefährliche Verbrecher in Sicherungsverwahrung zu behalten", betonte der Minister. Für die Freilassung von Verwahrten gebe es außerdem auch künftig keinen Automatismus. Jeder Einzelfall werde von Gerichten entschieden.

Nordrhein-Westfalen werde bei der bevorstehenden Neuregelung seine hohe Fachkompetenz bei der praktischen Umsetzung der Sicherungsverwahrung mit Nachdruck einbringen. Das Karlsruher Urteil müsse aber zunächst sorgfältig geprüft und ausgewertet werden. In jedem Fall werde die Sicherheit der Bevölkerung für die Landesregierung auch weiterhin oberste Priorität haben.


Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569


Über Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen:
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage

Firmenkontakt:
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Martin-Luther-Platz 40, 40212 Düsseldorf
E-Mail Justizministerium: poststelle@jm.nrw.de
Fax: +49 211 8792-569

Die Pressemeldung "Justizminister Kutschaty: Karlsruher Entscheidung zur Sicherungsverwahrung bringt Rechtsklarheit" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Justizminister Kutschaty: Karlsruher Entscheidung zur Sicherungsverwahrung bringt Rechtsklarheit" ist Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.